24.10.2018

Alpine Tech Innovation Sprint: Wie aus Touristen Emojis werden

Beim Alpine Tech Innovation Sprint in Tirol präsentierte das italienische Startup EMOJ eine Alternative zu manuellen Bewertungssystemen.
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© Destination Wattens
© Destination Wattens

Der erste Alpine Tech Innovation Sprint brachte neun internationale Startups mit Tiroler Touristikern zusammen. Die Gründer aus Italien, Belgien, Norwegen, Schweiz, Österreich und Deutschland schlugen dabei ihre Ideen zu Schwerpunkten in den Bereichen Datenkontrolle, Gästeerlebnis und Customer Journey vor. Organisatoren waren Hermann Hausers I.E.C.T., die Werkstätte Wattens und der Accelerator MAD.

+++ Werkstätte Wattens und I.E.C.T. luden Startups zur Challenge 2018+++

Nachdem sich Startups und Touristiker Ende Oktober kennengelernt hatten, wurde über 48 Stunden an konkreten Problem-Tracks gearbeitet. Die Ergebnisse wurden am Abschlusstag am vergangenen Wochenende vor einer Fachjury, Investoren und anderen Interessierten präsentiert.

EMOJ mit Live-Bewertungssystem bei Alpine Tech

Sieger des Public Votings beim Finale auf der Umbrüggler Alm in Innsbruck war das italienische Universitäts-Spin-off EMOJ. Das Team rund um Gründer Luca Giraldi möchte die Qualität von Gäste-Bewertungen verbessern. Traditionell werden diese über Fragebogen und laut EMOJ mit begrenzter Aussagekraft zu den tatsächlichen Stärken und Schwächen eines Angebots durchgeführt.

Denn: Geben Gäste Bewertungen ab, so sind diese meist negativ. Positive Gefühle gegenüber einem Angebot werden seltener auf Bewertungsportalen oder in Umfragen ausgedrückt. Ein Problem für die Touristiker, die ihr Angebot ins falsche Licht gestellt sehen.

Gesichtserkennung führt zu abstrakten, emotionalen Bewertungen

EMOJ setzt auf Gesichtserkennung. Der emotionale Zustand des Gastes wird dabei während des Erlebnisses mittels Kameraaufzeichnung erfasst und verarbeitet. Im Vergleich zu traditionellen Befragungen befände sich der Konsument im Moment der Aufzeichnung in einem natürlichen Zustand, was die Verlässlichkeit der erhobenen Daten signifikant erhöhe – so EMOJ im Pitch vor der Fachjury.

Die Daten werden dabei so abstrakt erhoben – lediglich 4 Emotionen werden erkannt, dass es keine datenschutzrechtlichen Probleme geben soll.

Osloer Unternehmen für alpine Verkehrsströme

Ein weiteres Startup, das bei der Alpine Tech-Jury für besonderes Interesse sorgte, war Nordic Analysis. Das A.I.-Startup möchte Prognosen über Verkehr und Verkehrsaufkommen produzieren, sodass Städte und Gemeinden Maßnahmen treffen können, um den Verkehr zu reduzieren, einzuschränken oder in andere Bahnen zu leiten. Das Osloer Startup sähe in der kleinen Stadt Wattens einen interessanten Use-Case für ihre Technologie – so die Gründer beim Pitch.

→ Hier geht’s zur Website von EMOJ

 

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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