03.09.2021

Wie AI zum Erreichen der Sustainable Development Goals beitragen kann – oder auch nicht

Welchen Einfluss hat Artificial Intelligence (AI) auf die Sustainable Development Goals (SDSs) der Vereinten Nationen? Antworten darauf liefert Associate Professor Ricardo Vinuesa vom Royal Institute of Technology im Interview mit Brutkasten Earth.
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Ricardo Vinuesa
Ricardo Vinuesa | ASSOCIATE PROFESSOR, KTH ROYAL INSTITUTE OF TECHNOLOGY, STOCKHOLM

Eine Studie vom Royal Institute of Technology in Stockholm hat sich 2020 zum Ziel gesetzt, die Effekte von AI auf die insgesamt 17 Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen zu untersuchen. Die Ausgangsthese: AI kann sowohl positiv zum Erreichen der SDGs beitragen, zeitgleich besteht aber die Gefahr einer Verstärkung des Digital Divides zwischen Industrie- und Entwicklungsländern. Brutkasten Earth hat mit Studienautor und Associate Professor Ricardo Vinuesa über die Ergebnisse der Studie gesprochen.

Welches Ziel verfolgt ihr in der Studie?

Ich arbeite bereits seit längerer Zeit mit High-Performance-Computing, Machine-Learning und AI. 2020 habe ich eine Studie in Nature Communications veröffentlicht, die zeigt, wie AI helfen kann, um die SDGs zu erreichen. Zugleich wollten wir aber untersuchen, ob es Bereiche gibt, in denen sich die AI auch negativ auswirken kann und sogar bestehende Ungleichheiten verschärft. Stichwort: Digital Divide. Dafür haben wir einen holistischen Ansatz gewählt, der sowohl gesellschaftliche als auch ökonomische Faktoren umfasst.

Welche Auswirkungen kann AI auf die SDGs haben?

Wenn wir uns das größere Bild ansehen, dann ermöglicht AI aktuell ganz neue Technologiezugänge, die vorher noch nicht möglich waren. Das kann man in erster Linie als einen positiven Effekt betrachten. Was wir aber auch sehen ist, dass Ungleichheiten durch den Einsatz von Technologie zunehmen. Der Grund ist simpel: Der Zugang zu Technologie ist weltweit nicht gleich verteilt und gleichzeitig werden Volkswirtschaften immer abhängiger von AI.

Kannst du konkrete SDG-Felder nennen, auf die sich AI positiv auswirkt?

Ein sehr großes Potential sehe ich beim SDG-Feld Nummer „3“, das die Gesundheit und das Wohlergehen umfasst. Aber auch im Umweltschutz können wir mit AI große Effekte erzielen. Durch das Sammeln und gezielte Auswerten von Informationen, können wir heute im Artenschutz Großartiges bewirken. Aber auch im Energiesektor gibt es zahlreiche Potentiale. Im SDG-Feld Nummer „1“ kann AI beispielsweise dazu eingesetzt werden, um mit AI-geschützten Satelliten-Bildern Armut in gewissen Regionen der Erde zu tracken.

Wo siehst du noch Probleme und wie hat sich der Digital Divide in den letzten zehn Jahren verändert?

Natürlich gibt es auch Nachteile. So ist das Knowledge, um AI-Modelle zu trainieren, ungleich verteilt. In den letzten zehn Jahren hat sich der Digital Divide in gewissen Regionen noch verschlimmert. Um dies zu ändern, bedarf es eines offenen Diskurses über Daten, der international geführt werden muss.

Die Coronakrise hat dies einmal mehr und deutlich gezeigt. In vielen Entwicklungsländer gab es keine Daten zur Coronakrise. Zudem gab es kaum Transparenz und nationalstaatliche Regularien, die einen Cross-Collaboration Ansatz erschwerten bzw. verunmöglichten.

Wie wird sich die Problematik rund um den Digital Divide künftig noch weiter verändern?

Ein positiver Effekt ist sicherlich, dass Universitäten und Forschungseinrichtungen heutzutage keine eigenen Rechenzentren mit Hochleistungscomputern mehr benötigen. Der Zugang zu dieser Rechenleistung erfolgt nämlich mittlerweile remote. Dennoch erfordert das Trainieren der AI ein gewisses Know-How, das allerdings global ungleich verteilt ist.

Am 9. und 10. September ist Studienautor Associate Professor Ricardo Vinuesa im Rahmen der Impact Days zu Gast in Wien. Dabei handelt es sich um ein jährliches Treffen von Fachleuten aus der Investment-Szene, die den Faktor „Impact“ zu einem grundlegenden Bestandteil im Finanzsektor machen wollen. Mehr Infos dazu findet ihr hier.

Tipp der Redaktion: What the new programm “validate.global” offers for startups

Ricardo Vinuesa beteiligt sich unter anderem auch am Programm „validate.global„, das INiTS, die Austrian Development Agency (ADA) und der Impact Hub Vienna als Programm für Startups ins Leben gerufen haben. Ziel ist es, innovative Projekte in den jeweiligen Zielländern der ADA zu stärken und grenzüberschreitende Kollaboration zu ermöglichen. Im Brutkasten-Talk sprechen die Projektbeteiligten über die Zielsetzung des Programms und den Stellenwert von Entrepreneurial Ecosystems am afrikanischen Kontinent.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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