06.11.2020

Umsatzersatz: Alle Details zum neuen Corona-Hilfsinstrument der Bundesregierung

Die österreichische Bundesregierung präsentierte heute, Freitag, neue Details zur bereits letzten Samstag angekündigten Corona-Hilfsmaßnahme des sogenannten "Umsatzersatzes". Das Instrument gilt für den Zeitraum der angeordneten Schließung und ersetzt anspruchsberechtigten Unternehmen 80 Prozent ihres Netto-Umsatzes bis maximal 800.000 Euro. Der brutkasten hat die wichtigsten Fragen zusammengefasst.
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Umsatzersatz
Finanzminister Gernot Blümel | (c) BMF

Die neue Corona-Hilfsmaßnahme „Umsatzersatz“ wurde im Rahmen der Pressekonferenz der österreichischen Bundesregierung zum neuerlichen Lockdown bereits letzten Samstag angekündigt. Heute, Freitag, präsentierte Finanzminister Gernot Blümel nähere Details zum neuen Hilfsinstrument. Die Bundesregierung rechnet mit insgesamt 1,5 Milliarden Euro an Kosten, die aus dem laufenden COVID-Fonds gedeckt werden.


Die Eckpunkte des Umsatzersatzes

Hier ein Überblick über die wichtigsten Eckpunkte zum Umsatzersatz – angefangen von den Anspruchskriterien bis hin zu den Auszahlungsmodalitäten.

Wie viel Umsatz wird den Unternehmen ersetzt?

Für den Zeitraum der angeordneten Schließung werden den betroffenen österreichischen Unternehmen 80 Prozent ihres Umsatzes ersetzt. Der maximale Auszahlungsbetrag pro Unternehmen ist gemäß Genehmigung der EU-Kommission mit 800.000 Euro gedeckelt, wobei bestimmte Corona-Hilfen gegengerechnet werden müssen (siehe Fragen weiter unten)

Wie wird der Umsatzersatz errechnet und wo kann er beantragt werden?

Der Umsatzersatz wird anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet und kann seit heute 14:00 Uhr über Finanz-Online von anspruchsberechtigten Unternehmen beantragt werden kann. Eine Beantragung ist bis spätestens 15. Dezember möglich.

Welche Voraussetzungen müssen zudem noch erfüllt werden?

Neben der Betroffenheit durch die angeordnete Schließung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Ein Sitz, eine Betriebsstätte oder operative Tätigkeit in Österreich
  • kein Insolvenzverfahren
  • eine Arbeitsplatzgarantie für die Mitarbeiter von 3. bis 30. November 2020.

Wie schnell wird der Umsatzersatz überwiesen?

Die Hilfen werden laut der Bundesregierung innerhalb von 14 Tagen überwiesen.

Wird die Kurzarbeit beim Umsatzersatz gegengerechnet?

Nein, die Kurzarbeit wird nicht gegengerechnet.

Wird der „Fixkostenzuschuss 1“ gegengerechnet?

Der „Fixkostenzuschuss 1“ muss ebenfalls nicht gegengerechnet werden.

Was muss beim Umsatzersatz gegengerechnet werden?

Aufgrund des EU-Behilferechts müssen laut der Bundesregierung allerdings gewisse Hilfsmaßnahmen im Rahmen des Umsatzersatzes gegengerechnet werden. Darunter fallen:

  • 100 Prozent Garantien bei Austria Wirtschaftsservice (aws) und Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT)
  • COVID-19 Förderprogramme der Bundesländer Oberösterreich, Steiermark, Tirol, Kärnten und Wien
  • Richtlinien des NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds, Förderprogramm COVID-19
  • Der spezielle Fixkostenzuschuss für gemeinnützige Vereine & NPOs muss ebenfalls gegengerechnet werden.

Sind „Mischbetriebe“ anspruchsberechtigt?

Betriebe die z.B, nur einen Teil ihres Umsatzes mit Gastronomie erwirtschaften (z.B. Möbelhäuser) haben laut der Bundesregierung den Prozentsatz anzugeben, mit dem sie betroffen sind. Für diesen Anteil erhalten sie 80 Prozent Umsatzersatz. 

Ist ein Unternehmen anspruchsberechtigt, das geschlossen ist, aber Lieferdienst oder Take away anbietet?

Ja, auch diese Unternehmen sind laut der Regierung voll anspruchsberechtigt. Die Bundesregierung begründet dies damit, dass sie nicht davon ausgeht, dass geschlossene Betriebe ihre Umsätze mit Hilfe eines Lieferservice in „großem Umfang“ kompensieren können.

Sind Hotels anspruchsberechtigt, wenn sie Geschäftsreisende beherbergen?

Auch diese Unternehmen sind voll anspruchsberechtigt.

Was ist mit Neugründungen?

Die Umsatzsteuervoranmeldung aus dem Jahr 2020 wird durch die Anzahl der bestehenden Monate seit der Gründung dividiert. Das Unternehmen muss vor dem 1. November 2020 gegründet worden sein.

Was sollen Unternehmen machen, die nicht direkt von der Maßnahme betroffen sind, aber aufgrund der Pandemie, dennoch Umsatzeinbußen zu verzeichnen haben?

Die Bundesregierung verweist in diesem Fall auf den Fixkostenzuschuss. Noch im November soll ein Fixkostenzuschuss bis 800.000 Euro, abzüglich der bereits erhaltenen Hilfen, verfügbar sein. Darin werden Abschreibungen sowie frustrierte Aufwendungen (z.B. bei Reisebüros) berücksichtigt werden.

