27.05.2019

Rechtslage: Wie man seinen Algorithmus vor Nachahmern schützen kann

Johannes Kautz, Leiter des Startup Desk der Wirtschaftsanwaltskanzlei DLA Piper, erklärt im Gastbeitrag die Rechtslage zum Schutz eines selbst gecodeten Algorithmus.
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Patentrecht, Urheberrecht & Wettbwerbsrecht: So kann man seinen Algorithmus vor Nachahmern schützen
(c) DLA Piper: Johannes Kautz
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Digitalisierung, Künstliche Intelligenz und Machine Learning gelten als die Zukunftsthemen. Gerade in diesem Bereich sind Startups oft Vorreiter. Die angebotenen Lösungen basieren auf Algorithmen, die aus unserem Leben mittlerweile nicht mehr wegzudenken sind und in Zukunft wesentliche Teile des Wirtschafts-, aber auch unseres Privatlebens, maßgeblich beeinflussen werden. Nachdem die Entwicklung eines Algorithmus nicht nur ein entsprechendes Know-how erfordert, sondern meistens auch äußerst zeit- und kostenintensiv ist, hat auch die Frage, wie Startups sich die von ihnen entwickelten Algorithmen schützen lassen können, immer mehr an Bedeutung gewonnen. Die Rechtslage zwischen Patentrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht ist dabei mitunter komplex.

+++ 10 Rechtstipps für Startups: Die wichtigsten Gesetze und Regelungen +++

Patentrecht: Kann man einen Algorithmus patentieren lassen?

Beim Schutz des geistigen Eigentums denkt man natürlich in erster Linie an das Patenrecht. Patentiert werden allerdings nur Erfindungen auf dem Gebiet der Technik, also Problemlösungen mit technischen Mitteln. Mathematische Methoden sowie Verfahren für gedankliche Tätigkeiten oder für geschäftliche Datenverarbeitungsanlagen sind vom Patentschutz ausdrücklich ausgeschlossen.

Gebrauchsmusterschutz ausgeschlossen

Algorithmen sind an sich nicht patentfähig, weil die zugrundeliegende Rechenregel eine bloß mathematische Methode ist. Die abstrakte Programmierung eines Algorithmus wird nicht dem Gebiet der Technik zugerechnet. Aus diesem Grund ist auch ein Gebrauchsmusterschutz ausgeschlossen. Eine Ausnahme gibt es aber für Algorithmen, die einen technischen Effekt in einem Bereich haben, der nicht vom Patentschutz ausgenommen ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Algorithmus der Lösung eines über die bloße Datenverarbeitung hinausgehenden technischen Problems dient und das Verfahren somit einen technischen Zweck hat. Ein Patent ist daher möglich, wenn ein konkretes technisches Problem mit Hilfe eines (programmierten) Rechners gelöst wird.

Rechtssprechung wird großzügiger

Da die Eintragungspraxis des Patentamtes und die Rechtsprechung in diesem Bereich tendenziell eher großzügiger wird, sollte man als Gründer jedenfalls abklären, ob man hier nicht einen patentrechtlichen Schutz bekommen kann. So wurde im Jahr 2016 ein “Verfahren zum Lesen und Schreiben von Daten”, bei dem Daten mittels einer Stromchiffrierung ver- bzw. entschlüsselt wurden, als schutzfähig angesehen. Allerdings verfolgt die Rechtsprechung hier nicht immer eine klare Linie und sind die Entscheidungen eher einzelfallbezogen, was oft zu sehr unbefriedigenden Ergebnissen führt. Es wäre sinnvoll, die Patentfähigkeit von Computerprogrammen oder Algorithmen ausschließlich davon abhängig zu machen, ob die damit erreichte Problemlösung neu und erfinderisch ist.

Urheberrecht: Sind Algorithmen urheberrechtlich geschützt?

