06.11.2020

Umsatzersatz: Alle Details zum neuen Corona-Hilfsinstrument der Bundesregierung

Die österreichische Bundesregierung präsentierte heute, Freitag, neue Details zur bereits letzten Samstag angekündigten Corona-Hilfsmaßnahme des sogenannten "Umsatzersatzes". Das Instrument gilt für den Zeitraum der angeordneten Schließung und ersetzt anspruchsberechtigten Unternehmen 80 Prozent ihres Netto-Umsatzes bis maximal 800.000 Euro. Der brutkasten hat die wichtigsten Fragen zusammengefasst.
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Umsatzersatz
Finanzminister Gernot Blümel | (c) BMF

Die neue Corona-Hilfsmaßnahme „Umsatzersatz“ wurde im Rahmen der Pressekonferenz der österreichischen Bundesregierung zum neuerlichen Lockdown bereits letzten Samstag angekündigt. Heute, Freitag, präsentierte Finanzminister Gernot Blümel nähere Details zum neuen Hilfsinstrument. Die Bundesregierung rechnet mit insgesamt 1,5 Milliarden Euro an Kosten, die aus dem laufenden COVID-Fonds gedeckt werden.


Die Eckpunkte des Umsatzersatzes

Hier ein Überblick über die wichtigsten Eckpunkte zum Umsatzersatz – angefangen von den Anspruchskriterien bis hin zu den Auszahlungsmodalitäten.

Wie viel Umsatz wird den Unternehmen ersetzt?

Für den Zeitraum der angeordneten Schließung werden den betroffenen österreichischen Unternehmen 80 Prozent ihres Umsatzes ersetzt. Der maximale Auszahlungsbetrag pro Unternehmen ist gemäß Genehmigung der EU-Kommission mit 800.000 Euro gedeckelt, wobei bestimmte Corona-Hilfen gegengerechnet werden müssen (siehe Fragen weiter unten)

Wie wird der Umsatzersatz errechnet und wo kann er beantragt werden?

Der Umsatzersatz wird anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet und kann seit heute 14:00 Uhr über Finanz-Online von anspruchsberechtigten Unternehmen beantragt werden kann. Eine Beantragung ist bis spätestens 15. Dezember möglich.

Welche Voraussetzungen müssen zudem noch erfüllt werden?

Neben der Betroffenheit durch die angeordnete Schließung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Ein Sitz, eine Betriebsstätte oder operative Tätigkeit in Österreich
  • kein Insolvenzverfahren
  • eine Arbeitsplatzgarantie für die Mitarbeiter von 3. bis 30. November 2020.

Wie schnell wird der Umsatzersatz überwiesen?

Die Hilfen werden laut der Bundesregierung innerhalb von 14 Tagen überwiesen.

Wird die Kurzarbeit beim Umsatzersatz gegengerechnet?

Nein, die Kurzarbeit wird nicht gegengerechnet.

Wird der „Fixkostenzuschuss 1“ gegengerechnet?

Der „Fixkostenzuschuss 1“ muss ebenfalls nicht gegengerechnet werden.

Was muss beim Umsatzersatz gegengerechnet werden?

Aufgrund des EU-Behilferechts müssen laut der Bundesregierung allerdings gewisse Hilfsmaßnahmen im Rahmen des Umsatzersatzes gegengerechnet werden. Darunter fallen:

  • 100 Prozent Garantien bei Austria Wirtschaftsservice (aws) und Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT)
  • COVID-19 Förderprogramme der Bundesländer Oberösterreich, Steiermark, Tirol, Kärnten und Wien
  • Richtlinien des NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds, Förderprogramm COVID-19
  • Der spezielle Fixkostenzuschuss für gemeinnützige Vereine & NPOs muss ebenfalls gegengerechnet werden.

Sind „Mischbetriebe“ anspruchsberechtigt?

Betriebe die z.B, nur einen Teil ihres Umsatzes mit Gastronomie erwirtschaften (z.B. Möbelhäuser) haben laut der Bundesregierung den Prozentsatz anzugeben, mit dem sie betroffen sind. Für diesen Anteil erhalten sie 80 Prozent Umsatzersatz. 

Ist ein Unternehmen anspruchsberechtigt, das geschlossen ist, aber Lieferdienst oder Take away anbietet?

Ja, auch diese Unternehmen sind laut der Regierung voll anspruchsberechtigt. Die Bundesregierung begründet dies damit, dass sie nicht davon ausgeht, dass geschlossene Betriebe ihre Umsätze mit Hilfe eines Lieferservice in „großem Umfang“ kompensieren können.

