23.03.2020

AMS bringt Kurzarbeit-Online-Rechner und Hiobsbotschaft für Unternehmen

Über den "Rechner für Covid-19 Kurzarbeitsbeihilfe" des Arbeitsmarktservice (AMS) können Unternehmen und Arbeitnehmer sich nun ausrechnen, wie die Inanspruchnahme der Kurzarbeit sich finanziell auf sie auswirkt. Unternehmer werden die Löhne aber wahrscheinlich zwei Monate vorfinanzieren müssen.
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AMS-Coronavirus-Kurzarbeit-Online-Rechner
Mit dem Kurzarbeit-Rechner des AMS kann der Betrag von Kurzarbeit in Österreich ausgerechnet werden. (c) Adobe Stock: Sonja Birkelbach

Ein Arbeitnehmer verdient üblicherweise bei 40 Stunden Wochenarbeitszeit 2500 Euro brutto. In der Coronakrise fallen 100 Stunden pro Monat aus und der Arbeitgeber nimmt die Kurzarbeitsregelung in Anspruch. Dieser muss dem Arbeitnehmer weiterhin einen Bruttolohn von mindestens 1941,78 Euro auszahlen (dieser Mindestbetrag ist fixiert – egal wie stark die Arbeitszeit reduziert wird) – der Staat schießt aber monatlich voraussichtlich 1854 Euro Covid-19 Kurzarbeitshilfe zu. Dieses Ergebnis liefert der neue Coronavirus-Kurzarbeit-Online-Rechner des Arbeitsmarktservice (AMS) – natürlich unverbindlich.

+++ Hintergründe und News zum Coronavirus +++

Coronavirus-Kurzarbeit-Rechner des AMS: Genauer Betrag erst nach Antrag

Über den Kurzarbeit-Rechner können Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Österreich sich seit Freitag ausrechnen, wie sie von der neuen Kurzarbeitsregelung bei Inanspruchnahme finanziell betroffen sind – voraussichtlich. Denn der tatsächliche Betrag wird natürlich erst nach der Antragstellung berechnet.

Das AMS streicht heraus: „Der Kurzarbeit-Rechner kann natürlich nicht erkennen, ob Ihre Angaben korrekt sind und alle Voraussetzungen für eine COVID-19-Kurzarbeitsbeihilfe erfüllt sind. Die Höhe der COVID-19-Kurzarbeitsbeihilfe wird erst nach der Antragstellung rechtsverbindlich ermittelt. Es besteht auf sämtliche hier von Ihnen ermittelten Werte kein wie immer gearteter Rechtsanspruch“.

Unternehmen müssen Vorfinanzieren – 2 Monate Verarbeitungszeit?

Die Verarbeitung der Kurzarbeit-Anträge dürfte dann etwas dauern. In der Gratis-Zeitung „Heute“ ist von zwei Monaten die Rede, von denen man beim AMS derzeit als Verarbeitungszeit ausgeht. Die Unternehmen müssen die Hilfsbeträge in der Zeit vorfinanzieren und können erst nachher abrechnen. Für viele Unternehmer dürfte gerade das eine Hiobsbotschaft sein. Denn um die Regelung, die dazu dient, Beschäftigung in der Coronakrise zu erhalten, in Anspruch zu nehmen, ist also ein gewisses Maß an Liquidität notwendig. Gerade für Unternehmen, die derzeit mit einem kompletten Umsatz-Ausfall kämpfen, dürfte es also schwierig werden, von der Regelung Gebrauch zu machen.

⇒ Zum Rechner des AMS

⇒ Info-Page des AMS

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In der heimischen Startup-Landschaft hat sich Stefan Ebner längst einen Namen gemacht. Er gründete das Datenunternehmen Braintribe, eröffnete später unter anderem den Co-Creation-Space Tribe.Space, launchte die Co-Creation-Plattform Tribe.Land oder das KI-WealthTech-Unternehmen WeR. Nun meldet er sich mit seinem neuesten Projekt Tribe.One zurück, das laut Ebner eine „dritte Welle der KI“ einläuten soll, nach den Sprachmodellen (LLMs) und den KI-Agents.

