02.10.2024
INVESTMENT & FÖRDERUNG

Aitiologic: Wiener Diagnostik-Startup verlässt mit 2,5 Mio. Euro-Finanzierung „Stealth Mode“

Aitiologic kombiniert ein neuartiges Bluttest-Verfahren mit KI, um die Früherkennung schwerer Krankheiten und damit die Therapiechancen zu verbessern.
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Die Aitiologic-Gründer (vlnr.): Andreas Posch, Stephan Beisken und Achim Plum | (c) Aitiologic
Die Aitiologic-Gründer (v.l.n.r.): Andreas Posch, Stephan Beisken und Achim Plum | (c) Aitiologic

Aitía lautet das altgriechische Wort für „Ursache“. Das Wiener Startup Aitiologic hat den Begriff in seinem Namen verarbeitet. Mit seiner patentierten Technologie will das Unternehmen nämlich einen großen Schritt im Finden von Ursachen in der Medizin, sprich in der Diagnostik, machen – Stichwörter: Präzisionsdiagnostik und personalisierte Medizin.

„Flüssigbiopsie“ mit KI-Unterstützung bei üblichen Blutproben

Die Technologie basiert auf der Forschung von einem der Gründer bei Siemens Healthineers. Von der Tochter des deutschen Konzerns erwarb das Startup auch eine Lizenz. Aitiologic kombiniert sogenannte „Flüssigbiopsie“ mit KI-gestützten Analysen bei üblichen Blutproben. Anders als etablierte Liquid-Biopsy-Ansätze ermögliche das Verfahren die Zuordnung von therapierelevanten molekularen Biomarkern zum Ursprungsgewebe, heißt es vom Startup. Das soll die Früherkennung etwa in der Krebs- und Pränataldiagnostik verbessern und damit die Therapie-Chancen erhöhen.

Bislang 2,5 Millionen Euro Investments und Förderungen für Aitiologic

Nun verließ das im Juni 2023 formell gegründete Startup den „Stealth Mode“ und ging erstmals an eine breitere Öffentlichkeit. Dazu gab Aitiologic auch Einblick in seine Finanzierung: Bislang habe man insgesamt 2,5 Millionen Euro Kapital aufgenommen. Zu Förderungen von aws und FFG kommt ein Investment unter anderem durch Push VC und Lana Ventures hinzu.

„Arbeiten nun daran, die Machbarkeit in Patientenproben zu demonstrieren“

„Aitiologic hat still mit der Entwicklung einer revolutionären Technologie begonnen“, kommentiert Gründer und CEO Andreas Posch. Mit der Finanzierung sei man gut aufgestellt, um die Technologie weiterzuentwickeln. „Mit vielversprechenden Proof-of-Principle-Daten für unsere aitios-Plattform arbeiten wir nun daran, die Machbarkeit in Patientenproben zu demonstrieren.“ Man wolle 2025 die Entwicklung beschleunigen und weiter wachsen. Wie im BioTech-Bereich üblich dürfte es bis zur endgültigen Zulassung freilich noch einige Jahre dauern.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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