06.11.2020

Umsatzersatz: Alle Details zum neuen Corona-Hilfsinstrument der Bundesregierung

Die österreichische Bundesregierung präsentierte heute, Freitag, neue Details zur bereits letzten Samstag angekündigten Corona-Hilfsmaßnahme des sogenannten "Umsatzersatzes". Das Instrument gilt für den Zeitraum der angeordneten Schließung und ersetzt anspruchsberechtigten Unternehmen 80 Prozent ihres Netto-Umsatzes bis maximal 800.000 Euro. Der brutkasten hat die wichtigsten Fragen zusammengefasst.
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Umsatzersatz
Finanzminister Gernot Blümel | (c) BMF

Die neue Corona-Hilfsmaßnahme „Umsatzersatz“ wurde im Rahmen der Pressekonferenz der österreichischen Bundesregierung zum neuerlichen Lockdown bereits letzten Samstag angekündigt. Heute, Freitag, präsentierte Finanzminister Gernot Blümel nähere Details zum neuen Hilfsinstrument. Die Bundesregierung rechnet mit insgesamt 1,5 Milliarden Euro an Kosten, die aus dem laufenden COVID-Fonds gedeckt werden.


Die Eckpunkte des Umsatzersatzes

Hier ein Überblick über die wichtigsten Eckpunkte zum Umsatzersatz – angefangen von den Anspruchskriterien bis hin zu den Auszahlungsmodalitäten.

Wie viel Umsatz wird den Unternehmen ersetzt?

Für den Zeitraum der angeordneten Schließung werden den betroffenen österreichischen Unternehmen 80 Prozent ihres Umsatzes ersetzt. Der maximale Auszahlungsbetrag pro Unternehmen ist gemäß Genehmigung der EU-Kommission mit 800.000 Euro gedeckelt, wobei bestimmte Corona-Hilfen gegengerechnet werden müssen (siehe Fragen weiter unten)

Wie wird der Umsatzersatz errechnet und wo kann er beantragt werden?

Der Umsatzersatz wird anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet und kann seit heute 14:00 Uhr über Finanz-Online von anspruchsberechtigten Unternehmen beantragt werden kann. Eine Beantragung ist bis spätestens 15. Dezember möglich.

Welche Voraussetzungen müssen zudem noch erfüllt werden?

Neben der Betroffenheit durch die angeordnete Schließung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Ein Sitz, eine Betriebsstätte oder operative Tätigkeit in Österreich
  • kein Insolvenzverfahren
  • eine Arbeitsplatzgarantie für die Mitarbeiter von 3. bis 30. November 2020.

Wie schnell wird der Umsatzersatz überwiesen?

Die Hilfen werden laut der Bundesregierung innerhalb von 14 Tagen überwiesen.

Wird die Kurzarbeit beim Umsatzersatz gegengerechnet?

Nein, die Kurzarbeit wird nicht gegengerechnet.

Wird der „Fixkostenzuschuss 1“ gegengerechnet?

Der „Fixkostenzuschuss 1“ muss ebenfalls nicht gegengerechnet werden.

Was muss beim Umsatzersatz gegengerechnet werden?

Aufgrund des EU-Behilferechts müssen laut der Bundesregierung allerdings gewisse Hilfsmaßnahmen im Rahmen des Umsatzersatzes gegengerechnet werden. Darunter fallen:

  • 100 Prozent Garantien bei Austria Wirtschaftsservice (aws) und Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT)
  • COVID-19 Förderprogramme der Bundesländer Oberösterreich, Steiermark, Tirol, Kärnten und Wien
  • Richtlinien des NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds, Förderprogramm COVID-19
  • Der spezielle Fixkostenzuschuss für gemeinnützige Vereine & NPOs muss ebenfalls gegengerechnet werden.

Sind „Mischbetriebe“ anspruchsberechtigt?

Betriebe die z.B, nur einen Teil ihres Umsatzes mit Gastronomie erwirtschaften (z.B. Möbelhäuser) haben laut der Bundesregierung den Prozentsatz anzugeben, mit dem sie betroffen sind. Für diesen Anteil erhalten sie 80 Prozent Umsatzersatz. 

Ist ein Unternehmen anspruchsberechtigt, das geschlossen ist, aber Lieferdienst oder Take away anbietet?

Ja, auch diese Unternehmen sind laut der Regierung voll anspruchsberechtigt. Die Bundesregierung begründet dies damit, dass sie nicht davon ausgeht, dass geschlossene Betriebe ihre Umsätze mit Hilfe eines Lieferservice in „großem Umfang“ kompensieren können.

Sind Hotels anspruchsberechtigt, wenn sie Geschäftsreisende beherbergen?

Auch diese Unternehmen sind voll anspruchsberechtigt.

Was ist mit Neugründungen?