Sind Hotels anspruchsberechtigt, wenn sie Geschäftsreisende beherbergen?

Auch diese Unternehmen sind voll anspruchsberechtigt.

Was ist mit Neugründungen?

Die Umsatzsteuervoranmeldung aus dem Jahr 2020 wird durch die Anzahl der bestehenden Monate seit der Gründung dividiert. Das Unternehmen muss vor dem 1. November 2020 gegründet worden sein.

Was sollen Unternehmen machen, die nicht direkt von der Maßnahme betroffen sind, aber aufgrund der Pandemie, dennoch Umsatzeinbußen zu verzeichnen haben?

Die Bundesregierung verweist in diesem Fall auf den Fixkostenzuschuss. Noch im November soll ein Fixkostenzuschuss bis 800.000 Euro, abzüglich der bereits erhaltenen Hilfen, verfügbar sein. Darin werden Abschreibungen sowie frustrierte Aufwendungen (z.B. bei Reisebüros) berücksichtigt werden.

Auch eine Kombination von Umsatzersatz (für November) und Fixkosten-Zuschuss (für Monate außer November) ist für betroffene Unternehmen für unterschiedliche Zeiträume laut der Bundesregierung möglich.

Die Verhandlungen mit der Europäischen Kommission zum Fixkostenzuschuss 2, mit einer Gesamtfördersumme von drei Millionen Euro, werden parallel dazu weitergeführt, so die Regierung abschließend.


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Goldene Houskapreis-Statue, Foto: Alexander Müller

Gute Forschung entsteht in Österreich viel. Was seltener gelingt, ist der Schritt danach: dass aus einer Erkenntnis ein Produkt wird, ein Verfahren, ein Unternehmen. Genau an dieser Schnittstelle setzt der Houskapreis der B&C Privatstiftung an. Ausgezeichnet werden Projekte, die wissenschaftliche Qualität mit konkreter wirtschaftlicher Wirkung verbinden. Mit einem Gesamtpreisgeld von 760.000 Euro ist er Österreichs größter privater Preis für anwendungsnahe Forschung.

Nun geht der Preis in seine 22. Runde. Die Einreichphase für den Houskapreis 2027 ist im September gestartet und läuft bis einschließlich 28. Oktober 2026. Eingereicht wird ausschließlich online unter www.houskapreis.at.

Warum der Fokus auf Anwendung? Erich Hampel, Vorstandsvorsitzender der B&C Privatstiftung, erklärt es so: „Forschung und Innovation sind wesentliche Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes. Gerade in einem zunehmend technologiegetriebenen internationalen Umfeld wird es für Österreich entscheidend sein, wissenschaftliche Erkenntnisse erfolgreich in die wirtschaftliche Praxis zu überführen. Dafür braucht es wissenschaftliche Exzellenz ebenso wie unternehmerisches Denken und den Austausch zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Mit dem Houskapreis zeichnen wir Projekte aus, die diese Verbindung erfolgreich herstellen und wirtschaftliche Wirkung entfalten.“

Forschungspreis in drei Kategorien

Vergeben wird der Houskapreis 2027 in den Kategorien Hochschulforschung, Außeruniversitäre Forschung sowie Forschung & Entwicklung in KMU. Teilnahmeberechtigt sind österreichische staatliche und private Universitäten inklusive Fachhochschulen, Christian Doppler Labors, die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW), das Institute of Science and Technology Austria (ISTA), heimische außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen. Gemeinsame Voraussetzung: Die wesentlichen Forschungsleistungen müssen in Österreich erbracht worden sein.

Auch der Houskapreis 2027 wird im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung vergeben, am 20. April 2027 in Wien | (c) Alexander Müller

Wie weit ein Projekt sein muss, hängt von der Kategorie ab. In der Hochschulforschung reicht es, wenn die wirtschaftliche Umsetzung unmittelbar bevorsteht oder bereits erfolgt ist. In der außeruniversitären Forschung muss sie schon passiert sein. Bei KMU muss das Projekt zusätzlich abgeschlossen sein und bereits Umsätze am Markt erzielen.

Was KMU wissen müssen

Für Unternehmen gelten klare Voraussetzungen. Sie müssen der KMU-Definition von EU und FFG entsprechen, ihren Firmensitz und ihre wesentlichen Forschungsaktivitäten in Österreich haben, maximal 249 Mitarbeiter:innen beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro ausweisen. Außerdem müssen sie seit mindestens zwei Jahren bestehen, also vor dem 31. Dezember 2024 im Firmenbuch eingetragen worden sein, und dürfen in keinem Beteiligungsverhältnis zur B&C-Gruppe stehen.

