22.02.2024

Alfies: Wiener Online-Supermarkt expandiert nach Zürich

Mit Zürich bietet Alfies sein Service erstmals im Ausland an. Bislang war der Online-Supermarkt bereits in Wien und Graz verfügbar.
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Gunther Michl, Mitgründer und Geschäftsführer von Alfies in Österreich, und Peter Rohn, Geschäftsführer von Alfies in der Schweiz | © zimmermann communications
Gunther Michl, Mitgründer und Geschäftsführer von Alfies in Österreich, und Peter Rohn, Geschäftsführer von Alfies in der Schweiz | © zimmermann communications

Dass mit einem gut funktionierenden Online-Supermarkt viel zu holen ist, zeigt nicht zuletzt der Aufstieg des tschechischen Startups Rohlik in den vergangenen Jahren, das in Österreich (mit der Marke Gurkerl), Deutschland (Knuspr) und mehreren weiteren europäischen Ländern aktiv ist. Mit Alfies gibt es auch einen in Wien gegründeten Anbieter. Und das hierzulande schon deutlich länger als Gurkerl – brutkasten berichtete über den Start des Vollbetriebs 2016. Aktuell umfasst das Sortiment rund 5.000 Produkte.

Liefergebiet in und um Zürich mit rund 600.000 Einwohner:innen

In den ersten Jahren war Alfies nur in der Bundeshauptstadt Wien tätig. 2021 erfolgte der Start in Graz. Noch bevor weitere heimische Städte erschlossen werden, wird nun erstmals ein Schritt ins Ausland gesetzt. Seit kurzem ist Alfies in der größten Schweizer Stadt Zürich aktiv. Das Liefergebiet deckt die gesamte Stadt Zürich und Umgebung sowie Teile des Aargau, dem Kanton westlich von Zürich, ab – ein Gebiet mit insgesamt rund 600.000 Einwohner:innen. Versprochen wird dabei eine Lieferzeit von 60 Minuten. Alternativ können Kund:innen eine Lieferzeit von 120 Minuten oder einen individuellen Lieferzeitpunkt von Montag bis Samstag zwischen 8 und 22 Uhr wählen.

“Der Ballungsraum Zürich punktet mit einer guten wirtschaftlichen Entwicklung und hoher Kaufkraft”

“Für unsere erste Expansion ins Ausland haben wir uns für Zürich entschieden. Die Schweizer Kultur und Sprache sind ähnlich wie in Österreich“, kommentiert Alfies-Mitgründer und Geschäftsführer Gunther Michl in einer Aussendung. “Der Ballungsraum Zürich punktet außerdem mit einer guten wirtschaftlichen Entwicklung und hoher Kaufkraft. Wir erwarten daher, dass Alfies gut angenommen wird und wir viele Zürcher erreichen.” Für die Expansion wurde auch eine eigene schweizerische Gesellschaft gegründet, die Alfies E-Commerce AG, deren Geschäftsführung der Schweizer Manager Peter Rohn übernimmt.

Coca-Cola seit 2020 investiert und seit 2022 größter Anteilseigner bei Alfies

Im Hintergrund steht bei Alfies übrigens ein finanzkräftiger Investor, wie Firmenbuch-Daten zu entnehmen ist. 2020 stieg die Coca-Cola HBC Austria GmbH beim Scaleup ein und kaufte 20 Prozent der Anteile – die Finanzierungsrunde wurde damals nicht kommuniziert. 2022 wurden die Anteile an die Coca-Cola-Tochter CC Beverages Holdings II B.V. mit Sitz in den Niederlanden übertragen. Diese schoss noch im selben Jahr Kapital nach – wieder wurde die Transaktion nicht öffentlich kommuniziert. Der Getränkeriese ist seitdem mit rund einem Drittel größter Anteilseigner. Die drei aus Salzburg stammenden Gründer, Gunther Michl, sein Bruder Gerald Michl und Thomas Ecker, halten aktuell noch je knapp über 20 Prozent der Anteile.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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In der heimischen Startup-Szene wurde es mitunter eher belustigt kommentiert: Als im September das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts im Prozess der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity ausgesprochen wurde, sahen sich beide Seiten bestätigt. Und wenn alle gewonnen haben, ist ja alles gut, könnte man meinen. Tatsächlich aber kommt die jüngste Entwicklung für die meisten Beobachter:innen wohl nicht wirklich überraschend: Sowohl Kammer als auch Startup legen nun Berufung gegen das Urteil ein.

Beide Seiten sahen sich in “wesentlichen Punkten” bestätigt

Nach der Klage vor etwa einem Jahr und den bis Juni dieses Jahres andauernden Verhandlungen erging vor etwa einem Monat das Urteil – brutkasten berichtete. Das Ergebnis in erster Instanz: Während sämtliche Hauptbegehren der ÖNK vom Handelsgericht abgewiesen wurden, bekam sie bei einer ganzen Reihe von Unterpunkten, sogenannten “Eventualbegehren”, Recht. Die Kammer sah sich damit “in wesentlichen Punkten bestätigt”. Und auch bei notarity meinte man “in allen für uns wesentlichen Punkten” Recht bekommen zu haben. Die sich durch die Stattgabe der Eventualbegehren ergebenden Änderungen habe man zudem bereits im Winter, kurz nach der Klage, umgesetzt, hieß es vom Startup.

Berufung: “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes”

Nun geht der Prozess aber in die nächste Instanz. 55 Seiten umfasst die Berufung der ÖNK laut einer Aussendung von notarity – die Kammer äußerte sich bislang noch nicht öffentlich zur neuen Entwicklung. Darin werde dem Startup unter anderem “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes” vorgeworfen. Es sei in den “geschützten Berufsstand eingedrungen und habe sich‚ entgegen der unrichtigen Ansicht des Erstgerichts nicht auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen”.

Eigene Berufung von notarity

Man wolle nun mit einer eigenen Berufung “dagegenhalten”, heißt es von notarity. “Damit wollen wir für das digitale Notariat und unsere Kundinnen und Kunden weitere Verbesserungen wie z.B. eine erhöhte Preistransparenz und eine vereinfachte Leistungsverrechnung erreichen”, kommentiert CEO Jakobus Schuster. Auch die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung ganz oben auf der Startseite der Website und die Teilung der Gerichtskosten halte man für ungerechtfertigt.

Man sehe sich mittlerweile mit “horrenden Anwalts- und Verfahrenskosten” konfrontiert, heißt es von notarity. Aufgrund des zunehmenden internationalen Erfolgs und “der Rückendeckung unserer Investoren”, könne man aber weitermachen, so Schuster. Bezüglich des Ausgangs des Berufungsverfahrens sei man “zuversichtlich”.

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