Die Umsatzsteuervoranmeldung aus dem Jahr 2020 wird durch die Anzahl der bestehenden Monate seit der Gründung dividiert. Das Unternehmen muss vor dem 1. November 2020 gegründet worden sein.

Was sollen Unternehmen machen, die nicht direkt von der Maßnahme betroffen sind, aber aufgrund der Pandemie, dennoch Umsatzeinbußen zu verzeichnen haben?

Die Bundesregierung verweist in diesem Fall auf den Fixkostenzuschuss. Noch im November soll ein Fixkostenzuschuss bis 800.000 Euro, abzüglich der bereits erhaltenen Hilfen, verfügbar sein. Darin werden Abschreibungen sowie frustrierte Aufwendungen (z.B. bei Reisebüros) berücksichtigt werden.

Auch eine Kombination von Umsatzersatz (für November) und Fixkosten-Zuschuss (für Monate außer November) ist für betroffene Unternehmen für unterschiedliche Zeiträume laut der Bundesregierung möglich.

Die Verhandlungen mit der Europäischen Kommission zum Fixkostenzuschuss 2, mit einer Gesamtfördersumme von drei Millionen Euro, werden parallel dazu weitergeführt, so die Regierung abschließend.


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(v.l.n.r.) Staatssekretärin Elisabeth Zehetner, CEO Lukas Püspök, Vorstandvorsitzende Erste Bank Gerda Holzinger-Burgstaller und EIB-Vizepräsident Karl Nehammer kamen zur Eröffnung des Super-Hybrid Projekts. (c) Maria Hollunder
(v.l.n.r.) Staatssekretärin Elisabeth Zehetner, CEO Lukas Püspök, Vorstandvorsitzende Erste Bank Gerda Holzinger-Burgstaller und EIB-Vizepräsident Karl Nehammer kamen zur Eröffnung des Super-Hybrid Projekts. (c) PÜSPÖK/APA-Fotoservice/Maria Hollunder

Wer auf der Autobahn A4 von Parndorf in Richtung Nickelsdorf fährt, ist ringsum bereits von modernen Windkraftwerken umgeben. An einem windigen Tag wie heute laufen hier mehrere hundert Windräder gleichzeitig. Nach gut 20 Minuten Fahrt erreicht man Nickelsdorf; die rund 1.800 Seelengemeinde liegt direkt an der ungarischen Grenze.

In der Region der Parndorfer Platte erstrecken sich kilometerweit flache Feldlandschaften, wodurch hier die besten Voraussetzungen für Windkraft- und Photovoltaikanlagen herrschen. Unweit der „Pannonia Fields“, erstreckt sich das heute eröffnete Super-Hybrid-Kraftwerk der Energiefirma püspök auf einer Fläche von circa 65 Hektar.

Zur Eröffnung, bei der brutkasten vor Ort war, fanden sich neben püspök-CEO Lukas Püspök auch Ex-Kanzler Karl Nehammer, Vizepräsident der EIB, sowie Gerda Holzinger-Burgstaller, Vorstandsvorsitzende der Erste Bank, auf dem Gelände ein. Die finanzielle Unterstützung beider Institute machte die Umsetzung dieses Großprojekts erst möglich.

Über 65 Hektar erstreckt sich das Areal rund um das Super-Hybrid-Kraftwerk. (c) PÜSPÖK/APA-Fotoservice/Maria Hollunder

Erneuerbare Energie rund um die Uhr

Die Kombination aus Windkraft, Photovoltaik und einem Großbatteriespeicher ermöglicht eine Stromerzeugung rund um die Uhr und schafft ein hohes Maße an Wetterunabhängigkeit. Während die Windkraft vor allem in den Wintermonaten liefert, laufen die PV-Anlagen im Sommer auf Hochbetrieb. Da im Tagesverlauf mit erneuerbaren Energien jedoch nicht durchgehend Strom produziert werden kann, stellt der Großbatteriespeicher laut püspök den zentralen Faktor dar, um die Energie zur richtigen Zeit zu sichern.

„Mit dem Batteriespeicher speichern wir den sauberen, heimischen Strom untertags und haben ihn am Abend auch zur Verfügung. Das ist Super-Hybrid, das senkt Kosten, das stabilisiert das Netz und es macht erneuerbare Energie konstant verfügbar“, erklärt Lukas Püspök das Projekt.

Die Zuschaltung des Speichers ist noch im Juni geplant, die offizielle Inbetriebnahme wird im Juli erfolgen. Neben Nickelsdorf sollen noch an fünf weiteren Standorten in der Gegend Super-Hybrid-Projekte entstehen. Gesamt sollen sie eine Leistung von 271 Megawattpeak erreichen.

