30.07.2019

Amabrush-Konkurs: Fast 30.000 Gläubiger verlieren wohl rund 4,5 Mio. Euro

Heute findet am Handelsgericht Wien die Berichts- und Prüfungstagsatzung zum Amabrush-Konkursverfahren statt. Der KSV1870 geht von einem Totalausfall für jene Gläubiger aus, die ihre Ansprüche überhaupt angemeldet haben.
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Amabrush-Konkurs - Amabrush-Betrugsverfahren eingestellt
(c) Amabrush

4,5 Millionen Euro – so bezifferte Amabrush im Insolvenzantrag seine Passiva, also die offenen Forderungen von Gläubigern. Tatsächlich angemeldet wurden im Amabrush-Konkurs-Verfahren bislang aber nur Forderungen im Umfang von rund 800.000 Euro. Denn der Großteil der rund 21.000 Crowdfunding-Backer und etwa 8.000 Webshop-Käufer, die prinzipiell Gläubiger-Status genießen, habe seine Forderungen “aufgrund wirtschaftlicher Aussichtslosigkeit” wohl nicht angemeldet, heißt es vom Kreditschutzverband KSV1870. Hier ginge es meist um Beträge zwischen 100 und 200 Euro.

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“Totalausfall” für Gläubiger erwartet

Beim KSV1870 geht man vor der heute stattfindenden Berichts- und Prüfungstagsatzung am Handelsgericht Wien ohnehin von einem Totalausfall für die Gläubiger aus. Sie werden am Ende des Verfahrens voraussichtlich keine Quotenzahlung erhalten. Der Insolvenzverwalter werde nun die Aktiva verwerten. Diese wurden im Insolvenzantrag noch mit 524.000 Euro beziffert. Wie die Situation der vorhandenen Mittel tatsächlich aussieht, ist vorerst nicht bekannt.

Amabrush-Konkurs: Vom Kickstarter-Hype zum PR-Desaster

Amabrush hatte mit einer Kickstarter-Kampagne rund drei Millionen und mit einer darauf folgenden Indiegogo-Kampagne rund vier Millionen Euro aufgestellt. Bei vielen Bestellern kam es aber nie zur bereits mehrmals verschobenen Auslieferung, wodurch sich die große Zahl an Gläubigern ergibt. Unter anderem war zuvor die mangelnde Qualität des Produkts von zahlreichen Testern kritisiert worden, was beim Startup zu zusätzlichen Kosten führte. Im Mai wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft gegen Amabrush ermittelt, nachdem Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereins (VSV), rechtliche Schritte angekündigt hatte. Die daraus resultierenden Anwalts- und PR-Kosten hätte es nicht mehr möglich gemacht, eine positive Prognose für die Existenz des Unternehmens abzugeben, hieß es von Amabrush im Juni.

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Clemens Brunner (CEO, Co-Founder) und Fabian Knirsch (CEO, Co-Founder) der sproof GmbH (c) sproof

Im vergangenen Herbst sicherte sich das Salzburger LegalTech sproof eine Kapitalspritze von über drei Millionen Euro. Teils als Eigenkapital-Investment, teils als Förderung – brutkasten berichtete.

Schon damals kündigte man an, den Ausbau der Services im europäischen Markt vorantreiben zu wollen. Die Vision: “Wir möchten, dass die E-Signatur in Europa so gewöhnlich wie die eigene handschriftliche Unterschrift wird – nur zusätzlich revisionssicher”, äußerte Co-Founder Clemens Brunner damals seine Pläne. Im Vordergrund stand das Produkt “sproof sign”, das sich auf rechtsgültige, DSGVO-konforme, digitale Signaturmöglichkeiten spezialisiert.

Die Überholspur

Nun gibt es Neuigkeiten rund um das Salzburger Jungunternehmen: Das Core Product “sproof sign” nahm sich das Team rund um Founder Clemens Brunner und Fabian Knirsch genauer unter die Lupe. Nun möchte man mit der neu entwickelten “Fast Lane” – zu Deutsch: Überholspur – den digitalen Signaturprozess vereinfachen:

Das Signieren wird fortan auf Empfänger:innen-Seite “ohne komplizierte Registrierungsprozesse” möglich. Nach eigenen Angaben können Unternehmen Verträge und “komplexe Signaturabläufe” in sproof sign abbilden. Mit der neuen Option “Fast Lane” sei weiters ein Versenden per Link, E-Mail oder QR-Code möglich.

Für die Empfangenden würde sich der Signaturprozess damit deutlich erleichtern, heißt es vom Salzburger Startup. Vertragsprozesse zwischen Unternehmen und deren Endkund:innen seien damit barrierefrei möglich. “Wir wollen sicherstellen, dass jeder, unabhängig von Alter oder technischen Kenntnissen, die Vorteile der elektronischen Signatur nutzen kann”, so die Co-Founder Brunner und Knirsch.

Die neue “Fast Lane” sei außerdem flexibel einsetzbar: So könne man etwa Postsendungen um einen QR-Code ergänzen, diesen scannen und somit auch “Nicht-Digital-Natives” – wie das Startup sie nennt – “mit wenigen Klicks” einen “sehr minimalistischen und barrierefreien digitalen Vertragsprozess” zumuten.

Sony DADC bereits Kunde

Über Prominenz in der Kundschaft kann das Salzburger LegalTech ebenso berichten: So zählt Sony DADC – ein international tätiger Hersteller von optischen Speichermedien und Teil der Sony Corporation – neben der Universität Hamburg und dem japanischen Halbleiter- und Industrie-Konzern Kyocera zum Kundenportfolio.

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