26.02.2025
REGIERUNGSPROGRAMM

AI Austria und AI Empowered Politics fordern KI-Offensive von der Politik

Österreichs Zukunft hängt von Künstlicher Intelligenz ab. Interessensvertretungen fordern einen Aktionsplan mit Steueranreizen, Bildungsoffensive und eigenem KI-Ministerium.
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Clemens Wasner (AI Austria), Matthias Grabner (AI Austria) und Matthias Lipp (AI Empowered Politics) | Foto: AI Austria

„Man darf nicht noch einmal den Fehler begehen und KI im Regierungsprogramm als reines Regulierungsthema framen“, sagt Clemens Wasner, Co-Founder von AI Austria, einem Thinktank, der zur nachhaltigen Anwendung von KI in Österreich beitragen will. „Wir brauchen eine klaren Aktionsplan mit verbindlichen Maßnahmen, um Österreichs Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu sichern. Bildung, Forschung und Anwendung müssen jetzt priorisiert werden“, ergänzt Mathias Lipp, von AI Empowered Politics, einem gemeinnützigen Verein, der den Einsatz von KI in der Politik und Verwaltung aufzeigt – brutkasten berichtete. Gemeinsam stellen sie deswegen konkrete Forderungen an die zukünftige Regierung.

Steueranreize schaffen und Bildung vorantreiben

Konkret geht es den Interessensvertretungen um vier Kernpunkte. Als Grundpfeiler sollen Steueranreize für KI-Startups und ein nationaler KI-Innovationsfonds geschaffen werden. „Der Staat tritt bei uns nicht als Limited Partner in Venture Capital auf. Es wäre wünschenswert, dass der Staat auch in die Richtung agiert“, sagt Wasner im Gespräch mit brutkasten. Das würde auch andere Startups entlasten.

Zudem fordern AI Austria und AI Empowered Politics eine Verdopplung der KI-Professuren bis 2027 sowie ein nationales KI-Bildungsprogramm. „Bei KI wird uns eine massive Notwendigkeit für Weiterbildung bevorstehen. Der Staat sollte sich dem Thema aktiv annehmen. Wir müssen raus aus dem Modus ‚KI nimmt uns alle Arbeitsplätze weg'“, sagt Wasner. Die Bereiche, die das betrifft, seien weitreichend. In der Verantwortung sieht Wasner entsprechend Bildungsministerium, Arbeits- und Wirtschaftsministerium und Sozialministerium.

KI-Ministerium gefordert

Werden diese Erwartungen erfüllt, gehen die Vereine von einer konsequenten Verbesserung im internationalen DESI-Ranking (Digital Economy and Society Index) aus. Die Forderung, dass Österreich durch Infrastruktur und Kompetenzen bis 2030 die Top 5 in puncto Digitalisierung erreicht, hält Wasner für „definitiv machbar“. Aktuell rangiert das Land EU-weit auf Platz neun.

Die Interessensvertretungen wünschen sich zudem ein eigenständiges KI-Ministerium mit Budget und Aktionsplan – eine Forderung, die europaweit existiert. „Es gibt keine zentrale Stelle, die Digitalisierung der Verwaltung, Förderprogramme und Weiterbildung koordiniert. Deswegen sollte es mindestens ein Staatssekretariat für KI geben“, insistiert Wasner. Als Positivbeispiel ergänzt Lipp die Situation in Estland: „Estland hat mit X-Road 99 Prozent aller Behördendienste digitalisiert und spart jährlich 2 Prozent des BIP.“ Mit gezielten Investitionen könne auch Österreich eine Vorreiterrolle einnehmen.

AI Austria wünscht sich Austausch

Die Forderungen wurden bereits an die Verhandlungsteams von ÖVP, SPÖ und NEOS geschickt. Rückmeldung gab es bis jetzt keine. Allerdings hofft Wasner auf eine Zusammenarbeit – sobald das Regierungsteam steht: „Wenn es darum geht, das Regierungsprogramm in Aktivitäten herunterzubrechen, würden wir uns als Interessensvertretung gerne einklinken.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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