01.05.2015

Als Einzelunternehmer starten: Wenn man sich entscheidet, allein zu gründen

Das Einzelunternehmen ist die meist verwendete Rechtsform in Österreich. Ein Einzelunternehmer ist eine natürliche Person, die alleiniger Inhaber eines Unternehmens ist und dieses auf eigenen Namen und eigene Rechnung betreibt. Dies bedeutet nicht, dass der Einzelunternehmer im Unternehmen gänzlich alleine arbeitet. Denn es steht ihm offen, Arbeitnehmer zu beschäftigen oder Arbeitsverträge abzuschließen.
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Der Einzelunternehmer haftet unbeschränkt mit seinem privaten Vermögen für etwaige Schulden seines Unternehmens. Er trägt daher das volle Risiko. Allerdings: Auch der Gewinn steht ihm alleine zu.

Wann ins Firmenbuch eintragen lassen?

Das Einzelunternehmen entsteht grundsätzlich mit Gewerbeanmeldung bzw. Bewilligung. Man kann sich freiwillig ins Firmenbuch eintragen lassen – verpflichtend ist dies erst, wenn man die Rechnungslegungspflicht erreicht. Die Grenze hierfür liegt bei 700.000 Euro Jahresumsatz in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren oder bei einem Jahresumsatz von über 1 Mio. Euro innerhalb eines Jahres. Im Firmenbuch eingetragene Personen können für den Firmennamen Personen, Sach- oder Fantasienamen verwenden. Überdies ist ein zwingender Rechstformzusatz zu verwenden, wie bspw. „eingetragener Unternehmer(in)“, oder zumindest eine allgemein anerkannte Abkürzung wie „e.U.“

Ohne Eintrag im Firmenbuch

Einzelunternehmen, die sich nicht ins Firmenbuch eintragen, müssen zum Auftritt nach außen (Bezeichnung der Betriebsstätte, auf Geschäftsurkunden), den Familiennamen des Einzelunternehmers sowie mindestens einen ausgeschriebenen Vornamen dafür verwenden. Unterscheidet sich der Firmennamen vom Namen des Einzelunternehmens (z.B. wenn er einen Fantasienamen gewählt hat) ist er überdies verpflichtet, zusätzlich seinen Namen anzugeben – zusätzlich kann (aber muss nicht) eine Geschäftsbezeichnung angefügt werden.

Gewerbeschein

Sollte man als Einzelunternehmer gewerblich tätig sein, wird eine Gewerbeberechtigung, also eine Gewerbeschein, benötigt. (Siehe auch diesen Beitrag zum Gewerbeschein)

Hat man die nötigen Voraussetzungen dafür nicht selbst, muss man einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen. Dieser muss sich im Betrieb betätigen sowie als voll versicherungspflichtiger Arbeitnehmer mindestens die Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit beschäftigt sein.

Pflichtversicherung SVA

Als Einzelunternehmer ist man nach dem gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) pflichtversichert.

Nebenberufliche Selbstständigkeit

Ist man nebenberuflich selbständig, ist es möglich, sich von der Vollversicherung im Rahmen der Kleinstunternehmer-Regelung befreien lassen. Ausnahmemöglichkeiten gibt es auch für Studenten und im Haushalt tätige Personen. Möchte er sich von den Zahlungen in der Pensions- und Krankenversicherung auf Antrag ausnehmen lassen, darf er einen Jahresumsatz in der Höhe von 30.000 Euro und einen Jahresgewinn von 4.743,72 (Wert 2014) nicht überschreiten. (Er darf übrigens in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung nicht mehr als 12 Kalendermonate nach dem GSVG pflichtversichert gewesen sein.) Auf jeden Fall zahlen muss man die Unfallversicherung monatlich von Euro 8,67 (Wert 2014) zu bezahlen.

Einkommenssteuer

Der Einzelunternehmer ist verpflichtet, Einkommenssteuer zu zahlen. Innerhalb des ersten Monats ab Start des Einzelunternehmens, muss er die Eröffnung des Gewerbebetriebes und den Standort dem Finanzamt melden.

Außerdem muss der Einzelunternehmer Umsatzsteuer zahlen, die für sämtliche Lieferungen und Leistungen, die erbracht werden, eingehoben wird. Meistens beträgt die Umsatzsteuer 20 % vom Nettoentgelt. Es gibt auch noch reduzierte Steuersätze (10 %) (z.B. für Lebensmittel, Bücher etc.)

Vorsteuerzabzug

Wenn die jährlichen Umsätze unter Euro 30.000,- exkl. Umsatzsteuer liegen, ist keine Umsatzsteuer abzuführen – dann kann jedoch auch kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. (Vorsteuerabzug: Durch den Vorsteuerabzug werden Unternehmer von der Umsatzsteuer entlastet, da der Steuerträger der Umsatzsteuer grundsätzlich nur der Endverbrauer sein soll.)

