23.03.2020

AMS bringt Kurzarbeit-Online-Rechner und Hiobsbotschaft für Unternehmen

Über den "Rechner für Covid-19 Kurzarbeitsbeihilfe" des Arbeitsmarktservice (AMS) können Unternehmen und Arbeitnehmer sich nun ausrechnen, wie die Inanspruchnahme der Kurzarbeit sich finanziell auf sie auswirkt. Unternehmer werden die Löhne aber wahrscheinlich zwei Monate vorfinanzieren müssen.
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AMS-Coronavirus-Kurzarbeit-Online-Rechner
Mit dem Kurzarbeit-Rechner des AMS kann der Betrag von Kurzarbeit in Österreich ausgerechnet werden. (c) Adobe Stock: Sonja Birkelbach

Ein Arbeitnehmer verdient üblicherweise bei 40 Stunden Wochenarbeitszeit 2500 Euro brutto. In der Coronakrise fallen 100 Stunden pro Monat aus und der Arbeitgeber nimmt die Kurzarbeitsregelung in Anspruch. Dieser muss dem Arbeitnehmer weiterhin einen Bruttolohn von mindestens 1941,78 Euro auszahlen (dieser Mindestbetrag ist fixiert – egal wie stark die Arbeitszeit reduziert wird) – der Staat schießt aber monatlich voraussichtlich 1854 Euro Covid-19 Kurzarbeitshilfe zu. Dieses Ergebnis liefert der neue Coronavirus-Kurzarbeit-Online-Rechner des Arbeitsmarktservice (AMS) – natürlich unverbindlich.

+++ Hintergründe und News zum Coronavirus +++

Coronavirus-Kurzarbeit-Rechner des AMS: Genauer Betrag erst nach Antrag

Über den Kurzarbeit-Rechner können Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Österreich sich seit Freitag ausrechnen, wie sie von der neuen Kurzarbeitsregelung bei Inanspruchnahme finanziell betroffen sind – voraussichtlich. Denn der tatsächliche Betrag wird natürlich erst nach der Antragstellung berechnet.

Das AMS streicht heraus: „Der Kurzarbeit-Rechner kann natürlich nicht erkennen, ob Ihre Angaben korrekt sind und alle Voraussetzungen für eine COVID-19-Kurzarbeitsbeihilfe erfüllt sind. Die Höhe der COVID-19-Kurzarbeitsbeihilfe wird erst nach der Antragstellung rechtsverbindlich ermittelt. Es besteht auf sämtliche hier von Ihnen ermittelten Werte kein wie immer gearteter Rechtsanspruch“.

Unternehmen müssen Vorfinanzieren – 2 Monate Verarbeitungszeit?

Die Verarbeitung der Kurzarbeit-Anträge dürfte dann etwas dauern. In der Gratis-Zeitung „Heute“ ist von zwei Monaten die Rede, von denen man beim AMS derzeit als Verarbeitungszeit ausgeht. Die Unternehmen müssen die Hilfsbeträge in der Zeit vorfinanzieren und können erst nachher abrechnen. Für viele Unternehmer dürfte gerade das eine Hiobsbotschaft sein. Denn um die Regelung, die dazu dient, Beschäftigung in der Coronakrise zu erhalten, in Anspruch zu nehmen, ist also ein gewisses Maß an Liquidität notwendig. Gerade für Unternehmen, die derzeit mit einem kompletten Umsatz-Ausfall kämpfen, dürfte es also schwierig werden, von der Regelung Gebrauch zu machen.

⇒ Zum Rechner des AMS

⇒ Info-Page des AMS

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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AI Summaries

AMS bringt Kurzarbeit-Online-Rechner und Hiobsbotschaft für Unternehmen

  • Das AMS stellt nun einen Coronavirus-Kurzarbeit-Online-Rechner zu Verfügung.
  • Über ihn können Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich seit Freitag ausrechnen, wie sie von der neuen Kurzarbeitsregelung bei Inanspruchnahme finanziell betroffen sind – voraussichtlich.
  • Denn der tatsächliche Betrag wird natürlich erst nach der Antragstellung berechnet.
  • In der Gratis-Zeitung „Heute“ ist von zwei Monaten die Rede, von denen man beim AMS derzeit als Verarbeitungszeit ausgeht.
  • Die Unternehmen müssen die Hilfsbeträge in der Zeit vorfinanzieren und können erst nachher abrechnen.
  • Es ist also ausreichend Liquidität notwendig.

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