09.08.2024
KOMMENTAR

Am Ende wollen wir Menschen sein

Die technologischen Möglichkeiten werden immer größer. Die Nachfrage zieht aber nicht überall mit. Denn wir Menschen holen uns gerne Unterstützung, aber abschaffen wollen wir uns dann doch nicht.
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Am Ende wollen wir Menschen sein - brutkasten-Redaktuer Dominik Perlaki | (c) brutkasten / Hintergrund (c) Possessed Photography via Unsplash
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Was macht den Menschen zum Menschen? Diese uralte Frage versuchten im Laufe der Jahrtausende Vertreter:innen der unterschiedlichsten Disziplinen zu beantworten. Eine weitverbreitete Antwort lautet: Der Mensch ist dazu in der Lage, komplexe Werkzeuge zu entwickeln. Technologie ist der zentrale Faktor, der die Dominanz der Spezies Mensch auf dem Planeten – mit all ihren Implikationen – erwirkt hat.

Technologie ist es auch, die den Menschen immer wieder dazu gezwungen hat, seine Gesellschaftssysteme zu revidieren. Das begann schon mit dem ersten Pflug in der Jungsteinzeit. Seitdem waren es eins ums andere Mal große Erfindungen, die den Alltag und damit auch das gesellschaftliche Zusammenleben maßgeblich verändert haben.

In den vergangenen Jahrzehnten geht die technologische Entwicklung schneller vonstatten als je zuvor. Und sie wird von Jahr zu Jahr noch schneller. Und wieder einmal stehen neue Technologien an, die gesamte Gesellschaft zu disruptieren.

Welche Technologien setzen sich durch?

Doch welche Technologien sind es, die sich wirklich durchsetzen? Und welche davon verändern damit tatsächlich das gesellschaftliche Gefüge? Das ist klassischerweise Gegenstand von unsicheren Prognosen, vagen Voraussagen und im Falle von Unternehmen vor allem großen Wetten. Auch für die größten Innovationen der Menschheitsgeschichte finden sich Zitate berühmter Persönlichkeiten, die damals nicht daran geglaubt haben. Umgekehrt wurde immer wieder Technologien eine große Zukunft vorausgesagt, die letztendlich nur in der Nische ihren Platz fanden.

So musste etwa Apple mit seiner VR-Brille Vision Pro zuletzt eine ernüchternde Zwischenbilanz ziehen. Vom immer wieder heraufbeschworenen „endgültigen Durchbruch“ der VR-Technologie ist auch das aktuell wieder wertvollste Unternehmen der Welt mit seinen Absatzzahlen weit entfernt, nachdem es bereits andere große Tech-Konzerne ohne Erfolg versucht hatten.

Fähigkeiten geben statt Fähigkeiten nehmen

Warum ist das so, wo doch die Technologie ohne Zweifel fantastische Möglichkeiten bietet? Vielleicht – und das darf man gerne auch in die Kategorie „vage Voraussagen“ einordnen – weil wir Menschen am Ende doch Menschen sein wollen. Smartphones beispielsweise ermöglichen es uns, das, was wir tun, effizienter zu machen – mit einer Reihe von Nebenwirkungen. Sie geben uns weitere Fähigkeiten. VR-Brillen dagegen nehmen uns eine entscheidende menschliche Fähigkeit: Die Welt um uns herum visuell zu erfassen.

Der größte technologische Umbruch aktuell ist – wohl relativ unbestritten – die Durchsetzung von KI in immer mehr Lebensbereichen. Doch auch hier ist das letzte Wort noch lange nicht gesprochen. Welche menschlichen Leistungen wird KI tatsächlich dauerhaft ersetzen? Und wo wird sie nachhaltig eine zentrale Rolle im Alltag spielen? Während sich die Technologie in einigen Bereichen bereits jetzt durchgesetzt hat, sind wir in anderen derzeit noch in der Phase der unsicheren Prognosen, vagen Voraussagen und großen Wetten.

Dazu hier eine weitere vage Voraussage: Wir Menschen wollen auch mit KI Menschen bleiben. Wir nehmen es dankend an, wenn KI uns hilft – beim Programmieren, Übersetzen, Texten und Designen. Dort wo sie uns aber in unseren eigenen Fähigkeiten einschränkt, unsere Möglichkeiten als Menschen verkleinert, werden wir sie nicht annehmen. Denn selbst abschaffen wollen wir uns dann doch nicht.

Ein Beispiel? Eine ganz zentrale menschliche Fähigkeit ist Kommunikation. Jetzt im Jahr Nummer drei der Ära ChatGPT merken wir schon stark: Der KI-generierte Content wird trotz ständig verbesserter Sprachmodelle von vielen Adressat:innen immer schlechter angenommen. Menschen wollen Texte von Menschen lesen – umso mehr, wenn es nicht um die reine Abbildung von Fakten, sondern um einen Akt der Kommunikation geht. Und auch KI-generierte Bilder werden in einigen Anwendungsfällen gut angenommen, in anderen aber weithin abgelehnt.

Und wir werden noch einige solche Entwicklungen erleben, bis feststeht, wo sich die KI tatsächlich durchsetzt. Aber wie gesagt: Das ist eine vage Voraussage.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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