19.12.2022

Gewerkschaft ruft zu Streiks in deutschen Amazon-Verteilerzentren auf

Die Gewerkschaft Ver.di rief zu unangekündigten Streiks in mehreren deutschen Amazon-Verteilerzentren diese Woche auf.
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Amazon Vertriebszenter
Amazon-Verteilerzentrum | © Amazon

Weihnachten ist in weniger als einer Woche. Sogar für Menschen mit der Angewohnheit, Dinge gerne auf den letzten Drücker machen (etwa der Autor dieser Zeilen), wird es also langsam Zeit, Weihnachtsgeschenke zu besorgen. In Deutschland könnte diese Angewohnheit nun aber einigen Amazon-Kund:innen zum Verhängnis werden. Denn diese Woche dürfte es Streiks in mehreren deutschen Amazon-Verteilerzentren geben – dazu rief die Gewerkschaft Ver.di auf.

„Werden abwechselnd und ohne öffentliche Vorankündigung in Aktion treten“

„Die Beschäftigten der verschiedenen Verteilzentren werden in den kommenden Tagen teilweise abwechselnd und ohne öffentliche Vorankündigung in Aktion treten“, wird Streikleiterin Monika Di Silvestre in mehreren Medien zitiert. Diese Vorgehensweise soll Amazon eine Vorbereitung auf den Streik erschweren. Konkret geht es um die Versandzentren Bad Hersfeld (zwei Standorte), Dortmund, Graben bei Augsburg, Koblenz, Leipzig, Rheinberg und Werne.

Ver.di: Amazon-Mitarbeiter:innen verdienen weniger als Kolleg:innen in tarifgebundenen Unternehmen

Der Hintergrund ist einmal mehr die Forderung nach höherer Entlohnung. Ver.di fordert bereits seit Jahren, dass die Mitarbeiter:innen gemäß den Flächentarifverträgen (Anm. analog Kollektivverträge in Österreich) des Einzel- und Versandhandels bezahlt werden, bzw. ein eigener Tarifvertrag abgeschlossen wird. Amazon lehnt das nach wie vor ab. „Insgesamt verdienen die Beschäftigten bei Amazon noch immer mehrere tausend Euro im Jahr weniger als ihre Kolleginnen und Kollegen in tarifgebundenen Unternehmen“, so Di Silvestre. Denn eine Lohnerhöhung im Herbst sei deutlich unter der Inflationsrate geblieben.

Stellungnahme: „attraktives und sicheres Arbeitsumfeld“

Amazon sieht die Dinge in einer Stellungnahme naturgemäß anders. Man biete den Beschäftigten „gute Bezahlung, Zusatzleistungen und Entwicklungsmöglichkeiten – und das alles in einem attraktiven und sicheren Arbeitsumfeld“. Der Einstiegslohn liege bei 13 Euro brutto pro Stunde aufwärts, inklusive Bonuszahlungen. Hinzu kämen weitere Extras wie Zuschüsse für den öffentlichen Nahverkehr und die Altersvorsorge.

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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Rund 600 Rauchfangkehrerbetriebe gibt es in Österreich, rund 350 davon arbeiten mit der Grazer Branchensoftware WinChim. Sie können überfällige Rechnungen nun direkt aus dem Verrechnungsmodul an das Wiener LegalTech incaseof.law übergeben. Die Plattform übernimmt den weiteren Prozess, vom außergerichtlichen Mahnverfahren bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Die beiden Unternehmen haben die Kooperation Anfang Oktober bekannt gegeben. Für das Startup von Gründer und CEO Maximilian Kindler ist WinChim nach eigenen Angaben die erste Branchensoftware, über die es eine ganze Branche erreicht.

