06.02.2020

Wie die Blockchain helfen kann, Österreichs Bürokratie zu verschlanken

Laut Regierungsprogramm soll die Blockchain in Österreich eine stärkere Bedeutung bekommen. Alfred Taudes vom Institut für Kryptoökonomie der WU Wien erläutert in einem Gastbeitrag, welche Chancen in der Verwaltung tatsächlich entstehen könnten.
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Blockchain - hinter dem Hype
(c) fotolia.com - Denys Rudyi

Wenn Verwaltungsvorgänge wie Einkäufe bei Amazon funktionieren würden, hätte man eine einzige Benutzerkennung für alle Behördenwege und es gäbe einen integrierten digitalen Prozess, ohne Dokumentenvorlage oder Scan, persönliche Vorsprache und lange Wartezeiten. Bei komplexeren Anliegen würden die Daten automatisch zwischen Behörden ausgetauscht, und das System würde bereits erfasste Vorschläge für staatliche Leistungen bereitstellen.

+++Mehr zu Blockchain & Kryptoökonomie+++

Allerdings: Amazon erstellt auf Basis der Interaktionen ein umfangreiches Profil, das Auskunft über persönliche Präferenzen und Einstellungen gibt. Das mag beim Einkaufsverhalten auf den ersten Blick nicht so tragisch erscheinen – bei den mit staatlichen Stellen ausgetauschten Gesundheits- oder Einkommensdaten möchte man aber wohl nicht, dass diese verknüpft und ohne Einschränkung verwendet werden können.

Was wäre aber, wenn die Integration der persönlichen Daten nicht durch eine staatliche Institution, sondern durch den Bürger selbst erfolgt und dieser selektiv die notwendigen Daten fallspezifisch freigibt? Bisher war das nicht möglich, denn der Bürger erhält eine Identität durch eine Institution: Man kann seine ZMR-Zahl, Firmenbuchnummer oder SV-Nummer nicht selbst vergeben.

Per Blockchain die persönlichen Daten selbst freigeben

Durch die Blockchain steht aber nun ein allgemein zugängliches Register zur Verfügung, auf dem jeder Bürger ähnlich zu Bitcoinadressen Schlüssel ohne Einschaltung einer Institution selbst anlegen und verwalten kann. Hinter einem derartigen „Distributed Identifier“ (DID) stehen öffentliche Schlüssel, über die die Authentifizierung erfolgt, sowie selektiv steuerbare Zugänge zu personenbezogenen Daten, die in einem eigenen persönlichen Datenspeicher liegen. Man spricht daher auch von „Self-Sovereign Identity“.

+++Kommentar: Gesundheitsdaten müssen ein öffentliches Gut sein+++

Analog zu Kryptowährungen wie Bitcoin hat ein Bürger ein Wallet, in dem er die Schlüssel zu seinen Identitäten verwalten kann, sowie die von staatlichen Stellen für ihn ausgestellten Bestätigungen der Korrektheit der von ihm gemachten Angaben. Diese Stellen legen auch DIDs auf der Blockchain ab, sodass die Verifikation der Echtheit der Bestätigung durch Entschlüsselung mit dem in der DID enthaltenen öffentlichen Schlüssel der offiziellen Stelle erfolgen kann.

Gibt man beispielsweise als Behauptung die österreichische Staatsbürgerschaft an, dann würde daraus durch ein kryptographisches Attest aus dem Zentralen Melderegister eine bestätigte Behauptung, die von jedem durch Entschlüsselung auf Basis der DID des Zentralen Melderegister überprüft werden kann. Derartige Bestätigungen können nicht nur auf Basis öffentlicher Register erfolgen, auch Arbeitgeber (Gehaltshöhe), Schulen (Familienbeihilfe), Ausbildungseinrichtungen (Abschluss), Bonitätsinformationsdienstleister oder Versicherungen können Angaben bestätigen und dadurch auch Einkünfte erzielen. Gegebene Bestätigungen können auch widerrufen werden bzw. kann auch dynamisch z.B. der jeweilig aktuelle Gehaltsnachweis vom Arbeitgeber bestätigt ins Wallet übertragen werden.

