29.04.2021

AI Austria sieht noch Änderungsbedarf bei geplanten EU-Regeln für künstliche Intelligenz

Die Begutachtungsphase für den Entwurf der EU-Kommission zur Regulierung von künstlicher Intelligenz hat begonnen. Clemens Wasner von AI Austria sieht noch einige kritische Punkte.
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EU-Kommission
Die US-Kommission arbeitet an einem Regelwerk für künstliche Intelligenz. | Foto: Guillaume Périgois/Unsplash

Die Europäische Union will, wie berichtet, ein umfassendes Regelwerk für künstliche Intelligenz ausarbeiten. Ein erster Entwurf dazu war in der Vorwoche veröffentlicht worden. Am Mittwoch hat nun das European AI Forum – ein Zusammenschluss von AI-Verbänden aus unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten – die EU-Kommission zur Diskussion darüber gealden. An der Debatte mit Kilian Gross, dem Leiter der Artificial Intelligence Policy Development and Coordination Unit der Kommission, war auch AI Austria beteiligt. 

Der heimische Verband sieht bei den geplanten Regeln noch einigen Änderungsbedarf, wie Clemens Wasner von AI Austria gegenüber dem brutkasten erklärte. Das ist durchaus nach Plan: In der nun beginnenden Begutachtungsphase können und sollen Stellungnahmen unterschiedlicher Stakeholder eingebracht werden. Vor 2024 ist nicht damit zu rechnen, dass der Entwurf in Kraft tritt.

Hohe Kosten könnten Hemmschuh für Startups werden

„Kilian Gross hat die Absichten der Kommission grundsätzlich schlüssig erklärt“, sagt Wasner. Nicht alles habe ihn jedoch überzeugt: So hofft die EU-Kommission etwa, dass regulierte, EU-zertifizierte AI-Unternehmen künftig einen Wettbewerbsvorteil haben werden. In der Realität könnte das Regelwerk jedoch zum Hemmschuh für Startups werden – dann nämlich, wenn die mit der Zertifizierung verbundenen Kosten zu hoch seien. Im Vorfeld der Diskussion seien Kosten in der Höhe von 170.000 Euro kolportiert worden: „Aus Startup-Sicht wäre das ein K.O.-Kriterium, denn der Betrag fehlt dann in der Produktentwicklung“, sagt der AI-Experte. Dies betreffe nicht nur Startups, sondern auch viele andere Unternehmen mit beschränkten Ressourcen. 

Anders sieht es bei den großen Playern aus: Diese haben die juristischen Möglichkeiten, um sich zu arrangieren. Wasner verweist dazu auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Einer Statistik zufolge hätten 85 Prozent der deutschen Unternehmen von bestimmten Projekten mit Partnern Abstand genommen, weil sie befürchtet hatten, in einer rechtlichen Grauzone zu agieren. „Es könnte eine Situation entstehen, in der Unternehmen sagen: Bevor wir Probleme kriegen, verwenden wir keine künstliche Intelligenz – und der Firmenfokus könnte sich verschieben“, erläutert Wasner.

Nur 20 Prozent der AI-Anwendungen betroffen

Grundsätzlich sieht der Entwurf vor, dass nicht alle Anwendungen von künstlicher Intelligenz reguliert werden – sondern nur jene, die mit einem möglichen Risiko verbunden sind. 80 Prozent der Anwendungen dürften gar nicht unter die Regulierung fallen – etwa Applikationen im Bereich Predictive Maintenance, die in der Industrie prognostizieren, wann bei einer Maschine Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden sollen. Bereiche, die potenziell riskant sein könnte, aber bereits anderweitig reguliert sind – etwa autonomes Fahren oder Anwendungen im medizinischen Bereich – werden ebenfalls von geplanten Regeln nicht umfasst.

Wer entscheidet, ob ein Unternehmen reguliert wird oder nicht, ist noch offen. Den Vorstellungen der EU-Kommission zufolge könnte dies auf Eigeneinschätzungen basieren, die dann von bestimmten Institutionen – etwa den Digital Innovation Hubs der EU – abgesegnet werden müssen. Nicht reguliert wird ein Unternehmen nach jetzigem Stand auch, wenn es keine der im Entwurf definierten AI-Technologien einsetzt. Wasner sieht darin ein mögliches Schlupfloch: “Die Regulierung sollte auf den Anwendungsfall abziehen, die zugrundeliegende Technologie darf keine Rolle spielen”. Konkret heißt das: Ein Modell, das etwa die Kreditwürdigkeit einer Person mittels maschinellem Lernen prognostiziert, würde unter die Regulierung fallen. Würde man jedoch die selbe Anwendung mit anderen Methoden – etwa über ein regelbasiertes System – umsetzen, wäre es nicht betroffen. “Das ist unverständlich, innerhalb des Sachverhaltes sollte man konsistent sein”, sagt Wasner.

