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4,5 Millionen Euro – so bezifferte Amabrush im Insolvenzantrag seine Passiva, also die offenen Forderungen von Gläubigern. Tatsächlich angemeldet wurden im Amabrush-Konkurs-Verfahren bislang aber nur Forderungen im Umfang von rund 800.000 Euro. Denn der Großteil der rund 21.000 Crowdfunding-Backer und etwa 8.000 Webshop-Käufer, die prinzipiell Gläubiger-Status genießen, habe seine Forderungen “aufgrund wirtschaftlicher Aussichtslosigkeit” wohl nicht angemeldet, heißt es vom Kreditschutzverband KSV1870. Hier ginge es meist um Beträge zwischen 100 und 200 Euro.
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“Totalausfall” für Gläubiger erwartet
Beim KSV1870 geht man vor der heute stattfindenden Berichts- und Prüfungstagsatzung am Handelsgericht Wien ohnehin von einem Totalausfall für die Gläubiger aus. Sie werden am Ende des Verfahrens voraussichtlich keine Quotenzahlung erhalten. Der Insolvenzverwalter werde nun die Aktiva verwerten. Diese wurden im Insolvenzantrag noch mit 524.000 Euro beziffert. Wie die Situation der vorhandenen Mittel tatsächlich aussieht, ist vorerst nicht bekannt.
Amabrush-Konkurs: Vom Kickstarter-Hype zum PR-Desaster
Amabrush hatte mit einer Kickstarter-Kampagne rund drei Millionen und mit einer darauf folgenden Indiegogo-Kampagne rund vier Millionen Euro aufgestellt. Bei vielen Bestellern kam es aber nie zur bereits mehrmals verschobenen Auslieferung, wodurch sich die große Zahl an Gläubigern ergibt. Unter anderem war zuvor die mangelnde Qualität des Produkts von zahlreichen Testern kritisiert worden, was beim Startup zu zusätzlichen Kosten führte. Im Mai wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft gegen Amabrush ermittelt, nachdem Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereins (VSV), rechtliche Schritte angekündigt hatte. Die daraus resultierenden Anwalts- und PR-Kosten hätte es nicht mehr möglich gemacht, eine positive Prognose für die Existenz des Unternehmens abzugeben, hieß es von Amabrush im Juni.