27.05.2019

Rechtslage: Wie man seinen Algorithmus vor Nachahmern schützen kann

Johannes Kautz, Leiter des Startup Desk der Wirtschaftsanwaltskanzlei DLA Piper, erklärt im Gastbeitrag die Rechtslage zum Schutz eines selbst gecodeten Algorithmus.
/artikel/algorithmus-patentrecht-urheberrecht-wettbewerbsrecht
Patentrecht, Urheberrecht & Wettbwerbsrecht: So kann man seinen Algorithmus vor Nachahmern schützen
(c) DLA Piper: Johannes Kautz
sponsored

Digitalisierung, Künstliche Intelligenz und Machine Learning gelten als die Zukunftsthemen. Gerade in diesem Bereich sind Startups oft Vorreiter. Die angebotenen Lösungen basieren auf Algorithmen, die aus unserem Leben mittlerweile nicht mehr wegzudenken sind und in Zukunft wesentliche Teile des Wirtschafts-, aber auch unseres Privatlebens, maßgeblich beeinflussen werden. Nachdem die Entwicklung eines Algorithmus nicht nur ein entsprechendes Know-how erfordert, sondern meistens auch äußerst zeit- und kostenintensiv ist, hat auch die Frage, wie Startups sich die von ihnen entwickelten Algorithmen schützen lassen können, immer mehr an Bedeutung gewonnen. Die Rechtslage zwischen Patentrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht ist dabei mitunter komplex.

+++ 10 Rechtstipps für Startups: Die wichtigsten Gesetze und Regelungen +++

Patentrecht: Kann man einen Algorithmus patentieren lassen?

Beim Schutz des geistigen Eigentums denkt man natürlich in erster Linie an das Patenrecht. Patentiert werden allerdings nur Erfindungen auf dem Gebiet der Technik, also Problemlösungen mit technischen Mitteln. Mathematische Methoden sowie Verfahren für gedankliche Tätigkeiten oder für geschäftliche Datenverarbeitungsanlagen sind vom Patentschutz ausdrücklich ausgeschlossen.

Gebrauchsmusterschutz ausgeschlossen

Algorithmen sind an sich nicht patentfähig, weil die zugrundeliegende Rechenregel eine bloß mathematische Methode ist. Die abstrakte Programmierung eines Algorithmus wird nicht dem Gebiet der Technik zugerechnet. Aus diesem Grund ist auch ein Gebrauchsmusterschutz ausgeschlossen. Eine Ausnahme gibt es aber für Algorithmen, die einen technischen Effekt in einem Bereich haben, der nicht vom Patentschutz ausgenommen ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Algorithmus der Lösung eines über die bloße Datenverarbeitung hinausgehenden technischen Problems dient und das Verfahren somit einen technischen Zweck hat. Ein Patent ist daher möglich, wenn ein konkretes technisches Problem mit Hilfe eines (programmierten) Rechners gelöst wird.

Rechtssprechung wird großzügiger

Da die Eintragungspraxis des Patentamtes und die Rechtsprechung in diesem Bereich tendenziell eher großzügiger wird, sollte man als Gründer jedenfalls abklären, ob man hier nicht einen patentrechtlichen Schutz bekommen kann. So wurde im Jahr 2016 ein “Verfahren zum Lesen und Schreiben von Daten”, bei dem Daten mittels einer Stromchiffrierung ver- bzw. entschlüsselt wurden, als schutzfähig angesehen. Allerdings verfolgt die Rechtsprechung hier nicht immer eine klare Linie und sind die Entscheidungen eher einzelfallbezogen, was oft zu sehr unbefriedigenden Ergebnissen führt. Es wäre sinnvoll, die Patentfähigkeit von Computerprogrammen oder Algorithmen ausschließlich davon abhängig zu machen, ob die damit erreichte Problemlösung neu und erfinderisch ist.

Urheberrecht: Sind Algorithmen urheberrechtlich geschützt?

Abseits vom Patentrecht bietet aber jedenfalls das Urheberrecht einen gewissen Schutz. Die dem Algorithmus zugrundeliegende allgemeine Rechenregel oder Methode ist zwar vom Urheberrecht ausgenommen. Das Urheberrechtsgesetz bestimmt jedoch, dass Computerprogramme (einschließlich der Maschinencodes) geschützte Werke sind, wenn sie das Ergebnis einer eigenen geistigen Schöpfung sind (etwa wenn das Programm eine gewisse Komplexität aufweist oder ein besonderes Know-how des Programmierers erfordert). Die Implementierung eines Algorithmus in einem Programmcode und die Programmstruktur, also die Verknüpfung von Programmroutinen zur Problemlösung, sind daher geschützt.

