30.07.2019

Amabrush-Konkurs: Fast 30.000 Gläubiger verlieren wohl rund 4,5 Mio. Euro

Heute findet am Handelsgericht Wien die Berichts- und Prüfungstagsatzung zum Amabrush-Konkursverfahren statt. Der KSV1870 geht von einem Totalausfall für jene Gläubiger aus, die ihre Ansprüche überhaupt angemeldet haben.
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Amabrush-Konkurs - Amabrush-Betrugsverfahren eingestellt
(c) Amabrush

4,5 Millionen Euro – so bezifferte Amabrush im Insolvenzantrag seine Passiva, also die offenen Forderungen von Gläubigern. Tatsächlich angemeldet wurden im Amabrush-Konkurs-Verfahren bislang aber nur Forderungen im Umfang von rund 800.000 Euro. Denn der Großteil der rund 21.000 Crowdfunding-Backer und etwa 8.000 Webshop-Käufer, die prinzipiell Gläubiger-Status genießen, habe seine Forderungen „aufgrund wirtschaftlicher Aussichtslosigkeit“ wohl nicht angemeldet, heißt es vom Kreditschutzverband KSV1870. Hier ginge es meist um Beträge zwischen 100 und 200 Euro.

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„Totalausfall“ für Gläubiger erwartet

Beim KSV1870 geht man vor der heute stattfindenden Berichts- und Prüfungstagsatzung am Handelsgericht Wien ohnehin von einem Totalausfall für die Gläubiger aus. Sie werden am Ende des Verfahrens voraussichtlich keine Quotenzahlung erhalten. Der Insolvenzverwalter werde nun die Aktiva verwerten. Diese wurden im Insolvenzantrag noch mit 524.000 Euro beziffert. Wie die Situation der vorhandenen Mittel tatsächlich aussieht, ist vorerst nicht bekannt.

Amabrush-Konkurs: Vom Kickstarter-Hype zum PR-Desaster

Amabrush hatte mit einer Kickstarter-Kampagne rund drei Millionen und mit einer darauf folgenden Indiegogo-Kampagne rund vier Millionen Euro aufgestellt. Bei vielen Bestellern kam es aber nie zur bereits mehrmals verschobenen Auslieferung, wodurch sich die große Zahl an Gläubigern ergibt. Unter anderem war zuvor die mangelnde Qualität des Produkts von zahlreichen Testern kritisiert worden, was beim Startup zu zusätzlichen Kosten führte. Im Mai wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft gegen Amabrush ermittelt, nachdem Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereins (VSV), rechtliche Schritte angekündigt hatte. Die daraus resultierenden Anwalts- und PR-Kosten hätte es nicht mehr möglich gemacht, eine positive Prognose für die Existenz des Unternehmens abzugeben, hieß es von Amabrush im Juni.

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© Edward Jenner

Ziel der neuen Initiative ist es, EU-prämierte Innovationsvorhaben schneller in die Praxis umzusetzen und strategische Schlüsseltechnologien am Standort Österreich zu stärken.

Dafür übernimmt Österreich künftig direkt die europäische Projektbewertung für ausgewählte Vorhaben. Da eine zusätzliche nationale Fachbegutachtung entfällt, soll der Prozess beschleunigt und der bürokratische Aufwand für Forschende und Gründerinnen sowie Gründer minimiert werden. Das Programm orientiert sich an den Kernzielen der nationalen Industriestrategie 2035, die eine Erhöhung der technologischen Souveränität sowie der wirtschaftlichen Resilienz vorsieht.

Zwei Förderschienen für Startups und Forschung

Das neue Instrument unterteilt sich in zwei spezifische Linien, die unterschiedliche Entwicklungsphasen abdecken:

  • „ERC Proof of Concept Seal of Excellence“: Diese Linie unterstützt die wirtschaftliche Verwertung von bereits vorliegenden wissenschaftlichen Forschungsergebnissen. Hierfür wird ein nicht rückzahlbarer Pauschalbetrag von 150.000 Euro pro Projekt vergeben.
  • „EIC Accelerator Seal of Excellence“: Diese Schiene richtet sich gezielt an österreichische Startups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit hochgradig innovativen, skalierbaren Projekten. Die Förderung deckt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Projektkosten ab, wobei die Maximalsumme bei 2,5 Millionen Euro pro Projekt liegt.

Schlanke Abwicklung in der Pilotphase

Die FFG setzt das Programm zunächst im Rahmen einer Pilotphase um. Um die administrativen Hürden so gering wie möglich zu halten, kommt eine sogenannte „Lump-Sum-Logik“ zum Einsatz. Als Grundlage für den pauschalierten Zuschuss dient dabei direkt der bereits positiv bewertete Horizon-Europe-Antrag.

Laut FFG-Geschäftsführerin Henrietta Egerth soll dieses Verfahren den bürokratischen Aufwand deutlich reduzieren. Dadurch könnten sich die Beteiligten stärker auf die eigentliche Verwertung und die Marktwirkung ihrer Innovationen konzentrieren.

Auch von politischer Seite wird die Initiative unterstützt: Innovationsminister Peter Hanke erklärte: „Mit der neuen Seal of Excellence-Förderung schaffen wir einen schnelleren und effizienteren Weg, um europäisch ausgezeichnete Spitzenforschung und Deep-Tech-Innovationen umzusetzen.“ Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer verwies zudem auf den globalen Wettbewerb um Schlüsseltechnologien. Hier sei mehr Tempo bei Innovationen notwendig, um den heimischen Standort nachhaltig abzusichern.

Die Einreichung ist ab sofort laufend über das digitale Portal „FFG eCall“ möglich. Einzige zwingende Voraussetzung für die Antragstellung bleibt das bereits verliehene EU-Exzellenzsiegel.

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