16.04.2020

Altrichter als Startup-Beauftragter und der unausgesprochene Riss in der Szene

Dass Michael Altrichter Startup-Beauftragter im Wirtschaftsministerium wird, schmeckt einigen in der Szene nicht. Das liegt primär an seiner Tätigkeit als Aufsichtsratsvorsitzender von startup300. Öffentliche Kritik direkt aus dem Ökosystem bleibt aber aus oder ist sehr verhalten.
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startup300 - Michael Altrichter, Startup-Beauftragter, ist startup300 Aufsichtsratsvorsitzender und trat in den letzten Jahren öffentlich bevorzugt mit startup300-T-Shirt auf
(c) startup300 - Michael Altrichter ist startup300 Aufsichtsratsvorsitzender und trat in den letzten Jahren öffentlich bevorzugt mit startup300-T-Shirt auf

Michael Altrichter hat als Co-Founder von Paysafecard ein Paradebeispiel für ein heimisches Tech-Unternehmen mit aufgebaut und Payolution in Rekordzeit zum Exit geführt. Er ist als Business Angel in aktuell 37 Startups investiert und ist als ehemaliger langjähriger Juror der Puls4-Show 2 Minuten 2 Millionen einer breiten Öffentlichkeit bekannt. Er ist beliebtes Testimonial und wird von Mainstream-Medien regelmäßig als Ansprechpartner herangezogen. Es hat eine gewisse Logik, dass er jetzt Startup-Beauftragter im Wirtschaftsministerium ist. Das sieht auch ein großer Teil der Startup-Szene so.

+++ Startup-Corona-Paket: So reagieren Österreichs Gründer und Investoren +++

Video-Talk zum Corona-Startup-Rettungspaket:

Das Startup-Rettungspaket | Bundesministerin Schramböck und Startup-Beauftragter Michael Altrichter im Live-Talk

Das Startup-Rettungspaket | Bundesministerin Schramböck und Startup-Beauftragter Michael Altrichter im Live-TalkWirtschaftsministerin Margarete Schramböck und der neue Startup-Beauftragte Michael Altrichter über alle Hintergründe des Startup-Rettungspakets.

Gepostet von DerBrutkasten am Donnerstag, 16. April 2020

Befangenheit durch 37 Startup-Beteiligungen?

Aber ein anderer – gar nicht so kleiner Teil – sieht es anders. Nun kann man freilich argumentieren, dass die 37 Beteiligungen eine Befangenheit herstellen – vor allem im Hinblick auf das heute präsentierte Corona-Startup-Paket. (Andererseits hätte es natürlich für regelrechte Empörung in der Startup-Szene gesorgt, wäre jemand Startup-Beauftragter geworden, der nicht „aus der Szene“ ist, sprich nicht mit irgendeinem oder mehreren Startups verbandelt ist). Nein, es ist etwas anderes, das für Aufregung sorgt: Altrichters Tätigkeit als Aufsichtsratsvorsitzender der startup300 AG.

Altrichter, startup300 und der unausgesprochene Riss in der heimischen Szene

Diese Aufregung passiert allerdings nicht öffentlich. Nach außen hin wird fleißig gratuliert und es werden – wenn überhaupt – verhaltene „Bedenken“ geäußert. Off the Record klingt es anders. Da ist etwa von „Wahnsinn“ die Rede, die die Bestellung Altrichters sei. Im Hintergrund steht ein unausgesprochener Riss in der heimischen Startup-Szene: startup300 polarisiert. Fast niemand ist zum wohl ambitioniertesten Player im heimischen Startup-Ökosystem neutral eingestellt. Und auch wenn „Aufsichtsratsvorsitzender“ üblicherweise keine operative Tätigkeit ist – Altrichter wird allein schon wegen seiner Vorliebe, öffentlich mit startup300-T-Shirt aufzutreten, als Teil des engeren Kreises wahrgenommen. Und das dürfte durchaus beabsichtigt sein.