Hunderte Schafe unter Photovoltaik-Anlagen

Ein wesentlicher Bestandteil des Projekts ist das Konzept der Agri-Photovoltaik, bei dem die landwirtschaftliche Nutzung direkt in das Kombinationskraftwerk integriert wird. Derzeit beweiden 120 Schafe und 90 Lämmer die Flächen unter den PV-Anlagen. Durch diese Doppelnutzung wird dieselbe Fläche sowohl für landwirtschaftliche Erträge als auch für die Gewinnung erneuerbarer Energie verwendet.

Raphael Dugmanits, Projektleiter bei püspök, unterstreicht den ökologischen Ansatz: „Wir wollten nicht ein normales Photovoltaik-Kraftwerk hinstellen, sondern wir wollten dezidiert die Agri-Photovoltaik machen. Die Themen Naturschutzgedanken und Biodiversität sind für uns wichtige Punkte.“

Doppelte Flächennutzung durch die Schafe und PV-Anlagen. (c) brutkasten/Hannah Fasching

EIB mit 57 Mio. Euro beteiligt

Die Europäische Investitionsbank stellte für die Errichtung des Super-Hybrid-Energieprojekts 57 Millionen Euro zur Verfügung. Damit beläuft sich das gesamte EIB-Engagement bei Projekten von püspök mittlerweile auf 200 Millionen Euro. Die EIB-Gruppe fungiert als Finanzierungsarm der EU und zählt zu den weltweit größten multilateralen Entwicklungsbanken.

Allein im Jahr 2025 wurden vonseiten der EIB 100 Milliarden Euro an neuen Finanzierungen für insgesamt 870 Projekte zugesagt, wobei Klima und Umwelt sowie technologische Innovationen zu den Kernbereichen gehören.

Auch die Erste Bank ist maßgeblich an der Finanzierung beteiligt. Vorstandsvorsitzende Gerda Holzinger-Burgstaller betont: „Dieses Projekt zeigt, wie die Energiewende hierzulande konkret umgesetzt werden kann.“

EIB-Vizepräsident Karl Nehammer und CEO Lukas Püspök vor den Großbatteriespeichern in Nickelsdorf. (c) PÜSPÖK/APA-Fotoservice/Maria Hollunder

Für die Energieunabhängigkeit Europas

Das Projekt läuft unter dem europäischen Programm REPowerEU welches darauf abzielt, Europas Abhängigkeit von Öl und Gas nachhaltig zu beenden.

„Worum geht’s immer am Ende des Tages? Um wirtschaftliche Stärke, Versorgungssicherheit, eben nicht nur für Österreich, sondern im großen Kontext gedacht für die Europäische Union. Der Ausbau erneuerbarer Energien und moderner Speichertechnologien ist entscheidend für Europas Wettbewerbsfähigkeit, Energiesicherheit und Klimaziele“, betont Nehammer bei der Eröffnung.

Climate-Tech-Startups gefragt

Obwohl Großprojekte wie diese Kraftwerksanlage laut Lukas Püspök seltener direkt von Climate-Tech-Startups realisiert werden, spielen junge Technologieunternehmen im Hintergrund eine entscheidende Rolle, um solche Vorhaben überhaupt erst „zum Laufen zu bringen“.

Als Paradebeispiel nennt er die Vermarktung und Steuerung des Systems: „Das beste Beispiel ist, dass die Vermarktung dieses Batteriespeichers von einem bekannten österreichischen Climate-Tech-Unternehmen, nämlich von enspired gemacht wird. Bei allem, was rundherum an Services und technologischen Dienstleistungen bei solchen Projekten passiert, da ist die Startup-Szene jetzt gefragt.“

Mehr zu den Chancen von Climate-Tech-Startups erzählte Lukas Püspök im brutkasten-Interview.

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Umsatzersatz: Alle Details zum neuen Corona-Hilfsinstrument der Bundesregierung

Für den Zeitraum der angeordneten Schließung werden den betroffenen österreichischen Unternehmen 80% ihres Umsatzes ersetzt. Um diesen Umsatzersatz möglichst unkompliziert, unbürokratisch und rasch zu ermöglichen, wird dieser anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet. Die Beantragung erfolgt über FinanzOnline. Beantragt werden kann der Umsatzersatz ab heute bis 15. Dezember. Die Hilfen werden innerhalb von 14 Tagen überwiesen. Der maximale Auszahlungsbetrag pro Unternehmen ist gemäß Genehmigung der EU-Kommission mit 800.000 Euro gedeckelt, wobei bestimmte Corona-Hilfen gegengerechnet werden müssen. Der Fixkostenzuschuss 1 muss nicht gegengerechnet werden. Kurzarbeit wird nicht abgezogen. Weiters steht fest, dass neue Umsätze durch Umstieg auf Lieferung bei Restaurants und Umsätze aus Geschäftsreisen bei Hotels nicht berücksichtigt werden müssen.

AI Kontextualisierung

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