Keine Ausnahmen für Staaten bei Deep Fakes

Trotz der Kritikpunkte sieht AI Austria das Vorhaben grundsätzlich aber positiv: “Es wird überall auf der Welt vergleichbare Regulierungen geben und viele Punkten im Entwurf sind reparierbar”, sagt Wasner. Gegenüber dem im Vorfeld geleakten Papier hält er etwa für positiv, dass der tatsächliche Entwurf bei Deep Fakes nun keine Ausnahmen mehr für Staaten vorsieht, solche zu verbreiten, wenn es im öffentlichen Interesse ist: “So eine Szenario gibt es eigentlich nicht, daher ist das aus bürgerrechtlicher Perspektive die wichtigste Änderung gegenüber der geleakten Version”, erläutert der AI-Experte.

Auch würden die Regulierung Themen wie etwa Bias in Datensätzen erst griffig: “Durch die Zertifizierung wird eine intensivere Auseinandersetzung mit dem Thema entstehen”. Der Mehrwert für die Bürger sei gegeben, aber es sei wichtig, dass es flankierende Maßnahmen gebe – etwa, dass Datensätze ohne Bias zur Verfügung gestellt werden. Die Kommission hat angekündigt, mittels Public-Private-Partnerships (PPP) 20 Mrd. Euro in künstliche Intelligenz investieren zu wollen: “Dieses Geld könnte man unter anderem auch dafür verwenden”, schlägt Wasner vor.

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Gründer von Fiskaly: Patrick Gaubatz, Johannes Ferner, Simon Tragatschnig (v. l.) | (c) Fiskaly

Das Wiener Fintech fiskaly expandiert nach Tschechien. Mit seiner neuen Softwarelösung Sign CZ will das Unternehmen Händler und Kassensystemanbieter bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben unterstützen. Ab 1. Jänner 2027 führt Tschechien die verpflichtende elektronische Umsatzerfassung, kurz EET 2.0, wieder ein. Diese betrifft insbesondere Unternehmen im Handel, in der Gastronomie und im Dienstleistungssektor.

Software kann bereits getestet werden

Mit Sign CZ bietet fiskaly eine cloudbasierte Schnittstelle, über die Kassensysteme Umsätze elektronisch an die tschechische Finanzverwaltung übermitteln können. Die Lösung kommt ohne zusätzliche Hardware aus und soll Unternehmen die Einhaltung der neuen gesetzlichen Vorgaben erleichtern. Die Softwarelösung kann bereits vor der Einführung der neuen Registrierkassenpflicht integriert und getestet werden. Diese tritt am 1. Jänner 2027 in Kraft.

Für kleinere Unternehmen bietet die tschechische Finanzverwaltung ab Dezember zudem eine kostenlose Webanwendung namens Moje eet an. Diese ist allerdings auf Betriebe mit maximal zwei Erfassungseinheiten beschränkt. Fiskaly richtet sich mit seiner Lösung hingegen insbesondere an Kassensystemanbieter und Unternehmen, die die elektronische Umsatzerfassung in bestehende Systeme integrieren wollen.

Tschechien führt Registrierkassenpflicht erneut ein

Mit EET 2.0 führt Tschechien die elektronische Registrierkassenpflicht wieder ein. Die ursprüngliche Regelung wurde zunächst während der Corona-Pandemie ausgesetzt und Anfang 2023 schließlich abgeschafft. Die neue Version soll einfacher und weniger bürokratisch sein. So entfällt etwa die Pflicht, gedruckte Kassenbelege auszustellen.

Erfasst werden künftig grundsätzlich Zahlungen vor Ort, unabhängig davon, ob Kunden bar, mit Karte oder per QR-Code bezahlen. Reine Online-Zahlungen sind von der Regelung ausgenommen.

Mit der Wiedereinführung will die tschechische Regierung Steuerhinterziehung und Schattenwirtschaft eindämmen sowie für fairere Wettbewerbsbedingungen sorgen. Das Finanzministerium rechnet durch die Maßnahme mit zusätzlichen Staatseinnahmen von rund 560 Millionen Euro jährlich.

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Mit dem Markteintritt in Tschechien setzt fiskaly seine europäische Expansion fort. Zu den bisherigen Expansionsschritten zählen unter anderem der Markteintritt in Spanien 2023 sowie die Übernahme des schwedischen Anbieters InfraSec im Dezember 2025. „Wir begrüßen Tschechiens Schritt hin zu einer modernen, digitalen Umsatzerfassung und einem faireren steuerlichen Umfeld“, sagt Johannes Ferner, Co-Founder und Co-CEO von fiskaly.

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