Auch eine Kombination von Umsatzersatz (für November) und Fixkosten-Zuschuss (für Monate außer November) ist für betroffene Unternehmen für unterschiedliche Zeiträume laut der Bundesregierung möglich.

Die Verhandlungen mit der Europäischen Kommission zum Fixkostenzuschuss 2, mit einer Gesamtfördersumme von drei Millionen Euro, werden parallel dazu weitergeführt, so die Regierung abschließend.


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v.l.: Ronald Pranz (COO & CFO), Nikolaus Weber (CEO) und Alexander Ortner (CTO) © 36Agency

Jede Firma sucht nach ihr: Effizienz. Keyvero hilft dabei, diese in Unternehmen zu verbessern. Mit seiner AI Office Solution dokumentiert das Unternehmen, was im Unternehmen passiert und wo Zeit und Qualität verloren gehen. Im vergangenen September beteiligte sich Ronald Pranz mit einem Investment an dem Wiener Startup. Über die Höhe wollte der Investmentbanker aus strategischen Gründen nichts sagen. Nächste Woche stünden Kooperationsverhandlungen mit einem asiatischen Unternehmen an. Nun verlautbarte Keyvero, dass Pranz als COO und CFO bei dem Unternehmen einsteigt.

„Definitiv gut, auch operativ mitzuwirken“

„Bei unserem ersten Auftritt bei Austrian Advantage ist das Produkt sehr gut angekommen und es hat gleich Fahrt aufgenommen. Deshalb habe ich mir gedacht, dass es definitiv sinnvoll ist, auch operativ mitzuwirken“, sagt Pranz gegenüber brutkasten, der auch Inhaber der runprosale GmbH ist, die sich auf Vertriebs- und Finanzstrategien spezialisiert hat. Bei Keyvero lege er seinen Fokus auf die Ausweitung der Marktposition im DACH-Raum und darauf, die nächsten internationalen Wachstumsschritte einzuleiten.

„Eine wesentliche Basis für den gemeinsamen Erfolg bieten die langjährigen Erfahrungswerte seines
Unternehmens, auf die wir in unserer Zusammenarbeit setzen“, sagt Nikolaus Weber, Co-Founder von Keyvero.

Gegründet, um Unternehmen zu entlasten

Keyvero wurde 2026 von Weber und Alexander Ortner gegründet. „Jedes Unternehmen hat Abteilungen, in denen KI heute schon spürbar entlasten könnte. Den meisten Betrieben fehlt jedoch das notwendige Know-how oder die Motivation, um KI in ihre Prozesse zu integrieren. Um diesen Firmen zu helfen, haben wir Keyvero gegründet“, sagt Weber.

Aus den unterschiedlichen Abteilungen in Unternehmen würden unterschiedliche Bedürfnisse und Ansprüche an KI-Assistenzlösungen resultieren. Die Module von Keyvero arbeiten vernetzt innerhalb des Unternehmens und lernen aus den Informationen der Mitarbeitenden, um diese gezielt zu entlasten. Dabei helfe Keyvero jungen Unternehmen, schneller zu wachsen und etablierten, ihre Marktposition zu stärken.

„Der KI-analytische Ansatz soll unseren Kunden zeigen, wo ein KI-Modul in der Firma überhaupt
Sinn ergibt, um Qualität und Quantität zu optimieren“, heißt es von Keyvero. Pranz ergänzt: „Für die Unternehmen ist es wichtig, sich mit unseren KI-Assistenz-Modulen zu befassen und sie Schritt für Schritt in ihren täglichen Arbeitsablauf einzubauen.“

Keyvero biete auch das Modul Telefonassistenz an, das Wissen über Kundenverhalten strukturiert liefere. Für viele Unternehmen sei das der Einstieg in die Zusammenarbeit mit dem Wiener Startup.

Implizites Wissen nutzbar machen

Ende des Jahres soll der nächste Entwicklungsschritt folgen: Keyvero möchte einen KI-Assistenten auf den Markt bringen, der undokumentierte Arbeitsabläufe und implizites Wissen der Mitarbeitenden nutzbar macht. Dabei würden unterschiedliche unstrukturierte Datenquellen, beispielsweise E-Mails, Gesprächsnotizen oder Dokumente, analysiert werden. Das soll unentdeckte Potentiale sichtbar machen. Ein weiteres Keyvero-KI-Modul könne daraufhin selbstständig Lösungen umsetzen.

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Umsatzersatz: Alle Details zum neuen Corona-Hilfsinstrument der Bundesregierung

Für den Zeitraum der angeordneten Schließung werden den betroffenen österreichischen Unternehmen 80% ihres Umsatzes ersetzt. Um diesen Umsatzersatz möglichst unkompliziert, unbürokratisch und rasch zu ermöglichen, wird dieser anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet. Die Beantragung erfolgt über FinanzOnline. Beantragt werden kann der Umsatzersatz ab heute bis 15. Dezember. Die Hilfen werden innerhalb von 14 Tagen überwiesen. Der maximale Auszahlungsbetrag pro Unternehmen ist gemäß Genehmigung der EU-Kommission mit 800.000 Euro gedeckelt, wobei bestimmte Corona-Hilfen gegengerechnet werden müssen. Der Fixkostenzuschuss 1 muss nicht gegengerechnet werden. Kurzarbeit wird nicht abgezogen. Weiters steht fest, dass neue Umsätze durch Umstieg auf Lieferung bei Restaurants und Umsätze aus Geschäftsreisen bei Hotels nicht berücksichtigt werden müssen.

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