10.11.2023

Neues Amazon-Verteilerzentrum in NÖ von Gemeinde-Politik verhindert

Die Mandatar:innen der SPÖ, die in der Gemeinde St. Valentin die absolute Mehrheit hält, kündigten an, gegen den Bau eines geplanten Amazon-Verteilerzentrums zu stimmen. Zuvor hatten sich schon FPÖ und Grüne dagegen positioniert.
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Amazon Vertriebszenter
Amazon-Verteilerzentrum | © Amazon

Vier Paket-Verteilerzentren betreibt Amazon bereits hierzulande – drei im Großraum Wien und eines in Klagenfurt. Mit weiteren geplanten Zentren in Österreich ist der US-Riese schon mehrmals an der lokalen Gemeindepolitik gescheitert – etwa in Graz und Dornbirn. Nun dürfte auch ein geplantes Lager im niederösterreichischen St. Valentin das selbe Schicksal ereilen. Der Ort an der Grenze zu Oberösterreich, der zudem direkt an der Westautobahn liegt, hätte sich aufgrund der Nachbarschaft zum Großraum Linz gut angeboten.

Petition mit hoher Beteiligung, SPÖ folgt FPÖ und Grünen mit Ablehnung

Doch in der Bevölkerung regte sich Widerstand. Eine Petition gegen das Amazon-Zentrum in der rund 9.400 Einwohner:innen-Gemeinde erreichte im Frühling etwa 1.850 Unterschriften. Auf politischer Ebene sprachen sich zunächst FPÖ und Grüne gegen das mit 5.200 Quadratmetern Größe geplante Lager aus. Nun kündigte auch Bürgermeisterin Kerstin Suchan-Mayr (SPÖ) an, dass die Mandatar:innen ihrer Partei, die in der Gemeinde die absolute Mehrheit hält, im Gemeinderat gegen den Bau stimmen werden. Somit dürfte das Projekt, das Amazon mit dem Immobilienentwickler Fraktal umsetzen wollte, endgültig vom Tisch sein.

„Eine Ansiedelung um jeden Preis war ohnehin nie ein Thema“

„Wir haben von Beginn an gesagt, dass wir das Projekt, auch wenn es umstritten ist, nicht von vornherein ablehnen, sondern es uns im Detail ansehen werden, um danach eine fundierte und inhaltliche Entscheidung treffen zu können. Eine Ansiedelung um jeden Preis war ohnehin nie ein Thema“, wird der zuständige Stadtrat und SPÖ-Fraktionsobmann Rafael Mugrauer im Regional-Magazin tips.at zitiert.

Monatelange Verhandlungen der Gemeinde mit Amazon und Fraktal

Man habe in den vergangenen Monaten viele Verhandlungen geführt und zentrale Themen intensiv diskutiert und die Ergebnisse in einem eigenen Vertrag festgehalten. Dabei ging es etwa um den Umgang mit und die Entlohnung von Mitarbeiter:innen, die Ermöglichung von Betriebsräten, eine ökologische Bauausführung, den Anteil der versiegelten Fläche, die Elektrifizierung der Fahrzeugflotte sowie den Schutz der Anrainer:innen, die Auswirkungen durch den zusätzlichen Verkehr und den Umgang mit den Lieferpartnern.

„Verhandlungsergebnis entspricht nicht dem, was wir uns für unsere Stadt vorstellen“

„Das nun vorliegende Verhandlungsergebnis entspricht in den genannten Bereichen nicht dem, was wir uns für unsere Stadt vorstellen. Auch wenn die Schaffung neuer Arbeitsplätze natürlich immer wünschenswert ist, überwiegen bei diesem Projekt nach umfangreicher Prüfung und Verhandlung die Vorbehalte“, so Mugrauer.

Amazon wollte umfangreiche Rücktrittsrechte und Exit-Möglichkeiten

So gebe es etwa keine konkrete Lösung, wie das übermäßige Verkehrsaufkommen vor allem im Bereich der Autobahnauffahrt Richtung Linz gelöst werden könne. Auch beim Anteil der E-Fahrzeuge sowie den Zusicherungen in Bezug auf die Lieferpartner sei der Vertrag hinter den Erwartungen der Stadtgemeinde geblieben. Umfangreiche Rücktrittsrechte und Exit-Möglichkeiten von Amazon hätten zudem das Vertrauen in die Beständigkeit des Vertrags „nicht gerade gefördert“.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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