04.02.2020

Amabrush-Betrugsverfahren eingestellt – das sagt Gründer Musialek

Seit Mai vergangenen Jahres hatte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen die Gründer des Wiener Zahnbürsten-Startups Amabrush ermittelt. Im Juni folgte der Konkursantrag. Nun wurde das Betrugsverfahren (vorerst) eingestellt.
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Amabrush, Marvin Musialek, Standard, ORF - Betrugsverfahren
(c) Amabrush - Amabrush-Gründer Marvin Musialek

Die Geschichte des Wiener Zehn-Sekunden-Zahnbürsten-Startups Amabrush ist, verglichen mit anderen Hardware-Startups, gar nicht so ungewöhnlich. Auf einen Crowdfunding-Erfolg bei Kickstarter und Indiegogo folgte die große Ernüchterung, als es an die Massenproduktion ging. Die Auslieferung musste mehrmals verschoben werden – dann hielt das Produkt aus Sicht vieler Kunden nicht, was ursprünglich versprochen worden war. Was Amabrush von vielen anderen Startups unterscheidet, die dieses Schicksal teilen, ist die Größenordnung.

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Amabrush: Mega-Erfolg auf Kickstarter und Indiegogo wird zum Mega-Problem

Denn mit rund 4,6 Millionen Euro aus der Kickstarter- und Indiegogo-Kampagne war Amabrush 2017 auch im internationalen Vergleich eines der erfolgreichsten Crowdfunding-Projekte. Rund 55.000 bereits bezahlte Vorbestellungen mussten bearbeitet werden – Vorbestellungen, die großteils eingegangen sind, als es vom Produkt erst ein paar Prototypen gab.

WKStA-Betrugsverfahren nach VSV-Sachverhaltsdarstellung

Die Unzufriedenheit zahlreicher Kunde schlug entsprechend große Wellen. Nach zahlreichen kritischen Medienberichten um den Jahreswechsel 2018/2019 brachte dann der Verbraucherschutzverein (VSV) von Peter Kolba (damals Abgeordneter der Liste Jetzt) im April 2019 eine Sachverhaltsdarstellung bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ein. Im Mai wurde ein Verfahren mit Verdacht auf schweren Betrug unter anderem gegen die Amabrush-Gründer eingeleitet. Dabei ging es etwa um die Frage, wohin das Crowdfunding-Geld genau geflossen ist -. nach dem Konkurs im Juni 2019 blieben rund 30.000 Gläubiger ohne Entschädigung zurück – der brutkasten berichtete.

Amabrush-Verfahren eingestellt – VSV überlegt Fortsetzungsantrag

Das Verfahren wurde, wie futurezone berichtet, nun eingestellt. Nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens sei „ein Täuschungs- und Schädigungsvorsatz nicht mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nachweisbar“ gewesen, heißt es von der Staatsanwaltschaft. Peter Kolba sieht auf Twitter aber Probleme im Verfahren: „Die Wege der WKStA sind wundersam. Da werden die Personen hinter Amabrush befragt, belasten sich selbst natürlich nicht und dann wird ohne Überprüfung deren Aussagen eingestellt“, schreibt er. Und weiter: „Wir haben eine Begründung beantragt und überlegen einen Fortsetzungsantrag“. Damit ist die Sache für die Amabrush-Gründer also möglicherweise nach wie vor nicht abgeschlossen.

Das sagt Gründer Marvin Musialek

Gründer Marvin Musialek hofft freilich dennoch, nun einen Schlusstrich ziehen zu können, wie er in einem Statement gegenüber dem brutkasten klarstellt. „Das Ermittlungsverfahren war aus meiner Sicht sehr umfassend und kam zu dem Schluss, dass es keinerlei sachliche Begründung für einen Betrug gab und gibt. Das war mir zwar schon von Anfang an klar – trotzdem ist es schön, dass es jetzt auch offiziell so bestätigt wurde. Für mich heißt es jetzt wieder nach vorne blicken“, schreibt er. Peter Kolbas Kritik am Verfahren lässt er nicht gelten: „Der Prozess war sehr umfassend. Der WKStA wurde Zugriff auf alle vorhandenen Firmen-Unterlagen gewährt sowie ein Einblick auf alle geforderten Systeme und Prozesse gegeben. Die Befragung ist nur ein kleiner Teil des ganzen Ermittlungsprozesses“.


Anmerkung der Redaktion: die Statements von Amabrush-Gründer Marvin Musialek wurden nachträglich ergänzt.


