10.02.2022

AlpenPower: OÖ-Startup möchte Fitness-Food-Branche mit Bioqualität & Regionalität aufmischen

Das oberösterreichische Startup Alpenpower produziert Fitness-Food-Produkte mit Bio-Qualität. Damit wollen sie eine gesunde Ernährungsweise erleichtern und expandieren international.
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Team von AlpenPower v.l.: Patrick Kobler, Stefanie Glechner, Victoria Wambacher, Philip Kobler
(c) AlpenPower. Das Team von AlpenPower v.l.: Patrick Kobler, Stefanie Glechner, Victoria Wambacher, Philip Kobler

Das 2017 gegründete oberösterreichische Fitness-Food-Startup AlpenPower setzt bei seinen Produkten auf Regionalität und Bio-Qualität. Das Founder-Duo, bestehend aus den Brüdern Philip und Patrick Kobler, betont ihr persönliches Interesse an gesunder Ernährung und experimentiert daher auch gerne selbst mit Ernährungsweisen und Inhaltsstoffen. Aus dem Interesse an gesunder Ernährung und sportlichen Lifestyle ist ein Startup gewachsen, das inzwischen seine Produkte im österreichischen Handel verkauft. Für die Zukunft visieren die Oberösterreicher die weitere Internationalisierung und Expansion in Länder wie Frankreich und Katar an.

Die Kobler-Brüder aus St. Marienkirchen bei Schärding haben eigentlich einen Hintergrund, der vom Gründer-Dasein weit entfernt ist. Beide haben in Graz bzw. in Wien Maschinenbau studiert und sind anschließend auch beruflich zunächst in der Branche geblieben. Privat seien sie aber schon immer sehr sportbegeistert gewesen – neben Ultratrails und Lacrosse sind beide unter anderem im Bergsport angekommen. 

Proteinpulver im eigenen Zuhause mischen

Durch den sportlichen Lebenswandel waren sie zunächst nur privat mit der Fitness Food-Branche in Kontakt. Philip erklärt im Interview, dass er die Produkte die er vom Markt kannte allerdings nicht vertragen habe und auch geschmacklich nie überzeugt war. “Das Schlüsselerlebnis war dann für mich, als ich mir mal die Zutatenliste auf einer Proteinpulver-Packung angeschaut habe und den Großteil der Inhaltsstoffe einfach nicht kannte, geschweige denn aussprechen konnte”, meint Kobler. Also haben sie kurzerhand damit begonnen, ihr Fitnessfood im eigenen Zuhause selbst zu mischen. 

Da sie zunächst nur in kleineren Mengen für die private Nutzung bestellt haben, seien die Brüder zu Beginn von Zulieferern nicht ernst genommen worden – dort würde man ja normalerweise nur in großen Mengen bestellen. Trotzdem seien sie mit ihren eigenen Mischungen vorangekommen, denn mit der Zeit wurde die Nachfrage nach den Produkten im eigenen Freundeskreis immer größer. Die Idee zur Gründung eines Startups sei sozusagen aus dem Nichts entstanden, speziell durch das positive Feedback der Freund:innen sei der Plan dann aber gereift.

”So regional wie möglich, so global wie nötig”

AlpenPower ist ein komplett selbst finanziertes Startup. Die beiden Gründer haben in der Anfangszeit noch ihre Vollzeitjobs behalten und besonders Patricks Stelle in einem Ingenieurbüro habe die Finanzierung in den ersten Jahren ermöglicht. Der berufliche Fokus habe sich im Laufe der Zeit dann aber immer mehr verschoben. Mit dem Wachstum des Unternehmens verlagerte sich dann auch ihre Produktion vom eigenen Zuhause hin zu Produzenten in der Region.

Aktuell liegen diese in der Steiermark und in Bayern, denn das Founder-Team arbeitet nach dem Motto: ”So regional wie möglich, so global wie nötig”. Dazu gehöre auch, dass sie die Bauern, von denen sie ihre Zutaten beziehen, persönlich kennen. Auch wenn bei manchen Inhaltsstoffen, wie dem Kakao, ein regionaler Bezug nicht möglich ist, achten sie darauf, dass die wenigsten Produkte aus weit entfernten Ländern gekauft werden und würden dafür auch einen etwas höheren Preis in Kauf nehmen. Das Besondere der AlpenPower-Produkte ist laut den Gründern also nicht nur das Bio-Siegel, das in der Branche eher selten sei, sondern auch der regionale Faktor.

AlpenPower: Vegane Ernährung als Wachstumsmarkt

Die experimentierungsfreudigen Gründer probieren alle Produkte und Ernährungsweisen auch selbst aus, bevor sie sie in ihr Sortiment integrieren. Sie konsumieren selbst schon relativ wenig Fleisch, haben aber auch ein Interesse an veganer Ernährung entwickelt. Daher befürworten sie auch den ungebrochenen Hype an veganen Produkten in der Food-Branche. Im eigenen Unternehmen, passen sie sich mit Artikeln wie den veganen Burger Patties oder veganen Proteinpulver der Nachfrage gerne an. Damit möchten sie den Kund:innen gegebenenfalls auch helfen, den Switch zur pflanzlichen Ernährung leichter zu schaffen.

Als nächste Schritte können sich die Kund:innen auf eine Erweiterung des Sortiments – unter anderem der veganen Angebote – freuen. Außerdem möchten sie ihre Aufstellung im Lebensmittelhandel weiter ausbauen. Nachdem AlpenPower bereits im Denn’s Biomarkt Österreich und im dm Österreich gelistet ist, soll auch bald der deutsche Handel erobert werden. Aber nicht nur europäische Länder wie Deutschland, Frankreich oder Spanien haben die Kobler-Brüder anvisiert. Auch die Nachfrage von anderen Kontinenten motiviert sie zur weiteren Internationalisierung. Nicht zuletzt aus Katar kam eine Anfrage, dass im Lebensmittelhandel nach gesunden Biosport-Produkten wie jenen von AlpenPower gesucht werde. 

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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