17.03.2022

Analyse zur Steuerreform: Österreich, eine geheime Krypto-Steuer-Oase?

Gastbeitrag: Eine Bewertung der Auswirkung der Steuerreform auf den österreichischen Krypto-Standort. Was bringt sie und wie geht es mit der Haltefrist weiter?
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Natalie Enzinger und Georg Brameshuber © privat/Unsplash/Montage
Natalie Enzinger und Georg Brameshuber © privat/Unsplash/Montage

Wie die Steuerreform für Kryptowährungen zu bewerten ist, ist seit einem halben Jahr ein heißes Thema. Seit 1. März 2022 ist die Krypto-Steuer in Kraft;  Vorbereitungen werden jetzt auch schon für das KESt-Modell getroffen, das eigentlich erst ab 2024 verpflichtend kommen soll.

Überblick: Der Kern der neuen Besteuerung von Kryptowährungen

Mit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz wurde ein Schritt gesetzt, der schon längst überfällig war: Kryptowerte werden ertragsteuerrechtlich Kapitalvermögen gleichgesetzt. Damit erfolgt durch den Gesetzgeber eine implizite Anerkennung eines Bereiches, der vielerorts pauschal inkriminiert wird. Gleichzeitig war der Schritt notwendig, um die Rechtssicherheit für die Normunterworfenen und die Abgabensicherheit für die öffentliche Hand zu erhöhen. Gerade die Rechtssicherheit ist für Start-Ups besonders wichtig: immerhin gibt es in Österreich bereits 20 bei der FMA registrierte Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen. Zum Vergleich: In Österreich lizenzierte E-Geld-Institute gibt es nur eines.

Stichwort Abgabensicherheit: Das seitens des BMF für die nächsten Jahre geschätzte Steueraufkommen im Bereich Kryptowährungen von 45 Millionen Euro (bis inkl 2025) kann angesichts der Marktgängigkeit von Kryptowährungen nur eine an den Grundsätzen der Haushaltsführung orientierte vorsichtige Annahme sein. Treten Digital Assets neben den Kapital- und Finanzmarkt auch in den Geldverkehr ein, so hat der Gesetzgeber mit dieser Reform auch die Rahmenbedingungen für ein modernes Steuerrecht geschaffen, das diesen Anforderungen gerecht wird. 

Enforcement im Krypto-Bereich: Das prägende Thema der 2020er Jahre

Bekämpfung von Geldwäsche & Terrorismusfinanzierung und von Steuerbetrug & Steuerhinterziehung, diese Themen stehen neben Marktwohlverhaltensregeln bis hin zum Anlegerschutz ganz oben auf der Prioritätenliste der Entwürfe für Krypto-Regularien. Mit Inkrafttreten der Umsetzungsbestimmungen der 5. EU-Geldwäsche-Richtlinie im Jänner 2020 sind wir in die Dekade des Kryptorechtes eingestiegen. Seitdem prasseln neue Vorschriften auf diesen Bereich ein. Vom Digital Finance Package der EU, inklusive dem sogenannten „MiCa Paket“, bis hin zum geplanten Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden hinsichtlich Kryptowährungen (DAC 8). In keinem Jahrzehnt werden die markt-infrastrukturellen Bestimmungen für Blockchain, DLT und Krypto so maßgeblich bestimmt wie in diesem.

Daher war es aus Sicht der Legislative höchst an der Zeit – oder genau zum richtigen Zeitpunkt – die materiell-rechtlichen Bestimmungen zur Besteuerung von Kryptowährungen hinreichend genau zu definieren. Schlussendlich ist das Einkommenssteuerrecht eine besonders eingriffsintensive Materie, in welcher die Besteuerung nur durch den Gesetzgeber angeordnet werden kann. Während in Deutschland noch über in Schubladen vor sich hinschlummernde Entwürfe für Verwaltungsanweisungen diskutiert wird und das strukturelle Vollzugsdefizit im Raum steht, schafft die österreichische Reform eine klare gesetzliche Grundlage.

Apropos Bekämpfung: Während jüngst unter den Auspizien des Umweltschutzes auf EU-Ebene ein de-facto Bann von Proof-of-Work Protokollen und somit Bitcoin und derzeit noch Ethereum lanciert wurde, wurde die Kryptoreform just in das Ökosoziale Steuerreformpaket gesteckt. Vor dem Hintergrund der Green Enforcement-Anliegen gegenüber Mining tagesaktuell zum Augenzwinkern.