Von Agents zur Co-Organisation

Agents hätten sich zwar wie ein „Super Personal Assistant“ angefühlt, seien aber nie etwas gewesen, was eine Organisation wirklich aufnehmen könne, argumentiert Ebner. Tribe.One setzt deshalb eine Schicht über den Agents an: „Ich glaube, die nächste Welle wird das sein, was wir Co-Organisation nennen“, erklärt der Gründer. Gemeint ist ein neues Operating Model, in dem Mensch und KI den Output gemeinsam nutzbar machen. Damit richtet sich die Lösung vor allem an CEOs, CFOs und CMOs, denn: „Die meisten KI-Projekte scheitern nicht an der Technik, sondern an der Organisation“, so Ebner.

Digitale Counterparts für die Führungsebene

Kern des Ansatzes sind sogenannte „Entities“, die auf Tribe.Ones Plattform Gzero laufen. Führungskräfte erhalten darüber ein digitales Gegenüber, etwa einen Co-CEO oder Co-CFO. Dieses kennt das Unternehmen samt Plänen und OKRs und gibt Aufgaben an Agents weiter, da eine Entity selbst keinen direkten Datenzugriff hat.

Wie das in der Praxis aussieht, zeigt Tribe.One an sich selbst: Dort arbeiten laut Ebner vier menschliche und acht KI-C-Levels zusammen, und die Entities sind schon seit einem Jahr intern im Einsatz. Für Kund:innen soll die Möglichkeit bestehen bereits bestehende Agents mitzubringen und zu integrieren.

Ein Ort für Fokus und Austausch

Ebner verbindet technologische Vorhaben traditionell mit physischen Orten, vom Nachtclub Chaya Fuera bis zum Tribe.Space. Auch Tribe.One bekommt mit dem „Co-lab“ nun einen solchen Ort in Wien. Er ist laut Ebner kein klassischer Coworking-Space, sondern ein Ort für Fokus, Schulungen und Austausch, an dem auch Marketing, Kommunikation und Frühphasen-Projekte stattfinden sollen. Um die Szene zu vernetzen, ist jeden letzten Donnerstag im Monat ein „Open House“ geplant. Die offizielle Eröffnung soll gemeinsam mit dem großen Launch im Jänner erfolgen.

Forschung in Wien, Kapitalmarkt in London

Während Forschung und Entwicklung in Österreich bleiben, gründet Tribe.One in London eine Limited als Co-Headquarter für Markt und Kapital. Ebner selbst pendelt entsprechend zwischen zwei Welten: Zwei Wochen pro Monat verbringt er in Wien mit Forschung und Coding, die übrige Zeit bei Kunden, die er vor allem im DACH-Raum und in UK sieht.

Finanziert hat sich das Unternehmen bisher selbst und macht nach Ebners Angaben „substanzielle Umsätze“. Im ersten oder zweiten Quartal des kommenden Jahres will er nun aber Kapital aufnehmen.

Die Vision dahinter ist ambitioniert: Tribe.One soll zu den Top-5-KI-Firmen Europas gehören, die die neue Welle mitgestalten. Nach dem Soft Launch ist der große Launch für Januar geplant, und bis Jahresende will das Team 10 bis 15 Enterprise-Kunden und ebenso viele Startups onboarden. Ein Tool für Millionen Nutzer soll Tribe.One dagegen ausdrücklich nicht werden.

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AI Summaries

AMS bringt Kurzarbeit-Online-Rechner und Hiobsbotschaft für Unternehmen

  • Das AMS stellt nun einen Coronavirus-Kurzarbeit-Online-Rechner zu Verfügung.
  • Über ihn können Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich seit Freitag ausrechnen, wie sie von der neuen Kurzarbeitsregelung bei Inanspruchnahme finanziell betroffen sind – voraussichtlich.
  • Denn der tatsächliche Betrag wird natürlich erst nach der Antragstellung berechnet.
  • In der Gratis-Zeitung „Heute“ ist von zwei Monaten die Rede, von denen man beim AMS derzeit als Verarbeitungszeit ausgeht.
  • Die Unternehmen müssen die Hilfsbeträge in der Zeit vorfinanzieren und können erst nachher abrechnen.
  • Es ist also ausreichend Liquidität notwendig.

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