07.02.2024

Amstettner Startup Teil einer internationalen Kooperation mit TU München und NVDIA

Das niederösterreichische Startup energyfamily wird Teil eines internationalen EU-Projekts. Mit dem Ziel, Europa auf saubere Energie umzustellen.
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energyfamily, thinking earth, NVDIA
(c) energyfamily - Das energyfamily-Team.

Das niederösterreichische Startup energyfamily rund um Gründer Lukas Prenner widmet sich der Entwicklung nachhaltiger Energielösungen. Kerngeschäft des jungen Unternehmens ist eine Plattform für Energiegemeinschaften, die Gründung, Verwaltung und Abrechnung vereinfachen und automatisieren soll. Nun nimmt es am internationalen Forschungsprojekt „Thinking Earth“ teil, das diese Woche mit einem Kickoff-Meeting in Athen gestartet ist. Dabei handelt es sich um ein EU-Horizon-Projekt, das sich der innovativen Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) für Umwelt- und Energiethemen widmet.

Energyfamily: sieben Länder bei „Thinking Earth“ dabei

Im Rahmen des Forschungsprojektes arbeitet das Startup mit Sitz in Amstetten mit Partnern wie der Technischen Universität München, NVIDIA, dem Nationalen Observatorium Athen, der Universität Valencia und dem Welternährungsprogramm zusammen. Das Projekt vereint dabei Teilnehmer:innen aus insgesamt sieben Ländern in einem gemeinsamen Vorhaben.

„Thinking Earth betrachtet unseren Planeten als ein großes, vernetztes System und strebt danach, die Potenziale der Künstlichen Intelligenz voll auszuschöpfen. Es sollen neue Modelle entwickelt werden, die ein tiefgreifendes Verständnis der Erde ermöglichen. Dazu werden fortschrittliche Technologie und speziell entwickelte Computerprogramme eingesetzt, die in der Lage sind, zu lernen und Muster zu erkennen. Dank dieser Modelle können zukünftig Projekte realisiert werden, die wichtige ökologische und wirtschaftliche Fragen adressieren“, heißt es vom energyfamily-Team.

Kooperation auch mit Stadtwerken Amstetten

Das Startup arbeitet im „Thinking Earth“-Projekt zudem mit den Stadtwerken Amstetten an einem Use Case, der die Implementierung eines innovativen Energiemanagementsystems für Energiegemeinschaften zum Ziel hat.

Drei Millionen Euro Budget

Mit einem Gesamtbudget von drei Millionen Euro und einer Laufzeit von drei Jahren möchte „Thinking Earth“ Europa schneller auf saubere Energie umstellen, die Abhängigkeit von unsicheren Öl- und Gasquellen reduzieren und die Auswirkungen der Klimakrise verstehen und sie mindern.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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