Österreich, eine geheime Krypto-Steuer-Oase

Dass die Steuerreform – systematisch richtig – die Kryptos Kapitalvermögen gleichsetzte, ärgert Sparer und Anleger an einer wesentlichen Stelle: der Wegfall der Haltefrist. So hart dieser Schritt ist und so heftig er auch kritisiert wurde, so notwendig ist er auch. Im Bereich des Kapitalvermögens gibt es seit 2012 keine Haltefrist mehr. Schlussendlich ist die Substanzbesteuerung der Lückenfüller für eine in Österreich nichtexistierende Vermögensbesteuerung.

Dass vor dem Hintergrund der Vorsorge und der Stärkung des Kapitalmarkts die Bundesregierung eine Wiedereinführung der Haltefrist für Kapitalvermögen – und systematisch korrekt daher auch für Kryptowährungen – plant, ist ein berechtigtes regelungspolitisches Anliegen, das sich in der Kritik an der Krypto-Steuerreform widerspiegelt. Außerdem: Non-Fungible-Tokens bleiben sonstige Wirtschaftsgüter; sie werden also weiterhin gleich behandelt wie physisches Gold und können nach einer einjährigen Haltefrist steuerfrei verkauft werden. Auch in diesem Punkt hat der Gesetzgeber mit einer treffsicheren Abgrenzung des ertragsteuerlichen Begriffs „Kryptowährungen“ in wirtschaftlicher Betrachtungsweise Weitsicht bewiesen.

Das war’s aber auch mit der Kritik, ansonsten haben Steuerpflichtige aufgrund der Reform viel zu lachen: Eine Besteuerung wird nur schlagend, wenn wirtschaftlich Gewinne also in FIAT-Gewinnmitnahme realisiert werden – mit den Ausnahmen von Mining und Lending, die im Krypto-Zuflusszeitpunkt steuerpflichtig sind. Veranlagt man sich in Krypto im Privatvermögen, bleibt man sodann in Krypto und wählt für yield generating Staking, Airdrops, Bounties oder Forks aus, erfolgt bei einer Thesaurierung eine NULL-Besteuerung. Die „stillen Reserven“ werden steuerpflichtig bei FIAT-Gewinnmitnahme realisiert. Darüber hinaus wird der Dokumentations- und Administrationsaufwand eingegrenzt; dies dadurch, dass nicht jede Krypto-Krypto-Transaktion zu einer steuerpflichtigen Realisierung führt.

Und die KESt? Ein seit der Begutachtung spannend diskutiertes Themenfeld, das auch im Kern wesentlich den Dokumentations- und Administrationsaufwand reduziert. Die KESt rechtfertigt sich als besondere Erhebungsform ja nur aufgrund des effizienten und einfachen Vollzugs, ganz im Interesse aller Beteiligten. In diesem Punkt bringt einerseits die Technologie Vorteile (Stichwort: Transaktions-Historie ist grundsätzlich protokoll-immanent dokumentiert), andererseits können Marktstandards unter Zuhilfenahme von Steuersoftwaren und Parteienvertretern Abhilfe schaffen. 

Über die Autor:innen

Natalie Enzinger ist Partnerin bei Enzinger Steuerberatung. Sie ist Leiterin der Arbeitsgruppe Steuern der Digital Asset Association Austria. Für Krypto.logisch – Der Podcast hat sie die wichtigsten Punkte der Steuerreform analysiert.

Georg Brameshuber ist Partner bei Validvent. Er ist mit Frederika Ferkova, Clemens Müller und Lukas Leys Mitinitiator von Krypto.logisch – Der Podcast. 

Podcast Krypto.logisch

Krypto.logisch – Der Podcast, in dem 4 Leute über Krypto reden: 2 Noobs & 2 Nerds, die unter anderem zeigen wollen, dass das Thema auch feministisch sein kann. Natalie Enzinger von Enzinger Steuerberatung und Georg Brameshuber von Validvent erklären im Podcast Krypto.logisch, wie der österreichische Krypto-Standort von der Steuerreform profitiert.