Die Kategorie steht auch jüngeren Unternehmen offen, sofern sie die genannten Voraussetzungen erfüllen. Entscheidend ist, dass das Unternehmen seit mindestens zwei Jahren besteht und mit seiner Innovation schon Umsätze erzielt. Wie realistisch die Chancen sind, hat der Vorjahresjahrgang gezeigt: Alle drei Nominierungen in der KMU-Kategorie gingen an heimische innovative Unternehmen, den ersten Platz holte sich das Linzer Unternehmen sendance.

Bewertung und Einreichung

Die Bewertung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren durch Fachbeiräte pro Kategorie und eine international renommierte Jury aus Wirtschaft und Wissenschaft. Gewichtet wird dabei je nach Kategorie unterschiedlich: Bei der Hochschulforschung zählt die wissenschaftliche Qualität am meisten, bei KMU der wirtschaftliche Erfolg, der mit 40 Prozent in die Bewertung einfließt.

Vier Trophäen, vier Auszeichnungen: Der Houskapreis 2027 wird in drei Kategorien vergeben, dazu kommt der mit 10.000 Euro dotierte Mariella-Schurz-Preis, über den eine Oberstufenklasse entscheidet. | (c) Alexander Müller

Für die Einreichung braucht es je ein einseitiges Abstract auf Deutsch und Englisch sowie ein Dossier von maximal zehn Seiten. KMU dürfen das Dossier auf Deutsch oder Englisch verfassen, in den beiden anderen Kategorien ist Englisch vorgeschrieben. Hochschulen legen mindestens einen Letter of Intent eines Wirtschaftspartners bei, außeruniversitäre Einrichtungen mindestens einen Kooperationsnachweis. In allen Anträgen ist zudem der Beitrag zu den SDGs zu beschreiben.

Preisgeld und Termine

Pro Kategorie werden drei Projekte nominiert, und alle drei gehen mit Preisgeld nach Hause: 150.000 Euro für den ersten Platz, 70.000 Euro für den zweiten, 30.000 Euro für den dritten. Die Erstplatzierten bekommen von der B&C Privatstiftung zusätzlich die goldene Houskapreis-Statue überreicht.

Darüber hinaus vergibt die B&C Privatstiftung den mit 10.000 Euro dotierten Mariella-Schurz-Preis an eines der nominierten Projekte, das eine Oberstufenklasse auswählt. Die Preisgelder gehen an die Institutionen und kommen dort weiteren Forschungsarbeiten zugute.

Die Nominierten werden im Februar 2027 bekannt gegeben, die Verleihung findet am 20. April 2027 in Wien statt. Wer sich vorab informieren will, hat am 5. Oktober 2026 um 14 Uhr bei einer weiteren Online-Informationsveranstaltung Gelegenheit dazu, Anmeldung unter [email protected]. Im Vorjahr gingen die ersten Plätze an die TU Wien, das AIT Austrian Institute of Technology und das Unternehmen sendance. brutkasten hat über die neun Nominierungen für den Houskapreis 2026 berichtet.

Einreichung: bis 28. Oktober 2026 unter www.houskapreis.at
Kontakt: [email protected]

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AI Summaries

Umsatzersatz: Alle Details zum neuen Corona-Hilfsinstrument der Bundesregierung

Für den Zeitraum der angeordneten Schließung werden den betroffenen österreichischen Unternehmen 80% ihres Umsatzes ersetzt. Um diesen Umsatzersatz möglichst unkompliziert, unbürokratisch und rasch zu ermöglichen, wird dieser anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet. Die Beantragung erfolgt über FinanzOnline. Beantragt werden kann der Umsatzersatz ab heute bis 15. Dezember. Die Hilfen werden innerhalb von 14 Tagen überwiesen. Der maximale Auszahlungsbetrag pro Unternehmen ist gemäß Genehmigung der EU-Kommission mit 800.000 Euro gedeckelt, wobei bestimmte Corona-Hilfen gegengerechnet werden müssen. Der Fixkostenzuschuss 1 muss nicht gegengerechnet werden. Kurzarbeit wird nicht abgezogen. Weiters steht fest, dass neue Umsätze durch Umstieg auf Lieferung bei Restaurants und Umsätze aus Geschäftsreisen bei Hotels nicht berücksichtigt werden müssen.

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