06.11.2020

Umsatzersatz: Alle Details zum neuen Corona-Hilfsinstrument der Bundesregierung

Die österreichische Bundesregierung präsentierte heute, Freitag, neue Details zur bereits letzten Samstag angekündigten Corona-Hilfsmaßnahme des sogenannten "Umsatzersatzes". Das Instrument gilt für den Zeitraum der angeordneten Schließung und ersetzt anspruchsberechtigten Unternehmen 80 Prozent ihres Netto-Umsatzes bis maximal 800.000 Euro. Der brutkasten hat die wichtigsten Fragen zusammengefasst.
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Umsatzersatz
Finanzminister Gernot Blümel | (c) BMF

Die neue Corona-Hilfsmaßnahme „Umsatzersatz“ wurde im Rahmen der Pressekonferenz der österreichischen Bundesregierung zum neuerlichen Lockdown bereits letzten Samstag angekündigt. Heute, Freitag, präsentierte Finanzminister Gernot Blümel nähere Details zum neuen Hilfsinstrument. Die Bundesregierung rechnet mit insgesamt 1,5 Milliarden Euro an Kosten, die aus dem laufenden COVID-Fonds gedeckt werden.


Die Eckpunkte des Umsatzersatzes

Hier ein Überblick über die wichtigsten Eckpunkte zum Umsatzersatz – angefangen von den Anspruchskriterien bis hin zu den Auszahlungsmodalitäten.

Wie viel Umsatz wird den Unternehmen ersetzt?

Für den Zeitraum der angeordneten Schließung werden den betroffenen österreichischen Unternehmen 80 Prozent ihres Umsatzes ersetzt. Der maximale Auszahlungsbetrag pro Unternehmen ist gemäß Genehmigung der EU-Kommission mit 800.000 Euro gedeckelt, wobei bestimmte Corona-Hilfen gegengerechnet werden müssen (siehe Fragen weiter unten)

Wie wird der Umsatzersatz errechnet und wo kann er beantragt werden?

Der Umsatzersatz wird anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet und kann seit heute 14:00 Uhr über Finanz-Online von anspruchsberechtigten Unternehmen beantragt werden kann. Eine Beantragung ist bis spätestens 15. Dezember möglich.

Welche Voraussetzungen müssen zudem noch erfüllt werden?

Neben der Betroffenheit durch die angeordnete Schließung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Ein Sitz, eine Betriebsstätte oder operative Tätigkeit in Österreich
  • kein Insolvenzverfahren
  • eine Arbeitsplatzgarantie für die Mitarbeiter von 3. bis 30. November 2020.

Wie schnell wird der Umsatzersatz überwiesen?

Die Hilfen werden laut der Bundesregierung innerhalb von 14 Tagen überwiesen.

Wird die Kurzarbeit beim Umsatzersatz gegengerechnet?

Nein, die Kurzarbeit wird nicht gegengerechnet.

Wird der „Fixkostenzuschuss 1“ gegengerechnet?

Der „Fixkostenzuschuss 1“ muss ebenfalls nicht gegengerechnet werden.

Was muss beim Umsatzersatz gegengerechnet werden?

Aufgrund des EU-Behilferechts müssen laut der Bundesregierung allerdings gewisse Hilfsmaßnahmen im Rahmen des Umsatzersatzes gegengerechnet werden. Darunter fallen:

  • 100 Prozent Garantien bei Austria Wirtschaftsservice (aws) und Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT)
  • COVID-19 Förderprogramme der Bundesländer Oberösterreich, Steiermark, Tirol, Kärnten und Wien
  • Richtlinien des NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds, Förderprogramm COVID-19
  • Der spezielle Fixkostenzuschuss für gemeinnützige Vereine & NPOs muss ebenfalls gegengerechnet werden.

Sind „Mischbetriebe“ anspruchsberechtigt?

Betriebe die z.B, nur einen Teil ihres Umsatzes mit Gastronomie erwirtschaften (z.B. Möbelhäuser) haben laut der Bundesregierung den Prozentsatz anzugeben, mit dem sie betroffen sind. Für diesen Anteil erhalten sie 80 Prozent Umsatzersatz. 

Ist ein Unternehmen anspruchsberechtigt, das geschlossen ist, aber Lieferdienst oder Take away anbietet?

Ja, auch diese Unternehmen sind laut der Regierung voll anspruchsberechtigt. Die Bundesregierung begründet dies damit, dass sie nicht davon ausgeht, dass geschlossene Betriebe ihre Umsätze mit Hilfe eines Lieferservice in „großem Umfang“ kompensieren können.

Sind Hotels anspruchsberechtigt, wenn sie Geschäftsreisende beherbergen?

Auch diese Unternehmen sind voll anspruchsberechtigt.

Was ist mit Neugründungen?

Die Umsatzsteuervoranmeldung aus dem Jahr 2020 wird durch die Anzahl der bestehenden Monate seit der Gründung dividiert. Das Unternehmen muss vor dem 1. November 2020 gegründet worden sein.

Was sollen Unternehmen machen, die nicht direkt von der Maßnahme betroffen sind, aber aufgrund der Pandemie, dennoch Umsatzeinbußen zu verzeichnen haben?