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Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Bei Energie und bei Verteidigung hat Europa spät und teuer gelernt, was strategische Abhängigkeit kostet. Im Digitalen – bei Betriebssystemen, Cloud und Künstlicher Intelligenz – ist die Abhängigkeit von wenigen außereuropäischen Anbietern mindestens genauso groß. Genau dort will eine neue Allianz heimischer Leitbetriebe gegensteuern.

Getragen wird die „Initiative Digitale Souveränität“ von A1 Telekom, Anexia, Erste Bank, Keba Group, Spar ICS, Umdasch Group und der Vienna Insurance Group – sieben Unternehmen aus sieben Branchen. Gemeinsam wollen sie Initiativen und Pilotprojekte vorantreiben, um den Digitalstandort Österreich und Europa zu stärken, mit besonderem Fokus auf den Schutz kritischer Infrastruktur.

Die Stoßrichtung ist dabei ausdrücklich keine defensive. „Digitale Souveränität bedeutet nicht Abschottung, sondern Wahlfreiheit und europäische Alternativen — besonders bei kritischen Daten“, sagte A1-Deputy-CEO Thomas Arnoldner. Souveränität sei kein Schutzwall, sondern ein Sprungbrett – und man müsse sie aufbauen, bevor man sie brauche.

Vorschlag: ein Gütesiegel für die öffentliche Beschaffung

Der konkreteste Vorschlag steht im Positionspapier selbst: ein „Gütesiegel für Souveränität“ für die öffentliche Beschaffung. Es soll verlässliche Qualitätsstandards im Cloud-Bereich sichtbar machen, Transparenz schaffen und sogenanntem „Sovereign-Washing“ vorbeugen – also dem bloßen Etikett „souverän“ ohne echte Substanz. Zugleich soll digitale Souveränität in den Bewertungskriterien öffentlicher Vergaben verankert werden; für besonders sensible Daten aus Verwaltung, Gesundheit oder Bildung schlägt die Initiative europäische beziehungsweise österreichische „Souveränitätszonen“ vor.

Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Keba-CEO Christoph Knogler führte den Gedanken bei der Pressekonferenz aus Industriesicht aus: Ein solches Siegel müsse nachvollziehbar ausweisen, wo Daten gespeichert und verarbeitet werden, wer die Infrastruktur betreibt und in welchem Rechtsraum das geschieht. Berücksichtige die öffentliche Hand Souveränität bei ihren Vergaben, sei das kein bürokratisches Zusatzmerkmal, sondern ein Qualitätskriterium. Zusätzlich warb Knogler dafür, nicht jede Anwendung in der Cloud zu betreiben: On-Device- und On-Edge-KI könnten sensible Daten direkt an Gerät oder Maschine verarbeiten.

Hinter der Debatte steht ein juristischer Kern. Auf Nachfrage aus dem Publikum verwiesen die Initiatoren auf den US Cloud Act als zentrales Problem bei der Frage, welchem Rechtsraum in Europa verarbeitete Daten unterliegen. Fertige Kriterien für das Gütesiegel gebe es noch nicht – die Arbeit laufe auf europäischer wie nationaler Ebene.

Anexia-CEO Alexander Windbichler brachte einen regulatorischen Vergleich ins Spiel: Wie einst im Telekom- und Energiemarkt die Netze geöffnet wurden, ohne Produkte vorzuschreiben, könnte im Cloud-Bereich eine klare Trennung zwischen Software und Betrieb – samt offener Schnittstellen – für fairen Wettbewerb sorgen.

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Amabrush-Betrugsverfahren eingestellt – das sagt Gründer Musialek

Die Geschichte des Wiener Zehn-Sekunden-Zahnbürsten-Startups Amabrush ist, verglichen mit anderen Hardware-Startups, gar nicht so ungewöhnlich. Auf einen Crowdfunding-Erfolg bei Kickstarter und Indiegogo folgte die große Ernüchterung, als es an die Massenproduktion ging. Die Auslieferung musste mehrmals verschoben werden – dann hielt das Produkt aus Sicht vieler Kunden nicht, was ursprünglich versprochen worden war. Nach medialen Vorwürfen und einer Sachverhaltsdarstellung des Konsumentenschutzvereins VSV wurde im Mai 2019 ein Verfahren mit Verdacht auf schweren Betrug unter anderem gegen die Amabrush-Gründer eingeleitet. Diese Verfahren wurde nun eingestellt, doch der Fall ist damit vielleicht noch nicht vom Tisch.

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