Digitale Dokumentenmappe

Mithilfe selbstverwalteter Identitäten auf der Blockchain entsteht ein elektronisches Pendant zur guten alten Dokumentenmappe aus Papier, aus der man selektiv die jeweils notwendigen Dokumente vorgelegt hat. Auf Seite der Verwaltung entfallen durch den Blockchaineinsatz manuelle Prüfvorgänge bei Anträgen, für den Bürger das Beibringen oder Scannen von Urkunden. Auch wird das Fälschungspotential verringert und die Datenfreigabe genauer steuerbar. Im Fall der Überprüfung von Volljährigkeit wird z.B. nur „ja“ oder „nein“ übertragen, während bei der heute üblichen Vorlage des Passes zur Verifikation der Volljährigkeit das genaue Geburtsdatum und Namen mit offengelegt werden.

Ist das alles nur Zukunftsmusik? Teilweise ja, teilweise nein. Derzeit ist eine Reihe von Standards in Ausarbeitung und es liegen Implementierungen vor, die der Erprobung in der Praxis harren. Österreich hat hier gute Voraussetzungen, da wichtige Register auf Bundesebene vorliegen, deren Einbindung einfacher ist als bei verteilte Architekturen wie in Deutschland oder Frankreich. Das Austrian Blockchain Center freut sich auf die Mitwirkung auf die im Regierungsprogramm genannten Vorhaben in diesem Bereich.

==> So steht die DAAA zum Thema Blockchain im Regierungsprogramm

==> Einreichen zum Austrian Blockchain Award


Über den Autor

(c) WU Wien

Alfred Taudes ist Institutsvorstand am Forschungsinstitut für Kryptoökonomie der WU Wien. Ziel des Forschungsinstituts ist es, die interdisziplinären Kompetenzen der Wirtschaftsuniversität Wien zu bündeln, um die technischen Möglichkeiten gemeinsam mit ökonomischen, sozialen und rechtlichen Aspekten zu betrachten und so den Potentialen dieser neuen Technologie gerecht werden.

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easyvegan Pixelrunner FireStart P4 Therapeutics - Insolvenzen
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5.139 Unternehmen mussten laut aktueller Hochrechnung des Kreditschutzverbands KSV1870 in den ersten drei Quartalen 2026 in Österreich Insolvenz anmelden. Das entspricht einem Plus von 0,4 Prozent zum gleichen Zeitraum im Vorjahr. Nach Jahren des deutlichen Anstiegs bedeutet das eine Stagnation auf hohem Niveau. Diese erwartet der Verband auch für das gesamte Jahr. Die Passiva sind wegen einer etwas geringeren Zahl an Großinsolvenzen in den ersten drei Quartalen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund sieben Prozent auf etwa sechs Milliarden Euro gesunken. Bei den Branchen – Handel vor Baugewerbe und Gastronomie – gab es „wenig Bewegung“.

„Kräftiger Aufschwung gegenwärtig nicht erkennbar“

Insgesamt gibt es seitens des KSV1870 weiter keine Entwarnung. Die schwache Konjunktur, die verhaltene Nachfrage und die hohen Kosten würden Betriebe weiterhin belasten, „ein kräftiger Aufschwung ist gegenwärtig nicht erkennbar“, heißt es vom Verband. „Wo Margen und finanzielle Reserven knapp sind, kann der anhaltende wirtschaftliche Druck schnell existenzbedrohend werden. Entsprechend hoch bleibt die Zahl der Betriebe, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können und den Weg in die Insolvenz antreten müssen“, kommentiert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.

Weiterer Zuwachs bei nicht eröffneten Fällen „alarmierend“

Mehr noch beschäftigt den Verband eine Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft hat, und vom KSV als „besorgniserregend“ eingestuft wird: ein massiver Zuwachs bei den nicht eröffneten Fällen. So ist die Zahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzen im dritten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum sogar um 7,2 Prozent gesunken, die Zahl der mangels Masse nicht eröffneten Verfahren dagegen um nicht weniger als 12,6 Prozent gestiegen. Konkret war es laut KSV seit Jahresbeginn bei 2.204 Fällen, also ca. 43 Prozent aller Verfahren mangels Kostendeckung nicht möglich, diese einer geordneten Abwicklung zuzuführen.

