14.06.2022

Airbank unter österreichischem Founder mit 20 Millionen US-Dollar Series A

Das Fintech-Unternehmen Airbank erhält im Zuge einer Series-A-Finanzierungsrunde 20 Millionen US-Dollar. Das Startup hat mit Christopher Zemina einen österreichischen Gründer sowie ein Büro in Wien.
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Airbank, 20 Mio Series A
(c) Airbank - Christopher Zemina (l.), Mitgründer und CEO und Patrick de Castro Neuhaus, Co-Founder und CTO von Airbank.

Die 20 Millionen-US-Dollar Series A wird von Molten Ventures angeführt; der österreichische Wagniskapitalgeber Speedinvest ist ebenfalls bei Finanzierungsrunde dabei. Airbank wurde von Christopher Zemina und Patrick de Castro Neuhaus gegründet. Die beiden Gründer lernten sich bei „Entrepreneur First“ kennen und entwickelten bzw. skalierten ihre Idee im Rahmen des Talent-Programms.

Airbank als Komplettlösung oder modular nutzbar

Zur Erklärung: Das Startup bietet eine Finanzmanagementplattform für Unternehmen, mit der Gründer:innen und CFOs Arbeitsabläufe optimieren können. In einer ganzheitlichen Anwendung haben Nutzer:innen Zugriff auf alle Module zur Verwaltung der Finanzgeschäfte: von der Bankkontenverwaltung, über das Liquiditätsmanagement, bis zur Rechnungsfreigabe und Beschleunigung der Buchhaltung. Es ist möglich Airbank als Komplettlösung fürs Finanzmanagement zu nutzen oder sich modular eine individuelle Lösung zusammenstellen.

„Wir helfen unseren Kund:innen, die Analyse- und Administrationsarbeit in ihrer Finanzabteilung zu optimieren, indem wir diese Prozesse radikal vereinfachen. Somit erhalten Unternehmer und CFOs deutlich mehr Zeit, die sie ihrer eigentlichen Aufgabe widmen können. Nämlich der strategischen Führung des Unternehmens“, betont CEO Zemina.

„KMUs verlieren 45 Milliarden pro Jahr“

Laut ihm verbringen normale Finanzangestellte pro Woche über vier Stunden mit der Verwaltung einer Vielzahl repetitiver Aufgaben wie der Budgetierung, Prognose, Rechnungszahlung und dem Ausgabenmanagement. Kleine und mittelständische Unternehmen in Europa würden in der Folge insgesamt 45 Milliarden Euro pro Jahr verlieren.

Die Airbank-Plattform lässt sich in bestehenden Systeme der Kund:innen integrieren. „Statt ihre Bankkonten auszutauschen, verbindet sich Airbank mit den Banken und Zahlungsdienstleistern, welche das Unternehmen bereits nutzt: etwa mit der Raiffeisen Bank, ERSTE Bank oder der Bank Austria. Die Integration erfolgt mittels weniger Klicks; direkt danach erhalten Unternehmen Einblicke in ihre Finanzen“, heißt es per Aussendung.

1,5 Milliarden pro Jahr

Mittlerweile zählt das Unternehmen Park Hyatt, Häagen-Dazs, Folk, Levity und Snocks zu den Kunden. Mit dem frischen Kapital will das Startup sein Team von derzeit 40 Mitarbeitern vergrößern und das Geschäft in Europa ausbauen. Außerdem sollen mit einem Teil des Geldes die Produktsoftware verbessert und neue Bezahlungsangebote ergänzt werden. Sechs Monate nach dem Start verzeichnet Airbank ein Transaktionsvolumen von über 1,5 Milliarden Euro über die Plattform.

Plattform wird zum Hub

Laut Vinoth Jayakumar, Partner bei Molten Ventures, arbeiten zwar einige Unternehmen an der punktuellen Verbesserungen für Finanzteams – etwa dem Cashflow-Management oder der Optimierung der Kreditorenbuchhaltung, jedoch gebe es im Vergleich zu Zeminas Startup einen großen Unterschied.

„Uns begeistert Airbank, weil es das einzige Software-Unternehmen ist, das seinen Kunden und Kundinnen eine Komplettlösung für das Finanzmanagement bietet, die Prozesse automatisiert und Effizienz steigert. Es gibt bereits viele Lösungen, die auf Firmenkreditkarten ausgelegt sind, damit aber nur einen Teil des Problems lösen. Zudem ist es eindrucksvoll, dass sich Airbank in die bestehende IT-Landschaft eines Unternehmens integriert und somit zu einem Hub wird, auf dem sämtliche Finanzentscheidungen getroffen werden“, sagt er.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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