04.02.2020

Amabrush-Betrugsverfahren eingestellt – das sagt Gründer Musialek

Seit Mai vergangenen Jahres hatte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen die Gründer des Wiener Zahnbürsten-Startups Amabrush ermittelt. Im Juni folgte der Konkursantrag. Nun wurde das Betrugsverfahren (vorerst) eingestellt.
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Amabrush, Marvin Musialek, Standard, ORF - Betrugsverfahren
(c) Amabrush - Amabrush-Gründer Marvin Musialek

Die Geschichte des Wiener Zehn-Sekunden-Zahnbürsten-Startups Amabrush ist, verglichen mit anderen Hardware-Startups, gar nicht so ungewöhnlich. Auf einen Crowdfunding-Erfolg bei Kickstarter und Indiegogo folgte die große Ernüchterung, als es an die Massenproduktion ging. Die Auslieferung musste mehrmals verschoben werden – dann hielt das Produkt aus Sicht vieler Kunden nicht, was ursprünglich versprochen worden war. Was Amabrush von vielen anderen Startups unterscheidet, die dieses Schicksal teilen, ist die Größenordnung.

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Amabrush: Mega-Erfolg auf Kickstarter und Indiegogo wird zum Mega-Problem

Denn mit rund 4,6 Millionen Euro aus der Kickstarter- und Indiegogo-Kampagne war Amabrush 2017 auch im internationalen Vergleich eines der erfolgreichsten Crowdfunding-Projekte. Rund 55.000 bereits bezahlte Vorbestellungen mussten bearbeitet werden – Vorbestellungen, die großteils eingegangen sind, als es vom Produkt erst ein paar Prototypen gab.

WKStA-Betrugsverfahren nach VSV-Sachverhaltsdarstellung

Die Unzufriedenheit zahlreicher Kunde schlug entsprechend große Wellen. Nach zahlreichen kritischen Medienberichten um den Jahreswechsel 2018/2019 brachte dann der Verbraucherschutzverein (VSV) von Peter Kolba (damals Abgeordneter der Liste Jetzt) im April 2019 eine Sachverhaltsdarstellung bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ein. Im Mai wurde ein Verfahren mit Verdacht auf schweren Betrug unter anderem gegen die Amabrush-Gründer eingeleitet. Dabei ging es etwa um die Frage, wohin das Crowdfunding-Geld genau geflossen ist -. nach dem Konkurs im Juni 2019 blieben rund 30.000 Gläubiger ohne Entschädigung zurück – der brutkasten berichtete.

Amabrush-Verfahren eingestellt – VSV überlegt Fortsetzungsantrag

Das Verfahren wurde, wie futurezone berichtet, nun eingestellt. Nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens sei „ein Täuschungs- und Schädigungsvorsatz nicht mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nachweisbar“ gewesen, heißt es von der Staatsanwaltschaft. Peter Kolba sieht auf Twitter aber Probleme im Verfahren: „Die Wege der WKStA sind wundersam. Da werden die Personen hinter Amabrush befragt, belasten sich selbst natürlich nicht und dann wird ohne Überprüfung deren Aussagen eingestellt“, schreibt er. Und weiter: „Wir haben eine Begründung beantragt und überlegen einen Fortsetzungsantrag“. Damit ist die Sache für die Amabrush-Gründer also möglicherweise nach wie vor nicht abgeschlossen.

Das sagt Gründer Marvin Musialek

Gründer Marvin Musialek hofft freilich dennoch, nun einen Schlusstrich ziehen zu können, wie er in einem Statement gegenüber dem brutkasten klarstellt. „Das Ermittlungsverfahren war aus meiner Sicht sehr umfassend und kam zu dem Schluss, dass es keinerlei sachliche Begründung für einen Betrug gab und gibt. Das war mir zwar schon von Anfang an klar – trotzdem ist es schön, dass es jetzt auch offiziell so bestätigt wurde. Für mich heißt es jetzt wieder nach vorne blicken“, schreibt er. Peter Kolbas Kritik am Verfahren lässt er nicht gelten: „Der Prozess war sehr umfassend. Der WKStA wurde Zugriff auf alle vorhandenen Firmen-Unterlagen gewährt sowie ein Einblick auf alle geforderten Systeme und Prozesse gegeben. Die Befragung ist nur ein kleiner Teil des ganzen Ermittlungsprozesses“.


Anmerkung der Redaktion: die Statements von Amabrush-Gründer Marvin Musialek wurden nachträglich ergänzt.


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Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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Amabrush-Betrugsverfahren eingestellt – das sagt Gründer Musialek

Die Geschichte des Wiener Zehn-Sekunden-Zahnbürsten-Startups Amabrush ist, verglichen mit anderen Hardware-Startups, gar nicht so ungewöhnlich. Auf einen Crowdfunding-Erfolg bei Kickstarter und Indiegogo folgte die große Ernüchterung, als es an die Massenproduktion ging. Die Auslieferung musste mehrmals verschoben werden – dann hielt das Produkt aus Sicht vieler Kunden nicht, was ursprünglich versprochen worden war. Nach medialen Vorwürfen und einer Sachverhaltsdarstellung des Konsumentenschutzvereins VSV wurde im Mai 2019 ein Verfahren mit Verdacht auf schweren Betrug unter anderem gegen die Amabrush-Gründer eingeleitet. Diese Verfahren wurde nun eingestellt, doch der Fall ist damit vielleicht noch nicht vom Tisch.

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