„Dass es zwischen den eröffneten und abgewiesenen Fällen mittlerweile nur noch einen zahlenmäßig geringen Unterschied gibt, ist alarmierend. Das ist ein Umstand, den die Gläubiger massiv zu spüren bekommen, da sich in diesen Fällen ihre Verluste weiter erhöhen. Das kann auch für wirtschaftlich gesunde Unternehmen mittel- und langfristig zum Problem werden“, erläutert Götze.

KSV1870 sieht Betrugsbekämpfungsgesetz „zumindest punktuell“ als Auslöser

Die Gründe für die Dynamik laut KSV: Nicht nur werde immer häufiger mit der Insolvenzanmeldung zu lange gewartet, der Verband sieht die Entwicklung auch „zumindest punktuell“ als eine Folge des im Jänner 2026 beschlossenen Betrugsbekämpfungsgesetzes. „Denn infolgedessen ist es vielfach so, dass vor der Änderung der Gesetzeslage durchsetzbare Anfechtungsansprüche nun nicht mehr geltend gemacht werden können, die Zahl der Gläubigeranträge sinkt und auch die Quoten dementsprechend für die Gläubiger zurückgehen“, heißt es vom KSV. In diesem Zusammenhang seien – „wie bereits beim Gesetzesbeschluss seitens des KSV1870 vorausgesagt“ – Folgeinsolvenzen zu befürchten.

Der KSV1870 erwartet auch für das vierte Quartal keine Entschärfung der Insolvenzdynamik und auch keine Verbesserung bei den nicht eröffneten Fällen. „Angesichts dieser Faktenlage ist es höchst an der Zeit, eine gesetzliche Basis zu schaffen, wie mit den mangels Masse abgewiesenen Fällen zukünftig umzugehen ist. Andernfalls wird sich der gesamtwirtschaftliche Schaden weiter erhöhen“, meint Götze.

Deutliches Statement zur Insolvenz-Entgelt-Fonds-Diskussion

Der Verband äußert sich zudem zur Diskussion rund um eine Finanzierungslücke beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). „Aus Sicht des KSV1870 ist dabei ein Punkt wesentlich: Aufgrund der Tatsache, dass sich Österreichs Unternehmen seit einigen Jahren mit massiven wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sehen, ist eine automatische Anhebung der Dienstgeberbeiträge keine Option“, heißt es dazu. Götze kommentiert: „Dadurch würden die Betriebe finanziell zusätzlich belastet werden, was angesichts der derzeitigen Situation nicht erstrebenswert sein kann.“ Wichtig in der Diskussion sei jedenfalls, „nicht nur den Bedarf für das Jahr 2027 zu bewerten, sondern langfristig zu denken und sowohl die Interessen der Arbeitgeber wie auch jene der Arbeitnehmer zu berücksichtigen“, so der Verband abschließend.

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Wie die Blockchain helfen kann, Österreichs Bürokratie zu verschlanken

Wenn Verwaltungsvorgänge wie Einkäufe bei Amazon funktionieren würden, hätte man eine einzige Benutzerkennung für alle Behördenwege und es gäbe einen integrierten digitalen Prozess, ohne Dokumentenvorlage oder Scan, persönliche Vorsprache und lange Wartezeiten. Bei komplexeren Anliegen würden die Daten automatisch zwischen Behörden ausgetauscht, und das System würde bereits erfasste Vorschläge für staatliche Leistungen bereitstellen. Durch die Blockchain steht nun ein allgemein zugängliches Register zur Verfügung, auf dem jeder Bürger ähnlich zu Bitcoinadressen Schlüssel ohne Einschaltung einer Institution selbst anlegen und verwalten kann. Hinter einem „Distributed Identifier“ (DID) stehen öffentliche Schlüssel, über die die Authentifizierung erfolgt, sowie selektiv steuerbare Zugänge zu personenbezogenen Daten, die in einem eigenen persönlichen Datenspeicher liegen. Analog zu Kryptowährungen wie Bitcoin hat ein Bürger ein Wallet, in dem er die Schlüssel zu seinen Identitäten verwalten kann, sowie die von staatlichen Stellen für ihn ausgestellten Bestätigungen der Korrektheit der von ihm gemachten Angaben. Die Behörden legen DIDs auf der Blockchain ab, sodass die Verifikation der Echtheit der Bestätigung durch Entschlüsselung mit dem in der DID enthaltenen öffentlichen Schlüssel der offiziellen Stelle erfolgen kann.

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Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

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