21.04.2023

AI Act: Wieso die EU bei Künstlicher Intelligenz auf die Bremse steigt

Der technologische Fortschritt im KI-Bereich passiert schnell, zu schnell. Der entsprechende EU-Ausschuss zum AI Act wurde nun um zwei Monate verschoben.
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Staatssekretär Florian Tursky, AI-Expertin Jeannette Gorzala und Europarechtler Florian Prischl (C) brutkasten/ Stadler Völkel
Staatssekretär Florian Tursky, AI-Expertin Jeannette Gorzala und Europarechtler Florian Prischl (C) brutkasten/ Stadler Völkel

Die legislativen Mühlen der EU mahlen langsam. Zu langsam, wenn es nach führenden österreichischen KI-Experten und Digitalisierung-Staatssekretär Florian Tursky geht. Die Abstimmung zum AI Act verzögert sich.

KI zu schnell für die EU

Seit knapp zwei Jahren beschäftigt sich die EU mit einer Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Richtig Schwung kam in den Diskurs nur selten. Das Aufkommen von Generativer KI wie ChatGPT führte dazu, dass der Prozess bereits während der Debatte von der Technologie überholt wurde. Die Verabschiedung des finalen Gesetzesentwurf liegt auf Eis.

Derzeit herrscht innerhalb der EU jedoch Unklarheit über die konkrete Ausrichtung der Staatengemeinschaft zum Thema. „Es gibt zwei Lager – eines, das eher für mehr Regulierung steht, und eines das die Innovation vorantreiben will“, sagt die Juristin Jeannette Gorzala, die auch im Vorstand von AI Austria sitzt, gegenüber dem brutkasten. Am 26. April entscheidet sich nun, ob sich die EU zu einer gemeinsamen Position durchringen kann. Erst dann würden tiefgreifende Diskussionen starten, die letztlich zentrale Fragen klären.

Geplant ist ein umfassendes Gesetz, das Produkte und Dienstleistungen auf KI-Basis abdecken würde. Neben KI-Anwendungen, die Inhalte, Vorhersagen und Empfehlungen liefern oder die Entscheidungsfindung der Nutzer:innen beeinflussen, soll das Gesetz auch die nicht-kommerziellen Inhalte regeln. Die Nutzung von KI im öffentlichen Sektor, wie zum Beispiel bei der Strafverfolgung, steht dabei im Fokus.

AI-Act-Prozess lässt noch Fragen unbeantwortet

Viele Fragen bleiben jedoch vorerst ungeklärt. Fragen, die KI in der Zukunft wohl aufwerfen wird. Wie regelt man autonom fahrende Autos? Wie geht man mit KI im HR-Bereich um und was ist, wenn KI die Bewertung von Kreditwürdigkeit übernimmt?

Die EU will Standards für die Zukunft setzen, hängt aber derzeit an der Reaktion auf vergangene Phänomene fest. „Wir wissen derzeit nicht, ob das was wir heute unter KI verstehen, auch noch in sechs Monaten unserer Definition entsprechen wird“, erklärt Gorzala das Problem. Derzeit dürfte unter anderem noch ungeklärt sein, wie die Staatengemeinschaft mit ChatGPT umgehen will.

So gebe es derzeit laut Florian Prischl, Anwalt bei Stadler Völkel und spezialisiert auf Europa- und IT-Recht, Unklarheiten darüber, ob der ChatBot als geringes Risiko angesehen werden soll oder ob er stärker reguliert werden muss. In diesem Spannungsverhältnis bewegt sich derzeit der Diskurs.

Tursky fordert Tempo

Für den österreichischen Digitalisierungsstaatsekretär Florian Tursky drängt jedoch bereits die Zeit. „Die erst kürzlich erfolgte Ankündigung Chinas, KI auf Basis ideologischer Maßstäbe zu regulieren ist demokratiepolitisch gefährlich. KI darf keiner staatlich vorgegebenen Ideologie folgen. Umso unverständlicher ist es für mich, warum das Europäische Parlament wichtige Termine zum AI Act verschiebt“, so Tursky.

Auch Gorzala wünscht sich einen baldigen Abschluss: „Vor allem die Industrie braucht Planungs- und Rechtssicherheit im KI-Bereich, allein schon wegen Haftungsfragen“. Prischl sieht die Situation anders. Laut ihm würde der bereits bestehende Rechtsrahmen viel abdecken, das im AI Act zum Thema werden würde.

„Betrug ist Betrug – egal ob ich dafür ein Handy, einen Computer, ein Blatt Papier oder eine KI verwende“, sagt Prischl. Auch bei der Frage, ob KI die Überprüfung von der Kreditwürdigkeit übernehmen kann, würde die Gesellschaft nicht nachhaltig verändern. Immerhin würden bereits jetzt Bankangestellte auf Basis von definierten Kriterien über Kredite entscheiden, wenn das in Zukunft die KI auf Basis der gleichen Kriterien übernehmen würde, wäre das laut Prischl keine Revolution, die ein neues Rechtsverständnis erfordert. So sieht der Jurist, anders als Tursky und Gorzala, die Zeit weniger drängend.

Am 26. April entscheidet die EU über das weitere Vorgehen des AI Acts – Ergebnis vollkommen offen. Gorzala geht davon aus, dass die Rechtsgrundlage noch dieses Jahr oder spätestens Anfang nächsten Jahres beschlossen wird. Tursky hofft darauf, Prischl bleibt zurückhaltend.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
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Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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