Viele kleine Rechnungen, wenig Zeit

Die Leistungen der Rauchfangkehrer sind gesetzlich vorgeschrieben, die Tarife reguliert. Daraus ergibt sich ein eigenes Forderungsbild: sehr viele kleine, wiederkehrende Rechnungen an Privathaushalte und Hausverwaltungen. Die Betriebe zählen im Schnitt sechs Beschäftigte, offene Rechnungen verfolgt meist der Inhaber selbst. Eine klassische Inkassobeauftragung zahle sich bei Kleinbeträgen oft nicht aus, heißt es weiter.

„Unsere Anwender wollen kehren, messen und beraten, nicht Zahlungserinnerungen schreiben. Mit incaseof.law ist der offene Posten in unserer Buchhaltungssoftware mit einem Klick erledigt, der Rest passiert im Hintergrund“, sagt Martin Haidenthaler, Gründer von WinChim. Das Unternehmen wurde 1999 in Graz gegründet und ist nach eigenen Angaben Marktführer unter den Rauchfangkehrerbetrieben in sieben Bundesländern.

„Rauchfangkehrer sind das Paradebeispiel für eine Branche, in der Forderungsmanagement bisher schlicht nicht stattfindet, weil es sich nicht auszahlt. Über WinChim erreichen wir die Betriebe dort, wo ihre Rechnungen entstehen. Ab jetzt kommt das Geld dorthin, wo es hingehört: auf das Konto des Betriebs.“

Die Inkassokosten trägt der säumige Schuldner

Laut Aussendung zahlt die Plattform eingehende Beträge ohne Abzüge an den Betrieb aus. Woran incaseof.law dann verdient, erklärt Kindler auf brutkasten-Anfrage: „Der Rauchfangkehrer zahlt uns nichts, weder Provision noch Gebühr. Unser Umsatz kommt ausschließlich vom säumigen Schuldner, und zwar aus den Inkassokosten und den Verzugszinsen.“

Diese Kosten sind laut Kindler durch die Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen gedeckelt. Zudem müssen sie nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen. Die Verordnung würde es ihm zufolge auch erlauben, dem Auftraggeber eine Gebühr zu verrechnen. Darauf verzichte man ausnahmslos.

Was das für Schuldner:innen bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel des Gründers. Bei einer offenen Rechnung über 80 Euro fallen mit der ersten Zahlungsaufforderung rund 25 Euro inklusive Umsatzsteuer an, dazu Verzugszinsen von wenigen Cent. Das entspricht einem Aufschlag von rund 31 Prozent. Wer nach der ersten Aufforderung zahlt, bleibt laut Kindler bei diesem Betrag. Bezahlt werden kann über ein Online-Portal, auf Wunsch in Raten über bis zu zwölf Monate. Zu den Kosten bei weiteren Mahnschritten oder im gerichtlichen Verfahren machte Kindler keine Angaben.

Noch keine Zahlen für die Branche

Zahlen für die Rauchfangkehrerbranche gibt es noch nicht, die Anbindung ist erst seit Anfang Oktober aktiv. Kindler erwartet aber eine sehr hohe Quote, weil die Leistung gesetzlich vorgeschrieben, dokumentiert und zu regulierten Tarifen verrechnet sei: „Echten Streit über die Forderung gibt es da kaum. Meistens ist die Rechnung schlicht liegen geblieben.“

Zahlt ein Schuldner trotz mehrerer Mahnschritte nicht, geht der Fall laut Kindler auf derselben Plattform ins gerichtliche Forderungsmanagement über, mit Anbindung an den Elektronischen Rechtsverkehr in Österreich und Deutschland.

Weitere Branchen im Blick

Seit Mai können Kund:innen der Finanzautomatisierungsplattform ibana das Inkasso direkt aus deren Plattform beauftragen (brutkasten berichtete).

Als weitere Branchen sieht sich das Startup laut Kindler Hausverwaltungen, das Gesundheits- und Pflegeumfeld und das Handwerk an und entwickelt dafür eigene Produktlinien. „Die Logik ist überall gleich: viele kleine Rechnungen, kleine Betriebe, kaum Zeit für das Mahnwesen“, so Kindler. Weitere Anbieter will incaseof.law nennen, sobald die Verträge stehen.

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