22.02.2024

Alfies: Wiener Online-Supermarkt expandiert nach Zürich

Mit Zürich bietet Alfies sein Service erstmals im Ausland an. Bislang war der Online-Supermarkt bereits in Wien und Graz verfügbar.
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Gunther Michl, Mitgründer und Geschäftsführer von Alfies in Österreich, und Peter Rohn, Geschäftsführer von Alfies in der Schweiz | © zimmermann communications
Gunther Michl, Mitgründer und Geschäftsführer von Alfies in Österreich, und Peter Rohn, Geschäftsführer von Alfies in der Schweiz | © zimmermann communications

Dass mit einem gut funktionierenden Online-Supermarkt viel zu holen ist, zeigt nicht zuletzt der Aufstieg des tschechischen Startups Rohlik in den vergangenen Jahren, das in Österreich (mit der Marke Gurkerl), Deutschland (Knuspr) und mehreren weiteren europäischen Ländern aktiv ist. Mit Alfies gibt es auch einen in Wien gegründeten Anbieter. Und das hierzulande schon deutlich länger als Gurkerl – brutkasten berichtete über den Start des Vollbetriebs 2016. Aktuell umfasst das Sortiment rund 5.000 Produkte.

Liefergebiet in und um Zürich mit rund 600.000 Einwohner:innen

In den ersten Jahren war Alfies nur in der Bundeshauptstadt Wien tätig. 2021 erfolgte der Start in Graz. Noch bevor weitere heimische Städte erschlossen werden, wird nun erstmals ein Schritt ins Ausland gesetzt. Seit kurzem ist Alfies in der größten Schweizer Stadt Zürich aktiv. Das Liefergebiet deckt die gesamte Stadt Zürich und Umgebung sowie Teile des Aargau, dem Kanton westlich von Zürich, ab – ein Gebiet mit insgesamt rund 600.000 Einwohner:innen. Versprochen wird dabei eine Lieferzeit von 60 Minuten. Alternativ können Kund:innen eine Lieferzeit von 120 Minuten oder einen individuellen Lieferzeitpunkt von Montag bis Samstag zwischen 8 und 22 Uhr wählen.

„Der Ballungsraum Zürich punktet mit einer guten wirtschaftlichen Entwicklung und hoher Kaufkraft“

„Für unsere erste Expansion ins Ausland haben wir uns für Zürich entschieden. Die Schweizer Kultur und Sprache sind ähnlich wie in Österreich“, kommentiert Alfies-Mitgründer und Geschäftsführer Gunther Michl in einer Aussendung. „Der Ballungsraum Zürich punktet außerdem mit einer guten wirtschaftlichen Entwicklung und hoher Kaufkraft. Wir erwarten daher, dass Alfies gut angenommen wird und wir viele Zürcher erreichen.“ Für die Expansion wurde auch eine eigene schweizerische Gesellschaft gegründet, die Alfies E-Commerce AG, deren Geschäftsführung der Schweizer Manager Peter Rohn übernimmt.

Coca-Cola seit 2020 investiert und seit 2022 größter Anteilseigner bei Alfies

Im Hintergrund steht bei Alfies übrigens ein finanzkräftiger Investor, wie Firmenbuch-Daten zu entnehmen ist. 2020 stieg die Coca-Cola HBC Austria GmbH beim Scaleup ein und kaufte 20 Prozent der Anteile – die Finanzierungsrunde wurde damals nicht kommuniziert. 2022 wurden die Anteile an die Coca-Cola-Tochter CC Beverages Holdings II B.V. mit Sitz in den Niederlanden übertragen. Diese schoss noch im selben Jahr Kapital nach – wieder wurde die Transaktion nicht öffentlich kommuniziert. Der Getränkeriese ist seitdem mit rund einem Drittel größter Anteilseigner. Die drei aus Salzburg stammenden Gründer, Gunther Michl, sein Bruder Gerald Michl und Thomas Ecker, halten aktuell noch je knapp über 20 Prozent der Anteile.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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