01.05.2015

Als Einzelunternehmer starten: Wenn man sich entscheidet, allein zu gründen

Das Einzelunternehmen ist die meist verwendete Rechtsform in Österreich. Ein Einzelunternehmer ist eine natürliche Person, die alleiniger Inhaber eines Unternehmens ist und dieses auf eigenen Namen und eigene Rechnung betreibt. Dies bedeutet nicht, dass der Einzelunternehmer im Unternehmen gänzlich alleine arbeitet. Denn es steht ihm offen, Arbeitnehmer zu beschäftigen oder Arbeitsverträge abzuschließen.
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Der Einzelunternehmer haftet unbeschränkt mit seinem privaten Vermögen für etwaige Schulden seines Unternehmens. Er trägt daher das volle Risiko. Allerdings: Auch der Gewinn steht ihm alleine zu.

Wann ins Firmenbuch eintragen lassen?

Das Einzelunternehmen entsteht grundsätzlich mit Gewerbeanmeldung bzw. Bewilligung. Man kann sich freiwillig ins Firmenbuch eintragen lassen – verpflichtend ist dies erst, wenn man die Rechnungslegungspflicht erreicht. Die Grenze hierfür liegt bei 700.000 Euro Jahresumsatz in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren oder bei einem Jahresumsatz von über 1 Mio. Euro innerhalb eines Jahres. Im Firmenbuch eingetragene Personen können für den Firmennamen Personen, Sach- oder Fantasienamen verwenden. Überdies ist ein zwingender Rechstformzusatz zu verwenden, wie bspw. „eingetragener Unternehmer(in)“, oder zumindest eine allgemein anerkannte Abkürzung wie „e.U.“

Ohne Eintrag im Firmenbuch

Einzelunternehmen, die sich nicht ins Firmenbuch eintragen, müssen zum Auftritt nach außen (Bezeichnung der Betriebsstätte, auf Geschäftsurkunden), den Familiennamen des Einzelunternehmers sowie mindestens einen ausgeschriebenen Vornamen dafür verwenden. Unterscheidet sich der Firmennamen vom Namen des Einzelunternehmens (z.B. wenn er einen Fantasienamen gewählt hat) ist er überdies verpflichtet, zusätzlich seinen Namen anzugeben – zusätzlich kann (aber muss nicht) eine Geschäftsbezeichnung angefügt werden.

Gewerbeschein

Sollte man als Einzelunternehmer gewerblich tätig sein, wird eine Gewerbeberechtigung, also eine Gewerbeschein, benötigt. (Siehe auch diesen Beitrag zum Gewerbeschein)

Hat man die nötigen Voraussetzungen dafür nicht selbst, muss man einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen. Dieser muss sich im Betrieb betätigen sowie als voll versicherungspflichtiger Arbeitnehmer mindestens die Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit beschäftigt sein.

Pflichtversicherung SVA

Als Einzelunternehmer ist man nach dem gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) pflichtversichert.

Nebenberufliche Selbstständigkeit

Ist man nebenberuflich selbständig, ist es möglich, sich von der Vollversicherung im Rahmen der Kleinstunternehmer-Regelung befreien lassen. Ausnahmemöglichkeiten gibt es auch für Studenten und im Haushalt tätige Personen. Möchte er sich von den Zahlungen in der Pensions- und Krankenversicherung auf Antrag ausnehmen lassen, darf er einen Jahresumsatz in der Höhe von 30.000 Euro und einen Jahresgewinn von 4.743,72 (Wert 2014) nicht überschreiten. (Er darf übrigens in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung nicht mehr als 12 Kalendermonate nach dem GSVG pflichtversichert gewesen sein.) Auf jeden Fall zahlen muss man die Unfallversicherung monatlich von Euro 8,67 (Wert 2014) zu bezahlen.

