23.03.2020

AMS bringt Kurzarbeit-Online-Rechner und Hiobsbotschaft für Unternehmen

Über den "Rechner für Covid-19 Kurzarbeitsbeihilfe" des Arbeitsmarktservice (AMS) können Unternehmen und Arbeitnehmer sich nun ausrechnen, wie die Inanspruchnahme der Kurzarbeit sich finanziell auf sie auswirkt. Unternehmer werden die Löhne aber wahrscheinlich zwei Monate vorfinanzieren müssen.
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AMS-Coronavirus-Kurzarbeit-Online-Rechner
Mit dem Kurzarbeit-Rechner des AMS kann der Betrag von Kurzarbeit in Österreich ausgerechnet werden. (c) Adobe Stock: Sonja Birkelbach

Ein Arbeitnehmer verdient üblicherweise bei 40 Stunden Wochenarbeitszeit 2500 Euro brutto. In der Coronakrise fallen 100 Stunden pro Monat aus und der Arbeitgeber nimmt die Kurzarbeitsregelung in Anspruch. Dieser muss dem Arbeitnehmer weiterhin einen Bruttolohn von mindestens 1941,78 Euro auszahlen (dieser Mindestbetrag ist fixiert – egal wie stark die Arbeitszeit reduziert wird) – der Staat schießt aber monatlich voraussichtlich 1854 Euro Covid-19 Kurzarbeitshilfe zu. Dieses Ergebnis liefert der neue Coronavirus-Kurzarbeit-Online-Rechner des Arbeitsmarktservice (AMS) – natürlich unverbindlich.

+++ Hintergründe und News zum Coronavirus +++

Coronavirus-Kurzarbeit-Rechner des AMS: Genauer Betrag erst nach Antrag

Über den Kurzarbeit-Rechner können Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Österreich sich seit Freitag ausrechnen, wie sie von der neuen Kurzarbeitsregelung bei Inanspruchnahme finanziell betroffen sind – voraussichtlich. Denn der tatsächliche Betrag wird natürlich erst nach der Antragstellung berechnet.

Das AMS streicht heraus: „Der Kurzarbeit-Rechner kann natürlich nicht erkennen, ob Ihre Angaben korrekt sind und alle Voraussetzungen für eine COVID-19-Kurzarbeitsbeihilfe erfüllt sind. Die Höhe der COVID-19-Kurzarbeitsbeihilfe wird erst nach der Antragstellung rechtsverbindlich ermittelt. Es besteht auf sämtliche hier von Ihnen ermittelten Werte kein wie immer gearteter Rechtsanspruch“.

Unternehmen müssen Vorfinanzieren – 2 Monate Verarbeitungszeit?

Die Verarbeitung der Kurzarbeit-Anträge dürfte dann etwas dauern. In der Gratis-Zeitung „Heute“ ist von zwei Monaten die Rede, von denen man beim AMS derzeit als Verarbeitungszeit ausgeht. Die Unternehmen müssen die Hilfsbeträge in der Zeit vorfinanzieren und können erst nachher abrechnen. Für viele Unternehmer dürfte gerade das eine Hiobsbotschaft sein. Denn um die Regelung, die dazu dient, Beschäftigung in der Coronakrise zu erhalten, in Anspruch zu nehmen, ist also ein gewisses Maß an Liquidität notwendig. Gerade für Unternehmen, die derzeit mit einem kompletten Umsatz-Ausfall kämpfen, dürfte es also schwierig werden, von der Regelung Gebrauch zu machen.

⇒ Zum Rechner des AMS

⇒ Info-Page des AMS

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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AI Summaries

AMS bringt Kurzarbeit-Online-Rechner und Hiobsbotschaft für Unternehmen

  • Das AMS stellt nun einen Coronavirus-Kurzarbeit-Online-Rechner zu Verfügung.
  • Über ihn können Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich seit Freitag ausrechnen, wie sie von der neuen Kurzarbeitsregelung bei Inanspruchnahme finanziell betroffen sind – voraussichtlich.
  • Denn der tatsächliche Betrag wird natürlich erst nach der Antragstellung berechnet.
  • In der Gratis-Zeitung „Heute“ ist von zwei Monaten die Rede, von denen man beim AMS derzeit als Verarbeitungszeit ausgeht.
  • Die Unternehmen müssen die Hilfsbeträge in der Zeit vorfinanzieren und können erst nachher abrechnen.
  • Es ist also ausreichend Liquidität notwendig.

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