30.07.2019

Amabrush-Konkurs: Fast 30.000 Gläubiger verlieren wohl rund 4,5 Mio. Euro

Heute findet am Handelsgericht Wien die Berichts- und Prüfungstagsatzung zum Amabrush-Konkursverfahren statt. Der KSV1870 geht von einem Totalausfall für jene Gläubiger aus, die ihre Ansprüche überhaupt angemeldet haben.
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Amabrush-Konkurs - Amabrush-Betrugsverfahren eingestellt
(c) Amabrush

4,5 Millionen Euro – so bezifferte Amabrush im Insolvenzantrag seine Passiva, also die offenen Forderungen von Gläubigern. Tatsächlich angemeldet wurden im Amabrush-Konkurs-Verfahren bislang aber nur Forderungen im Umfang von rund 800.000 Euro. Denn der Großteil der rund 21.000 Crowdfunding-Backer und etwa 8.000 Webshop-Käufer, die prinzipiell Gläubiger-Status genießen, habe seine Forderungen „aufgrund wirtschaftlicher Aussichtslosigkeit“ wohl nicht angemeldet, heißt es vom Kreditschutzverband KSV1870. Hier ginge es meist um Beträge zwischen 100 und 200 Euro.

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„Totalausfall“ für Gläubiger erwartet

Beim KSV1870 geht man vor der heute stattfindenden Berichts- und Prüfungstagsatzung am Handelsgericht Wien ohnehin von einem Totalausfall für die Gläubiger aus. Sie werden am Ende des Verfahrens voraussichtlich keine Quotenzahlung erhalten. Der Insolvenzverwalter werde nun die Aktiva verwerten. Diese wurden im Insolvenzantrag noch mit 524.000 Euro beziffert. Wie die Situation der vorhandenen Mittel tatsächlich aussieht, ist vorerst nicht bekannt.

Amabrush-Konkurs: Vom Kickstarter-Hype zum PR-Desaster

Amabrush hatte mit einer Kickstarter-Kampagne rund drei Millionen und mit einer darauf folgenden Indiegogo-Kampagne rund vier Millionen Euro aufgestellt. Bei vielen Bestellern kam es aber nie zur bereits mehrmals verschobenen Auslieferung, wodurch sich die große Zahl an Gläubigern ergibt. Unter anderem war zuvor die mangelnde Qualität des Produkts von zahlreichen Testern kritisiert worden, was beim Startup zu zusätzlichen Kosten führte. Im Mai wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft gegen Amabrush ermittelt, nachdem Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereins (VSV), rechtliche Schritte angekündigt hatte. Die daraus resultierenden Anwalts- und PR-Kosten hätte es nicht mehr möglich gemacht, eine positive Prognose für die Existenz des Unternehmens abzugeben, hieß es von Amabrush im Juni.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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