Einkommenssteuer

Der Einzelunternehmer ist verpflichtet, Einkommenssteuer zu zahlen. Innerhalb des ersten Monats ab Start des Einzelunternehmens, muss er die Eröffnung des Gewerbebetriebes und den Standort dem Finanzamt melden.

Außerdem muss der Einzelunternehmer Umsatzsteuer zahlen, die für sämtliche Lieferungen und Leistungen, die erbracht werden, eingehoben wird. Meistens beträgt die Umsatzsteuer 20 % vom Nettoentgelt. Es gibt auch noch reduzierte Steuersätze (10 %) (z.B. für Lebensmittel, Bücher etc.)

Vorsteuerzabzug

Wenn die jährlichen Umsätze unter Euro 30.000,- exkl. Umsatzsteuer liegen, ist keine Umsatzsteuer abzuführen – dann kann jedoch auch kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. (Vorsteuerabzug: Durch den Vorsteuerabzug werden Unternehmer von der Umsatzsteuer entlastet, da der Steuerträger der Umsatzsteuer grundsätzlich nur der Endverbrauer sein soll.)

Was wenn die Vorsteuerbeträge höher sind?

Sind die Vorsteuerbeträge höher, als die zu entrichtende Umsatzsteuer kann man „Antrag auf Regelbesteuerung“ an das Finanzamt zu stellen. Dann ist die Umsatzsteuerbefreiung aufgehoben und liefert die Umsatzsteuer ans Finanzamt ab bzw. zieht von der Umsatzsteuerzahllast die Vorsteuerbeträge ab.

Vorteile

  • Rasche, einfache Gründung
  • Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bis zum Erreichen der Rechnungslegungspflicht

Nachteile

  • Unbeschränkte, persönliche Haftung
  • Gewerbebefähigung (Alternativ: gewerberechtlichen Geschäftsführers)

 

Quelle: WKO, Gründerservice

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Angelos Chronis, CEO und Co-Founder von infrared.city | (c) infrared.city

Wer schon einmal durch Wien gegangen ist, kennt das Dilemma: Ein sonniger Platz ist schnell gefunden. Aber einer, der zugleich windgeschützt und angenehm temperiert ist, schon deutlich schwerer. Genau hier setzt das Wiener Startup infrared.city an. Mit Echtzeit-Mikroklimasimulationen, trainiert auf über 500.000 Datenpunkten aus mehr als 100 Städten weltweit, will das Unternehmen diese komplexen Zusammenhänge für alle verständlich und nutzbar machen – bald auch per App.

Doch hinter dem praktischen Nutzen steckt ein größeres Anliegen. Klimaanpassung ist längst keine Zukunftsvision mehr, sondern akute Realität. Bisher waren Architekturbüros, Stadtplaner:innen und Kommunen auf aufwendige Tools angewiesen, die viel Zeit, Expertise und Budget erfordern. Das Startup will diese Hürde deutlich senken.

Aus dem Forschungslabor in die Praxis

Die Geschichte von infrared.city beginnt nicht mit einer Geschäftsidee. „Wir sind nicht von Natur aus Unternehmer“, sagt CEO und Co-Founder Angelos Chronis im Interview mit brutkasten. „Wir kommen alle aus einem Forschungs- und Architektur-Background. Das war keine Business-Idee, um Geld zu verdienen. Es war ein Problem, das wir selbst hatten.“

Chronis leitete eine Forschungsgruppe am Austrian Institute of Technology (AIT), die sich mit KI, Stadtentwicklung und Klimaresilienz beschäftigte. Dort entstand, was heute infrared.city ist: ein KI-gestütztes Simulationsmodell, das komplexe Klimaanalysen in Sekunden berechnet, statt in Tagen.

Gemeinsam mit Co-Founderin und CPO Oana Taut, CSO Theodoros Galanos und CTO Serjoscha Duering baute Chronis das Forschungsprojekt zur Plattform aus. Die Idee dahinter: „Die Möglichkeit, etwas, das wir entwickelt haben, wirklich vielen Menschen zugänglich zu machen, war der eigentliche Antrieb, daraus ein Unternehmen zu machen“, so der CEO.

