16.04.2020

Altrichter als Startup-Beauftragter und der unausgesprochene Riss in der Szene

Dass Michael Altrichter Startup-Beauftragter im Wirtschaftsministerium wird, schmeckt einigen in der Szene nicht. Das liegt primär an seiner Tätigkeit als Aufsichtsratsvorsitzender von startup300. Öffentliche Kritik direkt aus dem Ökosystem bleibt aber aus oder ist sehr verhalten.
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startup300 - Michael Altrichter, Startup-Beauftragter, ist startup300 Aufsichtsratsvorsitzender und trat in den letzten Jahren öffentlich bevorzugt mit startup300-T-Shirt auf
(c) startup300 - Michael Altrichter ist startup300 Aufsichtsratsvorsitzender und trat in den letzten Jahren öffentlich bevorzugt mit startup300-T-Shirt auf

Michael Altrichter hat als Co-Founder von Paysafecard ein Paradebeispiel für ein heimisches Tech-Unternehmen mit aufgebaut und Payolution in Rekordzeit zum Exit geführt. Er ist als Business Angel in aktuell 37 Startups investiert und ist als ehemaliger langjähriger Juror der Puls4-Show 2 Minuten 2 Millionen einer breiten Öffentlichkeit bekannt. Er ist beliebtes Testimonial und wird von Mainstream-Medien regelmäßig als Ansprechpartner herangezogen. Es hat eine gewisse Logik, dass er jetzt Startup-Beauftragter im Wirtschaftsministerium ist. Das sieht auch ein großer Teil der Startup-Szene so.

+++ Startup-Corona-Paket: So reagieren Österreichs Gründer und Investoren +++

Video-Talk zum Corona-Startup-Rettungspaket:

Das Startup-Rettungspaket | Bundesministerin Schramböck und Startup-Beauftragter Michael Altrichter im Live-Talk

Das Startup-Rettungspaket | Bundesministerin Schramböck und Startup-Beauftragter Michael Altrichter im Live-TalkWirtschaftsministerin Margarete Schramböck und der neue Startup-Beauftragte Michael Altrichter über alle Hintergründe des Startup-Rettungspakets.

Gepostet von DerBrutkasten am Donnerstag, 16. April 2020

Befangenheit durch 37 Startup-Beteiligungen?

Aber ein anderer – gar nicht so kleiner Teil – sieht es anders. Nun kann man freilich argumentieren, dass die 37 Beteiligungen eine Befangenheit herstellen – vor allem im Hinblick auf das heute präsentierte Corona-Startup-Paket. (Andererseits hätte es natürlich für regelrechte Empörung in der Startup-Szene gesorgt, wäre jemand Startup-Beauftragter geworden, der nicht „aus der Szene“ ist, sprich nicht mit irgendeinem oder mehreren Startups verbandelt ist). Nein, es ist etwas anderes, das für Aufregung sorgt: Altrichters Tätigkeit als Aufsichtsratsvorsitzender der startup300 AG.

Altrichter, startup300 und der unausgesprochene Riss in der heimischen Szene

Diese Aufregung passiert allerdings nicht öffentlich. Nach außen hin wird fleißig gratuliert und es werden – wenn überhaupt – verhaltene „Bedenken“ geäußert. Off the Record klingt es anders. Da ist etwa von „Wahnsinn“ die Rede, die die Bestellung Altrichters sei. Im Hintergrund steht ein unausgesprochener Riss in der heimischen Startup-Szene: startup300 polarisiert. Fast niemand ist zum wohl ambitioniertesten Player im heimischen Startup-Ökosystem neutral eingestellt. Und auch wenn „Aufsichtsratsvorsitzender“ üblicherweise keine operative Tätigkeit ist – Altrichter wird allein schon wegen seiner Vorliebe, öffentlich mit startup300-T-Shirt aufzutreten, als Teil des engeren Kreises wahrgenommen. Und das dürfte durchaus beabsichtigt sein.