Abseits vom Patentrecht bietet aber jedenfalls das Urheberrecht einen gewissen Schutz. Die dem Algorithmus zugrundeliegende allgemeine Rechenregel oder Methode ist zwar vom Urheberrecht ausgenommen. Das Urheberrechtsgesetz bestimmt jedoch, dass Computerprogramme (einschließlich der Maschinencodes) geschützte Werke sind, wenn sie das Ergebnis einer eigenen geistigen Schöpfung sind (etwa wenn das Programm eine gewisse Komplexität aufweist oder ein besonderes Know-how des Programmierers erfordert). Die Implementierung eines Algorithmus in einem Programmcode und die Programmstruktur, also die Verknüpfung von Programmroutinen zur Problemlösung, sind daher geschützt.

Wichtig: Übertragung der Werknutzungsrechte an die Gesellschaft!

Hier gilt es allerdings zu beachten, dass der Urheber immer eine natürliche Person ist, und zwar der oder die Programmierer. Wenn der Algorithmus von einem der Gründer programmiert wurde, sollten unbedingt alle Nutzungs-, Verwertungs- und Vervielfältigungsrechte auf die Gesellschaft übertragen werden. Bei Computerprogrammen, die von Dienstnehmern im Rahmen ihrer Dienstpflichten geschaffen wurden, steht das Werknutzungsrecht grundsätzlich dem Dienstgeber zu. Trotzdem ist es empfehlenswert, im Dienstvertrag eine ausdrückliche Regelung für Diensterfindungen vorzusehen, weil unter Umständen eben auch ein Patentschutz in Betracht kommt.

Wettbewerbsrecht: Wie schütze ich mich vor Nachahmern?

Wenn es darum geht, sich vor Trittbrettfahrern und Nachahmern zu schützen, sollte man auch auf das Wettbewerbsrecht nicht vergessen. Hier gilt zwar der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit, die Ausbeutung einer fremden Leistung ist aber unter Umständen sittenwidrig. Daher kann man sich gegen einen Mitbewerber, der den aufwändig entwickelten Algorithmus einfach abschreibt oder kopiert, mit einer Wettbewerbsklage zur Wehr setzen. Das gilt auch, wenn nur einzelne (wesentliche) Teile eines Algorithmus 1:1 übernommen werden. Außerdem ist das (vertrauliche) Programm-Know-how i.d.R. ein geschütztes Betriebs- und Geschäftsgeheimnis. Wenn ein Mitbewerber dieses Know-how rechtswidrig erlangt oder ausnützt (z.B. weil er einen Mitarbeiter anwirbt, der einer Geheimhaltungspflicht unterliegt), sind nicht nur Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche möglich, sondern kann auch die Herausgabe der erzielten Gewinne verlangt werden.

Wichtig: Geheimhaltungsvereinbarungen abschließen!

Daher sollte man auch keinesfalls darauf vergessen, entsprechende Geheimhaltungspflichten zu vereinbaren, und zwar nicht nur mit Dienstnehmern, sondern auch in Wartungsverträgen oder vor einer DueDiligence durch einen potentiellen Investor.


Zum Autor

Mag. Johannes Kautz ist Rechtsanwalt und Leiter des Startup Desks im Wiener Büro von DLA Piper Weiss-Tessbach. Er berät Startups und Jungunternehmen bei der Gründung sowie beim Aufbau des Unternehmens bis hin zum Exit.

⇒ Johannes Kautz auf der Page von DLA Piper

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Eine der beiden neuen Satellitenschüsseln in Prottes. (c) Eviden

6,2 Meter sind die beiden Antennen lang – die Standortsuche gestaltete sich entsprechend schwierig. Denn für einen optimalen Empfang können die Satellitenschüsseln nicht von hohen Häusern umgeben sein. Drei Locations wurden bei der Auswahl des idealen Standortes in Betracht gezogen, die besonderen Ansprüche des neuen Zentrums erfüllte schließlich nur Prottes. Entscheidend war einerseits der viele Platz, der für die Positionierung und den Schwenkbereich der Satellitenschüsseln gegeben war, sowie die gute technische und infrastrukturelle Anbindung – vor allem, was den Glasfaseranschluss betrifft. Damit eröffnete das Tech-Scaleup am Montag seinen achten Standort in Österreich und feierte gleichzeitig den ersten Jahrestag als Zweitunternehmen des französischen Tech-Riesen Atos mit einer Geburtstagstorte.

