21.04.2023

AI Act: Wieso die EU bei Künstlicher Intelligenz auf die Bremse steigt

Der technologische Fortschritt im KI-Bereich passiert schnell, zu schnell. Der entsprechende EU-Ausschuss zum AI Act wurde nun um zwei Monate verschoben.
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Staatssekretär Florian Tursky, AI-Expertin Jeannette Gorzala und Europarechtler Florian Prischl (C) brutkasten/ Stadler Völkel
Staatssekretär Florian Tursky, AI-Expertin Jeannette Gorzala und Europarechtler Florian Prischl (C) brutkasten/ Stadler Völkel

Die legislativen Mühlen der EU mahlen langsam. Zu langsam, wenn es nach führenden österreichischen KI-Experten und Digitalisierung-Staatssekretär Florian Tursky geht. Die Abstimmung zum AI Act verzögert sich.

KI zu schnell für die EU

Seit knapp zwei Jahren beschäftigt sich die EU mit einer Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Richtig Schwung kam in den Diskurs nur selten. Das Aufkommen von Generativer KI wie ChatGPT führte dazu, dass der Prozess bereits während der Debatte von der Technologie überholt wurde. Die Verabschiedung des finalen Gesetzesentwurf liegt auf Eis.

Derzeit herrscht innerhalb der EU jedoch Unklarheit über die konkrete Ausrichtung der Staatengemeinschaft zum Thema. „Es gibt zwei Lager – eines, das eher für mehr Regulierung steht, und eines das die Innovation vorantreiben will“, sagt die Juristin Jeannette Gorzala, die auch im Vorstand von AI Austria sitzt, gegenüber dem brutkasten. Am 26. April entscheidet sich nun, ob sich die EU zu einer gemeinsamen Position durchringen kann. Erst dann würden tiefgreifende Diskussionen starten, die letztlich zentrale Fragen klären.

Geplant ist ein umfassendes Gesetz, das Produkte und Dienstleistungen auf KI-Basis abdecken würde. Neben KI-Anwendungen, die Inhalte, Vorhersagen und Empfehlungen liefern oder die Entscheidungsfindung der Nutzer:innen beeinflussen, soll das Gesetz auch die nicht-kommerziellen Inhalte regeln. Die Nutzung von KI im öffentlichen Sektor, wie zum Beispiel bei der Strafverfolgung, steht dabei im Fokus.

AI-Act-Prozess lässt noch Fragen unbeantwortet

Viele Fragen bleiben jedoch vorerst ungeklärt. Fragen, die KI in der Zukunft wohl aufwerfen wird. Wie regelt man autonom fahrende Autos? Wie geht man mit KI im HR-Bereich um und was ist, wenn KI die Bewertung von Kreditwürdigkeit übernimmt?

Die EU will Standards für die Zukunft setzen, hängt aber derzeit an der Reaktion auf vergangene Phänomene fest. „Wir wissen derzeit nicht, ob das was wir heute unter KI verstehen, auch noch in sechs Monaten unserer Definition entsprechen wird“, erklärt Gorzala das Problem. Derzeit dürfte unter anderem noch ungeklärt sein, wie die Staatengemeinschaft mit ChatGPT umgehen will.

So gebe es derzeit laut Florian Prischl, Anwalt bei Stadler Völkel und spezialisiert auf Europa- und IT-Recht, Unklarheiten darüber, ob der ChatBot als geringes Risiko angesehen werden soll oder ob er stärker reguliert werden muss. In diesem Spannungsverhältnis bewegt sich derzeit der Diskurs.

Tursky fordert Tempo

Für den österreichischen Digitalisierungsstaatsekretär Florian Tursky drängt jedoch bereits die Zeit. „Die erst kürzlich erfolgte Ankündigung Chinas, KI auf Basis ideologischer Maßstäbe zu regulieren ist demokratiepolitisch gefährlich. KI darf keiner staatlich vorgegebenen Ideologie folgen. Umso unverständlicher ist es für mich, warum das Europäische Parlament wichtige Termine zum AI Act verschiebt“, so Tursky.

Auch Gorzala wünscht sich einen baldigen Abschluss: „Vor allem die Industrie braucht Planungs- und Rechtssicherheit im KI-Bereich, allein schon wegen Haftungsfragen“. Prischl sieht die Situation anders. Laut ihm würde der bereits bestehende Rechtsrahmen viel abdecken, das im AI Act zum Thema werden würde.