Ein Statement des neuen Startup-Beauftragten im brutkasten-Video-Talk (siehe oben) wird an der Gefühlslage in Teilen der Szene wohl wenig ändern: „Interessenkonflikt sehe ich überhaupt keinen. Meine Startups werden genau so behandelt, wie alle anderen Startups. Wenn sie die Voraussetzungen für Förderungen erfüllen, werden sie diese bekommen. Wenn nicht, dann nicht“. Der eigentliche Konflikt ist eben schon länger da.

Der Platz neben startup300 wird immer enger

Aber warum polarisiert startup300 so sehr? Es ist freilich ein beachtliches Ökosystem im Ökosystem, das da von Linz aus aufgebaut wurde. Der Anspruch, einen „One-Stop-Shop“ für Startups (nun mit der neuen Marke Zero21) zu bieten, wird nach zahlreichen Übernahmen soweit erfüllt. Einige der übernommenen Marken zählen zu den bedeutendsten in der Szene, etwa Pioneers, Conda und Startup Live. Um startup300 kommt man also kaum herum. Der Platz für davon unabhängige Player scheint in Österreich immer enger zu werden. Es ist klar, dass das all jenen nicht gefällt, die aus dem einen oder anderen Grund nicht gemeinsame Sache mit den Linzern machen wollen.

Kritik an Strategie und Symbolik

Ins Treffen führen die Kritiker (natürlich unter der Hand) neben persönlichen Animositäten auch fehlenden Glauben an die langfristige Strategie der Linzer AG. Viele der akquirierten Unternehmen sollen zuvor wirtschaftlich nicht besonders gut dagestanden sein, so wird gemunkelt. startup300 kaufe, wie auf einem Monopoly-Spielfeld, einmal alles was geht auf – egal ob lukrativ oder nicht – in der Hoffnung, am Ende damit zu gewinnen. Überdies sei der Börsengang zumindest zu früh angesetzt gewesen, wenn nicht überhaupt unangebracht, wie sich an der Kursentwicklung seit Start zeige (derzeit ist die Aktie, wohl aufgrund der Coronakrise, im All-Time-Low). So manchem gefällt auch die Sparta-Symbolik mit ihren Schildern, Helmen, Speeren und Schlachtrufen nicht. Sie wird (wie auch die ganze Organisation) von den einen Kritikern als chauvinistisch, von den anderen als lächerlich bezeichnet – natürlich off the Record.

Viele schauen Altrichter nun auf die Finger

Doch warum sagt oder schreibt all das niemand öffentlich? Weil man sich das inzwischen mächtige Netzwerk und dessen Freunde, mit denen man über andere Wege verbandelt ist, eben doch nicht zum Feind machen will – auch das wird unter der Hand gesagt. Denn am Ende ist im heimischen Ökosystem ohnehin alles verbandelt. Der sich seit Jahren verstärkende Riss bleibt lieber doch unausgesprochen. Nach außen hin hat Michael Altrichter als Startup-Beauftragter daher nicht mit Gegenwind aus der Szene zu rechnen. Doch einige Player werden ihn sehr genau beobachten und das, was ihnen auffällt, etwa an Medien und politische Gegner weiterleiten – natürlich unter der Hand.

NEU: Community-Opinion-Corner

Gerne würden wir natürlich auch eure Meinung zum Startup-Hilfspaket und Michael Altrichter als neuen Startup-Beauftragen wissen. Hierfür haben wir einen Community-Opinion-Corner eingerichtet:

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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Altrichter als Startup-Beauftragter und der unausgesprochene Riss in der Szene

  • Die Bestellung von Michael Altrichter als Startup-Beauftragter im Wirtschaftsministerium sorgt in Teilen der Szene für Aufregung.
  • Im Hintergrund steht ein unausgesprochener Riss in der heimischen Startup-Szene: Altrichter ist startup300 Aufsichtsratsvorsitzender und startup300 polarisiert.
  • Denn der Platz für davon unabhängige Player scheint in Österreich immer enger zu werden.
  • Kritik wird aber nur unter der Hand geäußert.
  • Weil man sich das inzwischen mächtige Netzwerk und dessen Freunde, mit denen man über andere Wege verbandelt ist, eben doch nicht zum Feind machen will.

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