Ein Statement des neuen Startup-Beauftragten im brutkasten-Video-Talk (siehe oben) wird an der Gefühlslage in Teilen der Szene wohl wenig ändern: „Interessenkonflikt sehe ich überhaupt keinen. Meine Startups werden genau so behandelt, wie alle anderen Startups. Wenn sie die Voraussetzungen für Förderungen erfüllen, werden sie diese bekommen. Wenn nicht, dann nicht“. Der eigentliche Konflikt ist eben schon länger da.

Der Platz neben startup300 wird immer enger

Aber warum polarisiert startup300 so sehr? Es ist freilich ein beachtliches Ökosystem im Ökosystem, das da von Linz aus aufgebaut wurde. Der Anspruch, einen „One-Stop-Shop“ für Startups (nun mit der neuen Marke Zero21) zu bieten, wird nach zahlreichen Übernahmen soweit erfüllt. Einige der übernommenen Marken zählen zu den bedeutendsten in der Szene, etwa Pioneers, Conda und Startup Live. Um startup300 kommt man also kaum herum. Der Platz für davon unabhängige Player scheint in Österreich immer enger zu werden. Es ist klar, dass das all jenen nicht gefällt, die aus dem einen oder anderen Grund nicht gemeinsame Sache mit den Linzern machen wollen.

Kritik an Strategie und Symbolik

Ins Treffen führen die Kritiker (natürlich unter der Hand) neben persönlichen Animositäten auch fehlenden Glauben an die langfristige Strategie der Linzer AG. Viele der akquirierten Unternehmen sollen zuvor wirtschaftlich nicht besonders gut dagestanden sein, so wird gemunkelt. startup300 kaufe, wie auf einem Monopoly-Spielfeld, einmal alles was geht auf – egal ob lukrativ oder nicht – in der Hoffnung, am Ende damit zu gewinnen. Überdies sei der Börsengang zumindest zu früh angesetzt gewesen, wenn nicht überhaupt unangebracht, wie sich an der Kursentwicklung seit Start zeige (derzeit ist die Aktie, wohl aufgrund der Coronakrise, im All-Time-Low). So manchem gefällt auch die Sparta-Symbolik mit ihren Schildern, Helmen, Speeren und Schlachtrufen nicht. Sie wird (wie auch die ganze Organisation) von den einen Kritikern als chauvinistisch, von den anderen als lächerlich bezeichnet – natürlich off the Record.

Viele schauen Altrichter nun auf die Finger

Doch warum sagt oder schreibt all das niemand öffentlich? Weil man sich das inzwischen mächtige Netzwerk und dessen Freunde, mit denen man über andere Wege verbandelt ist, eben doch nicht zum Feind machen will – auch das wird unter der Hand gesagt. Denn am Ende ist im heimischen Ökosystem ohnehin alles verbandelt. Der sich seit Jahren verstärkende Riss bleibt lieber doch unausgesprochen. Nach außen hin hat Michael Altrichter als Startup-Beauftragter daher nicht mit Gegenwind aus der Szene zu rechnen. Doch einige Player werden ihn sehr genau beobachten und das, was ihnen auffällt, etwa an Medien und politische Gegner weiterleiten – natürlich unter der Hand.

NEU: Community-Opinion-Corner

Gerne würden wir natürlich auch eure Meinung zum Startup-Hilfspaket und Michael Altrichter als neuen Startup-Beauftragen wissen. Hierfür haben wir einen Community-Opinion-Corner eingerichtet:

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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Altrichter als Startup-Beauftragter und der unausgesprochene Riss in der Szene

  • Die Bestellung von Michael Altrichter als Startup-Beauftragter im Wirtschaftsministerium sorgt in Teilen der Szene für Aufregung.
  • Im Hintergrund steht ein unausgesprochener Riss in der heimischen Startup-Szene: Altrichter ist startup300 Aufsichtsratsvorsitzender und startup300 polarisiert.
  • Denn der Platz für davon unabhängige Player scheint in Österreich immer enger zu werden.
  • Kritik wird aber nur unter der Hand geäußert.
  • Weil man sich das inzwischen mächtige Netzwerk und dessen Freunde, mit denen man über andere Wege verbandelt ist, eben doch nicht zum Feind machen will.

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