Wichtig: Übertragung der Werknutzungsrechte an die Gesellschaft!

Hier gilt es allerdings zu beachten, dass der Urheber immer eine natürliche Person ist, und zwar der oder die Programmierer. Wenn der Algorithmus von einem der Gründer programmiert wurde, sollten unbedingt alle Nutzungs-, Verwertungs- und Vervielfältigungsrechte auf die Gesellschaft übertragen werden. Bei Computerprogrammen, die von Dienstnehmern im Rahmen ihrer Dienstpflichten geschaffen wurden, steht das Werknutzungsrecht grundsätzlich dem Dienstgeber zu. Trotzdem ist es empfehlenswert, im Dienstvertrag eine ausdrückliche Regelung für Diensterfindungen vorzusehen, weil unter Umständen eben auch ein Patentschutz in Betracht kommt.

Wettbewerbsrecht: Wie schütze ich mich vor Nachahmern?

Wenn es darum geht, sich vor Trittbrettfahrern und Nachahmern zu schützen, sollte man auch auf das Wettbewerbsrecht nicht vergessen. Hier gilt zwar der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit, die Ausbeutung einer fremden Leistung ist aber unter Umständen sittenwidrig. Daher kann man sich gegen einen Mitbewerber, der den aufwändig entwickelten Algorithmus einfach abschreibt oder kopiert, mit einer Wettbewerbsklage zur Wehr setzen. Das gilt auch, wenn nur einzelne (wesentliche) Teile eines Algorithmus 1:1 übernommen werden. Außerdem ist das (vertrauliche) Programm-Know-how i.d.R. ein geschütztes Betriebs- und Geschäftsgeheimnis. Wenn ein Mitbewerber dieses Know-how rechtswidrig erlangt oder ausnützt (z.B. weil er einen Mitarbeiter anwirbt, der einer Geheimhaltungspflicht unterliegt), sind nicht nur Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche möglich, sondern kann auch die Herausgabe der erzielten Gewinne verlangt werden.

Wichtig: Geheimhaltungsvereinbarungen abschließen!

Daher sollte man auch keinesfalls darauf vergessen, entsprechende Geheimhaltungspflichten zu vereinbaren, und zwar nicht nur mit Dienstnehmern, sondern auch in Wartungsverträgen oder vor einer DueDiligence durch einen potentiellen Investor.


Zum Autor

Mag. Johannes Kautz ist Rechtsanwalt und Leiter des Startup Desks im Wiener Büro von DLA Piper Weiss-Tessbach. Er berät Startups und Jungunternehmen bei der Gründung sowie beim Aufbau des Unternehmens bis hin zum Exit.

⇒ Johannes Kautz auf der Page von DLA Piper

Redaktionstipps
Deine ungelesenen Artikel:
17.05.2024

brutkasten-Printmagazin: Neue Ausgabe jetzt erschienen

Die neue Ausgabe des brutkasten-Printmagazins ist erschienen. Am Cover: Eva Sommer, die bereits einen Millionenexit hinter sich hat und nun mit ihrem neuen Startup Fermify ebenfalls große Pläne hat. Das Magazin wird in den kommenden Tagen exklusiv an Österreichs Gründer:innen und ihre Partner:innen im Innovations-Ökosystem zugestellt.
/artikel/brutkasten-printmagazin-mai-2024
17.05.2024

brutkasten-Printmagazin: Neue Ausgabe jetzt erschienen

Die neue Ausgabe des brutkasten-Printmagazins ist erschienen. Am Cover: Eva Sommer, die bereits einen Millionenexit hinter sich hat und nun mit ihrem neuen Startup Fermify ebenfalls große Pläne hat. Das Magazin wird in den kommenden Tagen exklusiv an Österreichs Gründer:innen und ihre Partner:innen im Innovations-Ökosystem zugestellt.
/artikel/brutkasten-printmagazin-mai-2024
brutkasten-Printmagazin Ausgabe Mai 2024
die neue Ausgabe des brutkasten-Printmagazins mit Eva Sommer am Cover | Foto: brutkasten

Das brutkasten-Printmagazin ist auch digital als Download erhältlich – der Link findet sich am Ende des Artikels.


