06.11.2020

Umsatzersatz: Alle Details zum neuen Corona-Hilfsinstrument der Bundesregierung

Die österreichische Bundesregierung präsentierte heute, Freitag, neue Details zur bereits letzten Samstag angekündigten Corona-Hilfsmaßnahme des sogenannten "Umsatzersatzes". Das Instrument gilt für den Zeitraum der angeordneten Schließung und ersetzt anspruchsberechtigten Unternehmen 80 Prozent ihres Netto-Umsatzes bis maximal 800.000 Euro. Der brutkasten hat die wichtigsten Fragen zusammengefasst.
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Umsatzersatz
Finanzminister Gernot Blümel | (c) BMF

Die neue Corona-Hilfsmaßnahme „Umsatzersatz“ wurde im Rahmen der Pressekonferenz der österreichischen Bundesregierung zum neuerlichen Lockdown bereits letzten Samstag angekündigt. Heute, Freitag, präsentierte Finanzminister Gernot Blümel nähere Details zum neuen Hilfsinstrument. Die Bundesregierung rechnet mit insgesamt 1,5 Milliarden Euro an Kosten, die aus dem laufenden COVID-Fonds gedeckt werden.


Die Eckpunkte des Umsatzersatzes

Hier ein Überblick über die wichtigsten Eckpunkte zum Umsatzersatz – angefangen von den Anspruchskriterien bis hin zu den Auszahlungsmodalitäten.

Wie viel Umsatz wird den Unternehmen ersetzt?

Für den Zeitraum der angeordneten Schließung werden den betroffenen österreichischen Unternehmen 80 Prozent ihres Umsatzes ersetzt. Der maximale Auszahlungsbetrag pro Unternehmen ist gemäß Genehmigung der EU-Kommission mit 800.000 Euro gedeckelt, wobei bestimmte Corona-Hilfen gegengerechnet werden müssen (siehe Fragen weiter unten)

Wie wird der Umsatzersatz errechnet und wo kann er beantragt werden?

Der Umsatzersatz wird anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet und kann seit heute 14:00 Uhr über Finanz-Online von anspruchsberechtigten Unternehmen beantragt werden kann. Eine Beantragung ist bis spätestens 15. Dezember möglich.

Welche Voraussetzungen müssen zudem noch erfüllt werden?

Neben der Betroffenheit durch die angeordnete Schließung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Ein Sitz, eine Betriebsstätte oder operative Tätigkeit in Österreich
  • kein Insolvenzverfahren
  • eine Arbeitsplatzgarantie für die Mitarbeiter von 3. bis 30. November 2020.

Wie schnell wird der Umsatzersatz überwiesen?

Die Hilfen werden laut der Bundesregierung innerhalb von 14 Tagen überwiesen.

Wird die Kurzarbeit beim Umsatzersatz gegengerechnet?

Nein, die Kurzarbeit wird nicht gegengerechnet.

Wird der „Fixkostenzuschuss 1“ gegengerechnet?

Der „Fixkostenzuschuss 1“ muss ebenfalls nicht gegengerechnet werden.

Was muss beim Umsatzersatz gegengerechnet werden?

Aufgrund des EU-Behilferechts müssen laut der Bundesregierung allerdings gewisse Hilfsmaßnahmen im Rahmen des Umsatzersatzes gegengerechnet werden. Darunter fallen:

  • 100 Prozent Garantien bei Austria Wirtschaftsservice (aws) und Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT)
  • COVID-19 Förderprogramme der Bundesländer Oberösterreich, Steiermark, Tirol, Kärnten und Wien
  • Richtlinien des NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds, Förderprogramm COVID-19
  • Der spezielle Fixkostenzuschuss für gemeinnützige Vereine & NPOs muss ebenfalls gegengerechnet werden.

Sind „Mischbetriebe“ anspruchsberechtigt?

Betriebe die z.B, nur einen Teil ihres Umsatzes mit Gastronomie erwirtschaften (z.B. Möbelhäuser) haben laut der Bundesregierung den Prozentsatz anzugeben, mit dem sie betroffen sind. Für diesen Anteil erhalten sie 80 Prozent Umsatzersatz. 

Ist ein Unternehmen anspruchsberechtigt, das geschlossen ist, aber Lieferdienst oder Take away anbietet?

Ja, auch diese Unternehmen sind laut der Regierung voll anspruchsberechtigt. Die Bundesregierung begründet dies damit, dass sie nicht davon ausgeht, dass geschlossene Betriebe ihre Umsätze mit Hilfe eines Lieferservice in „großem Umfang“ kompensieren können.

Sind Hotels anspruchsberechtigt, wenn sie Geschäftsreisende beherbergen?

Auch diese Unternehmen sind voll anspruchsberechtigt.

Was ist mit Neugründungen?

Die Umsatzsteuervoranmeldung aus dem Jahr 2020 wird durch die Anzahl der bestehenden Monate seit der Gründung dividiert. Das Unternehmen muss vor dem 1. November 2020 gegründet worden sein.

Was sollen Unternehmen machen, die nicht direkt von der Maßnahme betroffen sind, aber aufgrund der Pandemie, dennoch Umsatzeinbußen zu verzeichnen haben?

Die Bundesregierung verweist in diesem Fall auf den Fixkostenzuschuss. Noch im November soll ein Fixkostenzuschuss bis 800.000 Euro, abzüglich der bereits erhaltenen Hilfen, verfügbar sein. Darin werden Abschreibungen sowie frustrierte Aufwendungen (z.B. bei Reisebüros) berücksichtigt werden.

