11.03.2024

Amazing15: Neue Wege am Arbeitsmarkt für neurodivergente Menschen

Anna Marton bietet mit Amazing15 neue berufliche Perspektiven für Menschen mit vermeintlichem Handicap. Amazing15 vermittelt neurodivergente Personen mit Unternehmen und fokussiert sich dabei auf deren Stärken.
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Anna Marton bei Amazing15 Relaunche-Event (c) Paul Gruber
Anna Marton beim Amazing15 Relaunch-Event (c) Paul Gruber

Amazing15 (zuvor Specialisterne) vermittelt Personen aus dem neurodiversen Spektrum- also jene, mit beispielsweise ADHS oder Autismus – an Unternehmen, die auf der Suche nach Talenten sind. Denn 15 Prozent der Menschen in Österreich gehören zu diesem Spektrum und haben es am Arbeitsmarkt oft schwer.

Die Specialisterne Austria – Verein zur Förderung der Integration von Menschen im neurodivergenten Spektrum gründete die Jobplattform im Jahr 2011, damals waren Menschen mit Autismus die Hauptzielgruppe. Amazing15 konzentriert sich unterdessen erweitert auf das gesamte neurodivergente Spektrum. Im Vordergrund stehen dabei vor allem Stärken von neurodiversen Menschen, um sie so als wichtiges Humankapital an Unternehmen in der DACH-Region zu vermitteln. (brutkasten berichtete über Menschen aus dem Autismus-Spektrum als Lösung für Startups)

It’s a match: Recruiting und mehr

Ausgangspunkt dafür bildet ein spezieller Recruiting-Prozess, der die Skills der neurodiversen Personen herausarbeitet. In einem zweiten Schritt werden diese mit interessierten Unternehmen gematcht.

Zusätzlich zur Jobvermittlung bietet Amazing15 aber noch mehr: In Coachings werden Neurodivergente auf das Arbeitsleben vorbereitet und ihnen der Einstieg bei einem Unternehmen leichter gemacht. Darüber hinaus gibt es Fortbildungen, welche für Neurodivergente optimiert sind. Nicht zuletzt stellt Amazing15 Informationen bereit, die den Unternehmen vermitteln wie und in welchen Tätigkeitsbereichen neurodivergente Personen als Idealbesetzung verstanden werden können.

Skillcard statt klassischem Lebenslauf

Geld verdient Amazing15 unter anderem mit klassischer Unternehmungsberatung. „Wie erarbeiten mit den Firmen eine Diversitätsstrategie ganz nah an der Unternehmensstrategie“, erklärt Geschäftsleiterin und Gründerin Anna Marton. Damit werden Potenziale in den bestehenden Strukturen erkannt und Anknüpfungspunkte, beziehungsweise ein optimales Arbeitsumfeld für Neurodivergente ausgearbeitet.

Außerdem bietet Amazing15 Personalberatung an und unterstützt im Recruiting von neurodivergenten Personen. Dabei setzt das Unternehmen auf einen zweieinhalbwöchigen Assesementprozess, der jobsuchende Menschen mithilfe einer Skillcard vermitteln soll. „Mit der Skillcard zeigen wir Arbeitgeber:innen, welches Potenzial die Mitarbeiter:innen haben“, so Marton im Gespräch mit brutkasten. „Es geht nicht, wie im klassischen Lebenslauf, darum, was deine Mitarbeiter:innen vorher gemacht haben, sondern welches Potenzial noch in ihnen steckt.“

Umsatz von 3 Millionen Euro

Wirtschaftlich ist Amazing15 gut aufgestellt mit einem Umsatz von rund 3 Millionen Euro im vergangenen Jahr. „Wir wachsen stetig aus eigener Kraft“, konstatiert Marton. Um Amazing15 als Jobplattform noch bekannter zu machen, will das Unternehmen nun mehr in Marketing-Strategien investierten. Darüber hinaus soll ein Online-Consulting-Tool eingerichtet werden, welches Wissen aus den Workshops auffrischt und vertieft. „Um diese Infrastruktur aufzubauen, wollen wir jetzt ein Investment reinholen“, sagt Anna Marton zum brutkasten. „Außerdem glauben wir, dass wir aufgrund des Fachkräftemangels als Berufsplattform schneller wachsen müssen.“

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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