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Die beiden Storyblok-Gründer Alexander Feiglstorfer und Dominik Angerer | (c) Storyblok

47 Millionen US-Dollar gab es im Jahr 2022, nur zwei Jahre später folgte ein weiterer Brocken: Ein 80-Millionen-US-Dollar-Investment für das Linzer „Soonicorn“ Storyblok rund um Alexander Feiglstorfer und Dominik Angerer – brutkasten berichtete.

Das Linzer DeepTech-Unternehmen hat in den Jahren seit seiner Gründung im Jahr 2017 sein Headless-CMS für Marketer:innen und Entwickler:innen erfolgreich am Markt etabliert. Auch personell ist man dafür gut aufgestellt. So holte man im August 2024 den Ex-Adobe-Manager Marc Wheeler als CMO an Bord – brutkasten berichtete auch hier.

Storyblok: Bereits mehrere Partnerschaften verkündet

Heute schreibt Storyblok eine weitere Schlagzeile: Das Enterprise-CMS schließt sich mit der KI-nativen Webentwicklungsplattform Netlify zusammen, wie per Pressebericht vermeldet wird.

Erst vergangenen Monat kündigte das Linzer Tech-Unternehmen seine Partnerschaft mit OtterlyAI an. Durch die Integration von Otterly wurde die Möglichkeit geschaffen, die Performance von Inhalten in verschiedenen KI-Suchmaschinen zu analysieren und zu optimieren. Nun deckt man mit der Kooperation mit Netlify einen weiteren Zweig ab.

Content-Management und Projektentwicklung

Netlify ist eine Plattform, auf der Menschen und KI-Agenten gemeinsam entwickeln, heißt es. Über neun Millionen Entwickler:innen sollen Netlify nutzen, um Websites und Anwendungen auf einer Plattform gesammelt erstellen, launchen und skalieren zu können. Das kann mit KI oder „klassischem Code“ passieren. Marken, die Netfliy bereits nutzen, sind unter anderem der Taxi-Service Bolt sowie die Unternehmen Figma, Mattel und Riot Games.

Die beiden Unternehmen wollen nun „Content-Management mit Projektentwicklung“ verbinden. Damit wollen sie es Marken ermöglichen, „schnellere, zuverlässigere und sichere Content-Auslieferung in großem Umfang“ zu erreichen.

Mit der Partnerschaft will Storyblok sein „Lösungsangebot ausbauen“, heißt es weiter. Ein Fokus dabei sei der „KI-bedingte Wandel des Internetauftritts“, an den sich Unternehmen mitsamt ihrer Marken anpassen müssen.

Durch die Kooperation mit Netlify soll es Storyblok-Nutzer:innen möglich sein, „neue Inhalte schneller entwicklen, strukturieren und für KI-Suchmaschinen“ optimieren zu können.

Direkte Integration in Storyblok

Technisch gestalte sich die „Kooperation“ als „direkte Integration von Netlify in Storyblok“. Dies soll für die Tool-nutzenden Teams einen „nahtlosen Workflow von der Content-Erstellung bis zur Veröffentlichung“ schaffen. Durch die Integration soll es Kund:innen möglich sein, Betriebskosten zu sparen, Serverwartungen zu vermeiden und schnellere Website-Launches durchführen zu können.

„Marketer:innen warten Tage auf Veröffentlichungen, während Entwickler:innen nächtelang an Servern oder Deployment-Skripten schrauben“, wird Dominik Angerer, CEO und Co-Founder von Storyblok, zitiert. „In Zeiten von KI, in denen Content-Strategien neu gedacht werden müssen, sind solche Verzögerungen nicht mehr tragbar. Genau deshalb haben wir uns mit Netlify zusammengeschlossen. Die Plattform übernimmt das gesamte ‚Heavy Lifting‘ im Hintergrund – Hosting, Caching, Skalierung und globale Auslieferung.“

Auch Mathias Biilmann, CEO und Co-Founder von Netlify, betont den strategischen Wert der Zusammenarbeit: „Das Web entwickelt sich zu einem Raum, in dem Menschen und KI-Agenten gleichermaßen mit Inhalten interagieren. Der sogenannte Agent Experience (AX)-Ansatz bedeutet, Websites so zu gestalten, dass sie beiden Welten gerecht werden.“

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