„Betrug ist Betrug – egal ob ich dafür ein Handy, einen Computer, ein Blatt Papier oder eine KI verwende“, sagt Prischl. Auch bei der Frage, ob KI die Überprüfung von der Kreditwürdigkeit übernehmen kann, würde die Gesellschaft nicht nachhaltig verändern. Immerhin würden bereits jetzt Bankangestellte auf Basis von definierten Kriterien über Kredite entscheiden, wenn das in Zukunft die KI auf Basis der gleichen Kriterien übernehmen würde, wäre das laut Prischl keine Revolution, die ein neues Rechtsverständnis erfordert. So sieht der Jurist, anders als Tursky und Gorzala, die Zeit weniger drängend.

Am 26. April entscheidet die EU über das weitere Vorgehen des AI Acts – Ergebnis vollkommen offen. Gorzala geht davon aus, dass die Rechtsgrundlage noch dieses Jahr oder spätestens Anfang nächsten Jahres beschlossen wird. Tursky hofft darauf, Prischl bleibt zurückhaltend.

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Mit Ignite Ventures ist die WU eine von fünf Hochschulen, die im Rahmen von Modul 1 der Spin-off Initiative eigene Beteiligungsstrukturen aufgebaut haben. | (c) BOAnet_LC

Österreichs Hochschulen sollen als Quelle neuer Unternehmen an Schlagkraft gewinnen. Im Rahmen von Modul 1 der Spin-off Initiative unterstützt das Austria Wirtschaftsservice (aws) dafür ausgewählte Hochschulen mit einer Anschubförderung von insgesamt 1,5 Millionen Euro beim Auf- und Ausbau professioneller Ausgründungs- und Beteiligungsstrukturen, die internationalen Standards entsprechen.

Finanziert wird die Förderung aus Mitteln der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung (Fonds Zukunft Österreich), die Projektlaufzeit beträgt rund drei Jahre. Ziel ist es, akademische Spin-offs frühzeitig auf Gründungs- und Skalierungstauglichkeit vorzubereiten und damit jene strukturelle Lücke zu schließen, die Österreich im internationalen Vergleich seit Jahren aufweist.

Was die einzelnen Häuser vorweisen

Die BOKU University begleitet mit der hundertprozentigen Tochter Connective Base GmbH Spin-offs und Startups aus dem universitären Umfeld vom ersten Prototyp bis zum Exit. Im ersten Jahr wurden gemeinsam mit internationalen Expert:innen die rechtlichen und strukturellen Grundlagen für einen professionellen und raschen Ausgründungs- und Investmentprozess geschaffen. Erste Beteiligungen und Spin-offs befinden sich laut Aussendung bereits in Umsetzung.

An der JKU wurde im September 2025 die JKU Technology Transfer GmbH (TTG) gegründet. Als Teil des House of Research and Innovation (HoRI) entwickelt sie Schutzrechts- und Verwertungsstrategien, initiiert Kooperationen mit Unternehmen und begleitet Forschende auf dem Weg zum Spin-off.

Das 2024 gegründete MedLifeLab der Medizinischen Universität Innsbruck begleitet Wissenschaftler:innen und Gründer:innen in den Bereichen Life Sciences, MedTech und BioTech von der Idee bis zur marktreifen Lösung, von Technologietransfer und IP-Management bis zu Unternehmensgründung und Finanzierung. Über Bildungsangebote und Community Building soll ein Ökosystem entstehen, das Tirol regional und international vernetzt.

Die TU Wien hat mit NOCTUA Science Ventures gemeinsam mit Speedinvest einen eigenen Spin-off-VC-Fonds aufgebaut. Er soll mehr als 40 österreichische Spin-offs finanzieren und bis Ende 2026 ein Zielvolumen von bis zu 25 Mio. Euro erreichen. Bis dato wurden über 200 österreichische Spin-offs gesichtet und evaluiert. Über die technischen Hochschulen der TU Austria als Gesellschafter und Partner soll eine tiefe Verankerung in den Universitäten sichergestellt werden.

WU Ignite Ventures setzt bereits am sogenannten „Ignite Moment“ an. Gründer:innen erhalten bis zu 50.000 Euro Pre-Seed-Kapital in zwei Tranchen über ein gründerfreundliches SAFE-Instrument, dazu Zugang zum WU-Netzwerk und eine Alumni-Co-Investment-Plattform. Drei Investments wurden bereits getätigt, zudem startete gemeinsam mit VC-Partnern ein VC Analyst Program für WU-Studierende.

Tipp der Redaktion

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