Die Bundesregierung verweist in diesem Fall auf den Fixkostenzuschuss. Noch im November soll ein Fixkostenzuschuss bis 800.000 Euro, abzüglich der bereits erhaltenen Hilfen, verfügbar sein. Darin werden Abschreibungen sowie frustrierte Aufwendungen (z.B. bei Reisebüros) berücksichtigt werden.

Auch eine Kombination von Umsatzersatz (für November) und Fixkosten-Zuschuss (für Monate außer November) ist für betroffene Unternehmen für unterschiedliche Zeiträume laut der Bundesregierung möglich.

Die Verhandlungen mit der Europäischen Kommission zum Fixkostenzuschuss 2, mit einer Gesamtfördersumme von drei Millionen Euro, werden parallel dazu weitergeführt, so die Regierung abschließend.


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Bildunterschrift: V. l. n. r.: Jonathan Grothaus (CEO & Founder myflexbox), Martin Trittler (CFO DeinFach), Lukas Beckedorff (CEO DeinFach) und Peter Klima (CTO & Founder myflexbox) | (c) myflexbox

Der Salzburger Paketstationen-Anbieter myflexbox und DeinFach, eine Tochter der Deutschen Post AG, schließen sich zusammen. Das gaben die DHL Group und myflexbox am Donnerstag in einer Aussendung bekannt. Die anbieteroffenen Automatennetze der beiden Unternehmen sollen künftig unter der Marke myflexbox geführt werden. Die Marke DeinFach wird schrittweise in myflexbox überführt.

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Wie der Deal rechtlich und wirtschaftlich ausgestaltet ist, geht aus der Aussendung nicht hervor. Dort ist von einem Zusammenschluss die Rede, Angaben zu Anteilen, Kaufpreis und künftiger Führung fehlen.

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brutkasten hat bei der Deutschen Post AG zur Deal-Struktur angefragt. Bis zum Erscheinen dieses Artikels gab es keine Rückmeldung.

50.000 Paketautomaten bis 2030

Die Deutsche Post AG verbindet mit dem Schritt ein Ausbauziel. Bis 2030 will sie Verbraucher:innen in Deutschland insgesamt rund 50.000 Paketautomaten zur Verfügung stellen. Mehr als die Hälfte davon sollen anbieteroffene myflexbox-Stationen sein. Langfristig soll die große Mehrheit der Menschen in Deutschland eine Paketstation in fünf bis zehn Gehminuten erreichen.

„Gemeinsam bringen wir den Ausbau des größten offenen Paketstations-Netzwerks auf eine neue Ebene“, wird myflexbox-CEO und Founder Jonathan Grothaus in der Aussendung zitiert. DeinFach-Geschäftsführer Lukas Beckedorff erklärt, man nutze bestehende Standorte, erschließe zusätzliche und verkürze damit die Wege für Verbraucher:innen.

Gegründet bei der Salzburg AG

myflexbox wurde 2018 als Corporate-Startup der Salzburg AG gegründet und 2022 ausgegründet. Im Februar 2023 holte das Unternehmen 75 Millionen Euro vom Star IV Fonds, der von Star Capital Partnership LLP verwaltet wird (brutkasten berichtete). Seither stand es im Mehrheitsbesitz eines Investorenkonsortiums.

Zuletzt ist das Unternehmen stark gewachsen. Im September 2025 betrieb myflexbox fast 1.400 Paketstationen in Deutschland und Österreich, davon 660 in Österreich (brutkasten berichtete). Mit den nun genannten rund 3.000 Stationen hat sich das Netz in etwa einem Jahr mehr als verdoppelt.

Mitgründer und Ex-Co-CEO Lukas Wieser ist seit Mai 2026 als Interim Head of Growth beim Linzer HR-Tech teamecho tätig (brutkasten berichtete).

Post und DPD als Partner in Österreich

In Österreich zählen unter anderem die Österreichische Post und DPD zu den Logistikpartnern. Die Post mietet seit 2024 Abholfächer in den myflexbox-Stationen (brutkasten berichtete). DPD sicherte sich im Vorjahr rund 9.000 Fächer und damit fast ein Viertel der hierzulande verfügbaren Fächer. Wie sich der Deal mit einer Tochter der Deutschen Post AG auf diese Partnerschaften auswirkt, lässt die Aussendung offen.

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Umsatzersatz: Alle Details zum neuen Corona-Hilfsinstrument der Bundesregierung

Für den Zeitraum der angeordneten Schließung werden den betroffenen österreichischen Unternehmen 80% ihres Umsatzes ersetzt. Um diesen Umsatzersatz möglichst unkompliziert, unbürokratisch und rasch zu ermöglichen, wird dieser anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet. Die Beantragung erfolgt über FinanzOnline. Beantragt werden kann der Umsatzersatz ab heute bis 15. Dezember. Die Hilfen werden innerhalb von 14 Tagen überwiesen. Der maximale Auszahlungsbetrag pro Unternehmen ist gemäß Genehmigung der EU-Kommission mit 800.000 Euro gedeckelt, wobei bestimmte Corona-Hilfen gegengerechnet werden müssen. Der Fixkostenzuschuss 1 muss nicht gegengerechnet werden. Kurzarbeit wird nicht abgezogen. Weiters steht fest, dass neue Umsätze durch Umstieg auf Lieferung bei Restaurants und Umsätze aus Geschäftsreisen bei Hotels nicht berücksichtigt werden müssen.

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