Was wenn die Vorsteuerbeträge höher sind?

Sind die Vorsteuerbeträge höher, als die zu entrichtende Umsatzsteuer kann man „Antrag auf Regelbesteuerung“ an das Finanzamt zu stellen. Dann ist die Umsatzsteuerbefreiung aufgehoben und liefert die Umsatzsteuer ans Finanzamt ab bzw. zieht von der Umsatzsteuerzahllast die Vorsteuerbeträge ab.

Vorteile

  • Rasche, einfache Gründung
  • Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bis zum Erreichen der Rechnungslegungspflicht

Nachteile

  • Unbeschränkte, persönliche Haftung
  • Gewerbebefähigung (Alternativ: gewerberechtlichen Geschäftsführers)

 

Quelle: WKO, Gründerservice

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Das energiedigital Team mit Investor Ali Siddiqui (7. v.l.) © energiedigital

Bislang war das 2022 gegründete Grazer Startup energiedigital rein aus Eigenmitteln, Förderungen und Cashflow gewachsen. Nun hat das Team rund um die Gründer Martin Moser, Andreas Zobl und Stefano Coss erstmals externes Kapital aufgenommen. Wie der ORF Steiermark zunächst berichtete, steigt Ali Siddiqui, Vorsitzender der JS Bank in Pakistan bei dem steirischen Unternehmen ein. Aus dem Firmenbuch geht hervor, dass der neue Gesellschafter 50 Prozent der Anteile übernimmt. Über die genaue Summe der Seed-Runde wurde Stillschweigen vereinbart.

Fokus auf Spanien, Frankreich und UK

Der Kontakt in die Vereinigten Arabischen Emirate kam vor ca. einem Jahr über NEOS-Mitgründer Veit Dengler zustande, der sowohl mit dem Investor als auch mit Co-Founder Coss vernetzt ist. „Dieser Investor hat schon sehr viele Green-Tech-Investments getätigt und ein sehr großes Netzwerk“, erklärt Mitgründer Martin Moser im Gespräch mit brutkasten. Man hätte sich über mehrere Monate hinweg angenähert und schussendlich beschlossen zusammenzuarbeiten.

Das frische Kapital fließt nun in die Weiterentwicklung der Produkte und vorrangig in den Vertriebsausbau. Im Visier hat das aktuell zehnköpfige Team, das bis Jahresende auf 20 Mitarbeitende anwachsen soll, Märkte wie Spanien, Frankreich und Großbritannien.

„Low-hanging fruits“ ernten

Entscheidend für den Markteintritt sind rechtliche Rahmenbedingungen, der lokale Smart-Meter-Ausbau sowie die Verfügbarkeit dynamischer Stromtarife. „Deswegen ist zum Beispiel Deutschland nicht ganz vorne auf unserer Liste, weil die leider mit dem Smart-Meter-Ausbau noch weiter hinten sind“, so Moser.

Die beauftragte Marktstudie identifiziert Spanien, Frankreich oder auch England als attraktive Zielmärkte. Dort will man nun im nächsten Schritt „die Low-hanging fruits ernten“, erklärt Moser im Interview. Eigene Büros im Ausland sind vorerst nicht geplant, das Startup operiert weiterhin vom Grazer Standort aus.

Zwei Säulen im Geschäftsmodell

Hinter energiedigital steht ein eingeschweißtes Gründerteam: Martin Moser und Andreas Zobl arbeiten bereits seit 2005 zusammen, als sie die heutige quadratic GmbH (ursprünglich snowreporter Telekommunikationssysteme GmbH) gründeten. Das anfängliche Kerngeschäft mit Wetterstationen unter anderem auf Skipisten verlagerte sich im Laufe der Jahre zunehmend in den Energiebereich. Aus diesem strategischen Wandel heraus entstand schließlich die Tochtergesellschaft energiedigital.

Energiedigital finanziert sich über zwei Standbeine: Einerseits bietet das Startup eine Software-Lösung für die Verwaltung und Verrechnung von Energiegemeinschaften an. Dabei werden ein bis zwei Cent pro ausgetauschter Kilowattstunde verrechnet. Andererseits optimiert das Unternehmen Stromlasten bei Endkonsument:innen. Über Kooperationen mit Herstellern, etwa von Warmwasser-Boilern, und ein B2C-Abonnement sorgt das Startup laut eigenen Angaben dafür, dass Hardware dann Energie bezieht, wenn der Strom günstig ist.

Mit dem frischen Kapital im Rücken bereitet sich energiedigital bereits auf das nächste Wachstumskapitel vor: Laut Moser soll spätestens in zwei Jahren eine Series-A-Runde folgen.

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