“Eigentlich hätte ich bereits in Pension gehen können”, sagt Eva Sommer. Im Jahr 2021 wurde das von ihr in Belgien mitgegründete Startup Peace of Meat um 15 Mio. Euro verkauft. Sie dachte zunächst auch tatsächlich an, nicht mehr zu arbeiten. Doch Sommer entschloss sich für einen anderen Weg – und dafür, größer zu denken: Sie gründete in Wien das Startup Fermify.

Mit “Precision Fermentation” will Sommer eine Technologie liefern, um veganen Käse zu produzieren, der schmeckt – und damit den globalen Käsemarkt aufmischen. Ihr erklärtes Ziel mit ihrem neuen Startup ist es aber nicht, reich zu werden, sondern Tiere aus der Food-Value-Chain zu bringen. Jedenfalls sehen Investor:innen vegane Produkte als eine gewaltige Business-Opportunity: Schon jetzt hat Sommer für ihr Startup über sechs Mio. Euro an Investments erhalten. Was die weiteren Pläne der Gründerin mit dem ungewöhnlichen Werdegang vom Schulabbruch zum Millionenexit sind, ist in der Story ab Seite 32 zu lesen. Der Text ist Teil unseres Schwerpunkts zum Thema Foodtech (ab Seite 26), für den wir unter anderem mit dem Investor Ryan Grant Little und den Startups Kern Tec, Arkeon und Revo Foods gesprochen haben.

Vormerken lassen!

Du bist Gründer:in, Investor:in oder Teil des Innovations-Ökosystems, aber hast das brutkasten-Printmagazin nicht zugestellt bekommen? Lass dich hier vormerken für die künftigen Ausgaben des Magazins!

Ebenfalls schon einen erfolgreichen Startup-Exit hinter sich hat Martin Klässner – und zwar einen noch etwas größeren. Der 250 Mio. Euro schwere Verkauf des Salzburger E-Mobility-Unternehmens has.to.be gilt als der größte bekannte Exit der österreichischen Startup-Geschichte. Doch auch Klässner will es jetzt noch einmal wissen: Mit seinem neuen Unternehmen GrowthSquare möchte der gebürtige Münchner den Erfolg von has.to.be wiederholen. „Auch aus einem gewissen Ego-Gedanken heraus“, um zu wissen, ob der has.to.be-Exit nicht bloß ein Glücksfall war, wie er in unserer Interviewserie „Das Leben nach dem Exit“ erzählte. Die Story zu der Folge mit bisher noch nie erzählten Details zum Verkauf von has.to.be gibt es auf Seite 10.

Longevity & Biohacking im Startup-Alltag

Im Bereich „Beyond Business“ beschäftigen wir uns dieses Mal unter anderem mit dem Thema Langlebigkeit. Was wirklich hinter den Begriffen Longevity und Biohacking steckt und was man daraus für den eigenen Alltag mitnehmen kann, hat uns Thomas Lechner, Co-Founder des Grazer Startups Luminous Labs, erzählt (Seite 56). Praktische Tipps für den Startup-Alltag haben wir außerdem zu den Fragen eingeholt, wie man sich im Büro richtig ernährt (Seite 64) und wie man Haltungs- schäden vermeidet (Seite 68). Und zwei Paare haben uns erzählt, was es braucht, damit die Kombination Liebe, Ehe, Familie und Gründung funktioniert (Seite 74).

Sichere dir das brutkasten-Magazin in digitaler Form!

Trag dich hier ein und du bekommst das aktuelle brutkasten-Magazin als PDF zugeschickt und kannst sofort alle Artikel lesen!

Du erhältst mit der Anmeldung künftig auch Zugang für unseren Startup-Newsletter, den wir drei Mal pro Woche verschicken. Du kannst dich jederzeit unkompliziert wieder abmelden.
Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Rechtslage: Wie man seinen Algorithmus vor Nachahmern schützen kann

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Rechtslage: Wie man seinen Algorithmus vor Nachahmern schützen kann

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Rechtslage: Wie man seinen Algorithmus vor Nachahmern schützen kann

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Rechtslage: Wie man seinen Algorithmus vor Nachahmern schützen kann

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Rechtslage: Wie man seinen Algorithmus vor Nachahmern schützen kann

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Rechtslage: Wie man seinen Algorithmus vor Nachahmern schützen kann

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Rechtslage: Wie man seinen Algorithmus vor Nachahmern schützen kann

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Rechtslage: Wie man seinen Algorithmus vor Nachahmern schützen kann

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Rechtslage: Wie man seinen Algorithmus vor Nachahmern schützen kann