20.09.2023

Alveri Falco auf Eis gelegt – Fokus stattdessen auf Ladeinfrastruktur

Das erste österreichische E-Auto Alveri Falco kommt doch nicht diesen Herbst. Stattdessen konzentriert sich das Startup aus Ried im Innkreis auf Innovationen in der Ladeinfrastruktur. Letzte Woche wurde hierzu der Alveri CHARdi vorgestellt.
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Der CEO von Alveri, Ehsan Zadmard, im Portrait vor einer Glaswand
Alveri CEO Ehsan Zadmard (c) Alveri

Das Rieder Startup Alveri, gegründet 2019 von den Brüdern Ehsan und Jakob Zadmard, möchte massentaugliche E-Mobilität nach Österreich bringen. 2021 sorgte das Unternehmen für Schlagzeilen, als es ankündigte, Österreichs erstes E-Auto in Serie bringen zu wollen: Den Alveri Falco (brutkasten berichtete). Seitdem wurde es still um den E-Kombi, die Termine für die Serienproduktion wurden nach hinten verschoben – Letztstand war Herbst 2023.

Doch wie sieht es jetzt aus? Brutkasten hat beim Alveri-CEO Ehsan Zadmard nachgefragt: „Wir möchten jetzt zuerst die Ladeinfrastruktur aufbauen, damit wir die Basis für E-Mobilität schaffen. Der Alveri Falco wird kommen – aber wir haben ihn jetzt chronologisch nach der Infrastruktur gereiht.“ Sie dürfen sich nicht stressen, so der CEO: „Wenn man auf zu vielen Hochzeiten gleichzeitig tanzt, dann verliert man den Fokus.“ Die Serienproduktion für den ersten österreichischen E-Kombi ist also fürs Erste auf Eis gelegt – aber nicht vom Tisch.

Strom tanken mit Flatrate

Die eingangs erwähnt Fokussierung auf Ladeinfrastruktur beinhaltet beispielsweise den Alveri CHARbo. Ein mobiler Laderoboter, der bis zu 20 stationäre Stromzapfsäulen ersetzen soll (brutkasten berichtete). An neun bereits bestehenden Ladestationen können Endverbraucher:innen für eine monatliche Gebühr von knapp 59 Euro an Alveri Ladestationen so viel Wechselstrom (AC) laden wie sie möchten. Für knapp 95 Euro pro Monat kann so viel Gleichstrom (DC), geladen werden wie notwendig. DC hat den Vorteil, dass das E-Auto um ein Vielfaches schneller aufgeladen ist.

Um ihr Produkt noch bekannter zu machen, ist das Startup vor Kurzem eine Marketing-Kooperation mit der Firma Polestar eingegangen. „Für uns ist wichtig, dass wir die E-Mobilität noch stärker in die breite Masse raustragen und hier haben wir beschlossen, mit Polestar zusammenarbeiten. Wir müssen den Menschen erklären, dass E-Mobilität nicht nur ein E-Fahrzeug bedeutet, sondern auch, wie lade ich dieses Fahrzeug“, so Ehsan Zadmard. Im Rahmen der Kooperation stellt Alveri jeweils eine „Alveri Cube Pro“-Ladestation für den Polestar Space Wien und die laufende Polestar Roadshow zur Verfügung.

Ladereihenfolge per Algorithmus

Ladestationen aufzubauen ist kapital- und zeitintensiv. Erst letzte Woche wurde auf den Elektro Tagen in Wien ein neues Produkt präsentiert, das hier Abhilfe schaffen soll: Der Alveri CHARdi, abgeleitet von Charging Distributor. „Wir haben jetzt, mit dem Alveri CHARdi, ein Produkt entwickelt, das Skalierung von Ladeinfrastruktur relativ schnell und einfach macht,“ so Zadmard. Beim CHARdi geht es um smarte Verteilung und effiziente Nutzung der bestehenden Netzkapazitäten. Mit nur einem DC-Ladegerät können mehrere Autos intelligent geladen werden. Nutzer können vor dem Ladevorgang Daten wie Abfahrtszeit und Ladewünsche eingeben und den Ladeprozess in Echtzeit visualisieren. Die effizienteste Reihenfolge der Ladungen wird per Algorithmus festgelegt.

„Wir sind mit der Salzburg AG, die bei uns als Investor drinnen ist, sehr stark in Austausch und gehen die Herausforderungen im Netz gemeinsam an. Wir sind aktuell auch mit anderen Energieanbietern im Gespräch.“ Das Startup möchte strategisch Energieanbieter als Investor:innen gewinnen: „Wir planen gerade die neue Finanzierungsrunde und wollen einen weiteren Energieanbieter an Bord holen“, so Zadmard. „Die Lösungen, die wir anstreben, gehen stark dahin, E-Mobilität leistbarer, einfacher und somit für alle zugänglich zu machen. Das ist unsere Aufgabe als Startup.“

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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