06.02.2020

Wie die Blockchain helfen kann, Österreichs Bürokratie zu verschlanken

Laut Regierungsprogramm soll die Blockchain in Österreich eine stärkere Bedeutung bekommen. Alfred Taudes vom Institut für Kryptoökonomie der WU Wien erläutert in einem Gastbeitrag, welche Chancen in der Verwaltung tatsächlich entstehen könnten.
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Blockchain - hinter dem Hype
(c) fotolia.com - Denys Rudyi

Wenn Verwaltungsvorgänge wie Einkäufe bei Amazon funktionieren würden, hätte man eine einzige Benutzerkennung für alle Behördenwege und es gäbe einen integrierten digitalen Prozess, ohne Dokumentenvorlage oder Scan, persönliche Vorsprache und lange Wartezeiten. Bei komplexeren Anliegen würden die Daten automatisch zwischen Behörden ausgetauscht, und das System würde bereits erfasste Vorschläge für staatliche Leistungen bereitstellen.

+++Mehr zu Blockchain & Kryptoökonomie+++

Allerdings: Amazon erstellt auf Basis der Interaktionen ein umfangreiches Profil, das Auskunft über persönliche Präferenzen und Einstellungen gibt. Das mag beim Einkaufsverhalten auf den ersten Blick nicht so tragisch erscheinen – bei den mit staatlichen Stellen ausgetauschten Gesundheits- oder Einkommensdaten möchte man aber wohl nicht, dass diese verknüpft und ohne Einschränkung verwendet werden können.

Was wäre aber, wenn die Integration der persönlichen Daten nicht durch eine staatliche Institution, sondern durch den Bürger selbst erfolgt und dieser selektiv die notwendigen Daten fallspezifisch freigibt? Bisher war das nicht möglich, denn der Bürger erhält eine Identität durch eine Institution: Man kann seine ZMR-Zahl, Firmenbuchnummer oder SV-Nummer nicht selbst vergeben.

Per Blockchain die persönlichen Daten selbst freigeben

Durch die Blockchain steht aber nun ein allgemein zugängliches Register zur Verfügung, auf dem jeder Bürger ähnlich zu Bitcoinadressen Schlüssel ohne Einschaltung einer Institution selbst anlegen und verwalten kann. Hinter einem derartigen „Distributed Identifier“ (DID) stehen öffentliche Schlüssel, über die die Authentifizierung erfolgt, sowie selektiv steuerbare Zugänge zu personenbezogenen Daten, die in einem eigenen persönlichen Datenspeicher liegen. Man spricht daher auch von „Self-Sovereign Identity“.

+++Kommentar: Gesundheitsdaten müssen ein öffentliches Gut sein+++

Analog zu Kryptowährungen wie Bitcoin hat ein Bürger ein Wallet, in dem er die Schlüssel zu seinen Identitäten verwalten kann, sowie die von staatlichen Stellen für ihn ausgestellten Bestätigungen der Korrektheit der von ihm gemachten Angaben. Diese Stellen legen auch DIDs auf der Blockchain ab, sodass die Verifikation der Echtheit der Bestätigung durch Entschlüsselung mit dem in der DID enthaltenen öffentlichen Schlüssel der offiziellen Stelle erfolgen kann.

Gibt man beispielsweise als Behauptung die österreichische Staatsbürgerschaft an, dann würde daraus durch ein kryptographisches Attest aus dem Zentralen Melderegister eine bestätigte Behauptung, die von jedem durch Entschlüsselung auf Basis der DID des Zentralen Melderegister überprüft werden kann. Derartige Bestätigungen können nicht nur auf Basis öffentlicher Register erfolgen, auch Arbeitgeber (Gehaltshöhe), Schulen (Familienbeihilfe), Ausbildungseinrichtungen (Abschluss), Bonitätsinformationsdienstleister oder Versicherungen können Angaben bestätigen und dadurch auch Einkünfte erzielen. Gegebene Bestätigungen können auch widerrufen werden bzw. kann auch dynamisch z.B. der jeweilig aktuelle Gehaltsnachweis vom Arbeitgeber bestätigt ins Wallet übertragen werden.

Digitale Dokumentenmappe

Mithilfe selbstverwalteter Identitäten auf der Blockchain entsteht ein elektronisches Pendant zur guten alten Dokumentenmappe aus Papier, aus der man selektiv die jeweils notwendigen Dokumente vorgelegt hat. Auf Seite der Verwaltung entfallen durch den Blockchaineinsatz manuelle Prüfvorgänge bei Anträgen, für den Bürger das Beibringen oder Scannen von Urkunden. Auch wird das Fälschungspotential verringert und die Datenfreigabe genauer steuerbar. Im Fall der Überprüfung von Volljährigkeit wird z.B. nur „ja“ oder „nein“ übertragen, während bei der heute üblichen Vorlage des Passes zur Verifikation der Volljährigkeit das genaue Geburtsdatum und Namen mit offengelegt werden.

Ist das alles nur Zukunftsmusik? Teilweise ja, teilweise nein. Derzeit ist eine Reihe von Standards in Ausarbeitung und es liegen Implementierungen vor, die der Erprobung in der Praxis harren. Österreich hat hier gute Voraussetzungen, da wichtige Register auf Bundesebene vorliegen, deren Einbindung einfacher ist als bei verteilte Architekturen wie in Deutschland oder Frankreich. Das Austrian Blockchain Center freut sich auf die Mitwirkung auf die im Regierungsprogramm genannten Vorhaben in diesem Bereich.

==> So steht die DAAA zum Thema Blockchain im Regierungsprogramm

==> Einreichen zum Austrian Blockchain Award


Über den Autor

(c) WU Wien

Alfred Taudes ist Institutsvorstand am Forschungsinstitut für Kryptoökonomie der WU Wien. Ziel des Forschungsinstituts ist es, die interdisziplinären Kompetenzen der Wirtschaftsuniversität Wien zu bündeln, um die technischen Möglichkeiten gemeinsam mit ökonomischen, sozialen und rechtlichen Aspekten zu betrachten und so den Potentialen dieser neuen Technologie gerecht werden.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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Wie die Blockchain helfen kann, Österreichs Bürokratie zu verschlanken

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