Auch eine Kombination von Umsatzersatz (für November) und Fixkosten-Zuschuss (für Monate außer November) ist für betroffene Unternehmen für unterschiedliche Zeiträume laut der Bundesregierung möglich.

Die Verhandlungen mit der Europäischen Kommission zum Fixkostenzuschuss 2, mit einer Gesamtfördersumme von drei Millionen Euro, werden parallel dazu weitergeführt, so die Regierung abschließend.


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Wie der ORF Oberösterreich gestern berichtete, werden beim Paschinger Pet-Tech-Scaleup Tractive Stellen abgebaut. Nach einem Mega-Exit an das italienische Unternehmen Bending Spoons vor ein paar Monaten kommt die Nachricht nicht unerwartet.
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Das Bending-Spoons-Büro in Milan. | © Bending Spoons

Vor einigen Monaten erreichten Breaking News die Startup-Szene. Im März verkündete das Paschinger Pet-Tech-Scaleup Tractive den vielleicht größten Exit in der österreichischen Startup-Geschichte. Zum genauen Kaufpreis wurden damals keine Angaben gemacht, Gerüchte über einen Verkauf in Milliardenhöhe standen im Raum.

Verkauft wurde an das italienische Tech-Unternehmen Bending Spoons, das für tiefgreifende Einschnitte in Unternehmen nach deren Übernahme bekannt ist. Jetzt scheinen sich diese auch bei Tractive bemerkbar zu machen. Wie der ORF Oberösterreich berichtete, steht das Unternehmen vor einem Stellenabbau. Gründer und Ex-CEO von Tractive, Michael Hurnaus, wurde vom brutkasten für ein Statement angefragt, es kam keine Rückmeldung.

Keine Angaben über betroffene Mitarbeiter:innen

Vor zehn Monaten wurde in einem LinkedIn-Post noch die Auszeichnung Tractives als Unternehmen unter den Top 1% der Leading Employers Austria gefeiert – jetzt werden Stellen abgebaut. Wie viele Personen betroffen sind, ist nicht bekannt. „Man wolle jedoch weiterhin an den Plänen von Tractive festhalten und die Kernfunktionen des Unternehmens ausbauen“, so die Paschinger Firma in ihrer Stellungnahme gegenüber dem ORF.

Umstrittener Exit

Bending Spoons-CEO Luca Ferrari kommentierte den Deal im März sehr positiv: „Wir beabsichtigen, langfristig erheblich in Tractive zu investieren – indem wir seine Gesundheits- und Sicherheitsfunktionen ausbauen [und] Geräte der nächsten Generation entwickeln.“ Die bisherige Historie des italienischen Unternehmens könnte diesen Versprechungen entgegenstehen. So kam es auch bei anderen Firmen, die von Bending Spoons übernommen wurden, zu Kündigungswellen. Darüber hinaus wurden in der Vergangenheit steigende Abo-Preise und Funktionskürzungen bei den übernommenen Apps kritisiert.

Trotz dieser bekannten Begleiterscheinungen – und nach eigenen Angaben trotz anderer Anfragen – entschied sich Tractive bewusst für Bending Spoons. In einem LinkedIn-Post vor einem Monat zeigte sich Hurnaus zuversichtlich: „Nach zahlreichen Anfragen haben wir uns entschieden, die Chance mit Bending Spoons zu ergreifen, anstatt uns für einen Private-Equity-Investor oder einen klassischen strategischen Partner zu entscheiden. Wir sind überzeugt, dass es die richtige Entscheidung war, einen ‚Forever Owner‘ an Bord zu holen, der unsere Wachstums- und Abo-Mentalität teilt.“ Parallel dazu kündigte Hurnaus nach der Übernahme an, sich zurückzuziehen.

„Teamgeist war Schlüssel zum Erfolg“

Im genannten Post ergänzt Hurnaus, dass gerade das Team und der aufgebaute Teamgeist der Schlüssel zum Erfolg des Unternehmens waren. „Während die 4-Tage-Woche und die Mallorca-Trips zweifellos einen positiven Einfluss hatten, war der wahre Erfolgsfaktor, dass wir Teammitglieder aus fast 50 Ländern haben, die wirklich gerne miteinander arbeiten und ihre Kollegen stets respektiert und unterstützt haben. So etwas kann von der Führungsebene gefördert werden, aber es kann nur dann wachsen, wenn das Team es auch wirklich verkörpert“, so der Ex-CEO.

Wie sich das Team von Tractive in der kommenden Zeit entwickeln wird, bleibt offen.

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Umsatzersatz: Alle Details zum neuen Corona-Hilfsinstrument der Bundesregierung

Für den Zeitraum der angeordneten Schließung werden den betroffenen österreichischen Unternehmen 80% ihres Umsatzes ersetzt. Um diesen Umsatzersatz möglichst unkompliziert, unbürokratisch und rasch zu ermöglichen, wird dieser anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet. Die Beantragung erfolgt über FinanzOnline. Beantragt werden kann der Umsatzersatz ab heute bis 15. Dezember. Die Hilfen werden innerhalb von 14 Tagen überwiesen. Der maximale Auszahlungsbetrag pro Unternehmen ist gemäß Genehmigung der EU-Kommission mit 800.000 Euro gedeckelt, wobei bestimmte Corona-Hilfen gegengerechnet werden müssen. Der Fixkostenzuschuss 1 muss nicht gegengerechnet werden. Kurzarbeit wird nicht abgezogen. Weiters steht fest, dass neue Umsätze durch Umstieg auf Lieferung bei Restaurants und Umsätze aus Geschäftsreisen bei Hotels nicht berücksichtigt werden müssen.

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