Bäume pflanzen in Riad

Was infrared.city in der Praxis bedeutet, lässt sich an folgendem Projekt illustrieren. In Riad, Saudi-Arabien, arbeitete das Team mit der Stadt daran, Begrünungsmaßnahmen zu planen. „Workshop-Teilnehmer konnten einfach Bäume irgendwo hinpflanzen und sofort sehen, welchen Effekt das auf den thermischen Komfort der Menschen hat“, erklärt Chronis. „Auf welcher Straßenseite bringt ein Baum mehr? Das könnte man mit einem Experten herausfinden, aber es dauert sehr lange. Bei uns sieht man es sofort.“

Das Produkt richtet sich heute an Stadtplaner:innen, Architekturbüros, Nachhaltigkeitsberater:innen und Kommunen. Über 1.300 Projekte wurden laut Unternehmensangaben bereits auf der Plattform optimiert.

Warum Österreich?

Dass infrared.city in Wien gegründet wurde, war eine bewusste Entscheidung. „Ehrlich gesagt war die Bürokratie am Anfang enorm“, sagt Chronis. „In Großbritannien kann ich ein Unternehmen an einem Nachmittag gründen. In den USA genauso. In Österreich war das damals wirklich aufwendig.“ Trotzdem blieb das Team in Wien.

„Was mich in Österreich gehalten hat, war die Work-Life-Balance und das Wissen, dass man als Arbeitgeber und Mensch gewisse Sicherheiten hat. Das war wahrscheinlich der wichtigste Faktor für mich“, sagt Chronis.

Hinzu kommt, was er als besondere Offenheit des österreichischen Ökosystems beschreibt: „Es ist ein kleines Land, aber das macht manche Dinge einfacher. Die Menschen sind offen, man kann auf Englisch sprechen, das Businessmodell wird verstanden. Das schafft echte Verbindungen.“

Austria Wirtschaftsservice (aws): Mehr als Förderung

Einen wesentlichen Anteil an dieser Entwicklung hatte die Austria Wirtschaftsservice (aws). Unterstützt wurde infrared.city im Rahmen von aws Seedfinancing – Innovative Solutions. Das Programm setzt genau dort an, wo das Startup damals stand: Es richtet sich an impactorientierte Jungunternehmen, die bereits einen Proof of Concept vorweisen können und den Schritt zur Marktreife gehen wollen.

„Das Programm selbst ist sehr wichtig. Die Finanzierung hilft dir, deinen Weg zu finden“, sagt Chronis. Was er besonders hervorhebt, sind jedoch nicht die Mittel, sondern die Türen, die aws geöffnet hat. „aws ist ein sehr guter Partner“, sagt Chronis. „Viel Unterstützung – persönlich und natürlich auch finanziell.“ Nebenbei bereitet sich infrared.city derzeit auf eine erneute Fundraising-Runde vor.

Das nächste Kapitel: KI-Infrastruktur für das Klima

Die Vision geht weit über das heutige Produkt hinaus. „Wir bauen eine KI-Schicht, eine Foundation, die es erlaubt, alles rund um das Klima in Städten abzufragen“, erklärt Chronis. Das Ziel: infrared.city als das zu positionieren, was OpenAI oder Anthropic für Sprache sind – bloß für Klimasimulationen.

Aktuell umfasst die Plattform bereits mehr als 20 verschiedene Simulationsmodelle und Analytics-Workflows. In der nächsten Phase soll diese Grundlagentechnologie für externe Entwickler:innen geöffnet werden. Über eine API können dann auf deren Basis neue Anwendungen entstehen. „Klimawandel wird die Art, wie wir in Städten leben, tiefgreifend verändern. Man kann das Klima nicht mehr ignorieren. Je extremer es wird, desto mehr muss man damit planen“, sagt Chronis.


Disclaimer: Der Artikel wurde in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws) umgesetzt.

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