Eviden-Dienste als “Wohlstandslokomotive”

Die stärkeren niederösterreichischen Windböen seien für die Anlagen kein Problem; bis 100 km/h sei sie voll einsatzfähig, aushalten würden sie aufgrund der starken Betonverankerung bis zu 200 km/h. „Da hätten wir dann aber eh ganz andere Probleme“, heißt es vonseiten der Ingenieure. Sechs Arbeitsplätze befinden sich in dem neuen Monitoring-Zentrum, zwei davon seien dauerhaft besetzt. Von hier aus stelle man vor allem die Qualität der Satellitensignale sicher, gegebenenfalls arbeite man außerdem an Hardwareentwicklungen.

Als Anbieter für Lösungen in den Bereichen Digitalisierung, Cloud und Datensicherheit ist die Arbeit mit Satelliten für Eviden zentral für die Weiterentwicklung der Systeme. Die Anwendungsgebiete, die dadurch bedient werden, können in drei Bereiche geteilt werden: Einerseits die Mission Critical Systems, die vor allem für die Kommunikation zwischen Blaulichtorganisationen wichtig seien, außerdem der Sicherheits- sowie der Sky-Monitoring-Bereich. Landeshauptfrau Mikl-Leitner betonte vor allem die Rolle des Exports dieser Dienste als “Wohlstandslokomotive” für Niederösterreich.

Mehr Satelliten, mehr Störungen

Mit den neuen Antennen kann das Technologiezentrum Satellitensignale bis ca. 75° Ost und 50° West empfangen. Übersetzt bedeutet das, dass die Antennen im Osten Signale über China und im Westen über der Ostküste von Amerika erreichen. „Da sind wir in der glücklichen Position, dass wir sehr viele interessante Satelliten empfangen“, so Eviden-Chefingenieur Christian Hausleitner. Die Zahl der Satelliten hat sich in den letzten Jahren vervielfacht – und werde sich laut dem globalen Vertriebsleiter Christian Heinrich auch weiterhin vervielfachen.

„Es gibt natürlich Fernsehsatelliten und Wetterbeobachtungssatelliten, aber es gibt auch Satelliten, die uns vielleicht nicht so freundlich gesinnt sind“, so Heinrich. Dementsprechend wichtig sei das Anwendungsgebiet der Sicherheit; auch Vertreter:innen des Bundesministeriums für Landesverteidigung waren bei der Eröffnungszeremonie anwesend. „Wenn man in die Sicherheitstechnik schaut, ist es da wie mit den Viren und dem Hacken: Kaum wird eine Technik geknackt, gibt’s eine neue. Jeder versucht hier, entweder mehr Kapazität, mehr Bandbreite, mehr Sicherheit, mehr Verschlüsselung zu generieren. Das ist ein kontinuierliches Thema.“

“Permanente Innovation” in Prottes

Dementsprechend sei laut Heinrich „permanente Innovation“ am neuen Standort zu erwarten. Denn um die immer komplexer werdenden Signale zu analysieren und etwaige Störungen zu finden, kommt auch bei Eviden vermehrt KI zum Einsatz. „Ein Mensch kann das alles gar nicht mehr erfassen. Auch die künstliche Intelligenz muss genau auf den jeweiligen Anwendungsbereich abgestimmt werden. KI ist nicht gleich KI; ChatGPT kann das zum Beispiel nicht“, so Heinrich. Durch die rasante Weiterentwicklungen im KI-Bereich würden sich laut ihm auch in Zukunft noch spannende Möglichkeiten ergeben. So könnten sich in wenigen Jahren neben den drei Anwendungsbereichen noch weitere ergeben. „Sobald eine neue Technik rauskommt, gibt es auch wieder neue Ideen, was man mit einem Satelliten so alles anstellen kann“, so Heinrich.

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