13.03.2024

AI-Act vom EU-Parlament verabschiedet

Die Europäische Union ist mit diesem Beschluss der erste Kontinent, der für KI-Anwendungen gewisse Regeln aufstellt. Bis zur vollständigen Anwendung kann es allerdings bis zu zwei Jahre dauern.
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Das EU-Parlament hat mit deutlicher Mehrheit dem Gesetz zugestimmt (c) Adobe Stock
Das EU-Parlament hat mit deutlicher Mehrheit dem Gesetz zugestimmt (c) Adobe Stock

Das EU-Parlament hat heute, Mittwoch, in Straßburg die erste Regulierung von künstlicher Intelligenz (KI) weltweit beschlossen. Auf den sogenannten AI-Act einigten sich die Parlamentarier:innen zusammen mit dem Rat bereits Anfang Dezember, brutkasten berichtete. Bis zur vollständigen Anwendung kann es allerdings noch zwei Jahre dauern.

Die Europäische Union ist mit diesem Beschluss der erste Kontinent, der für KI-Anwendungen gewisse Regeln aufstellt. Einerseits sollen die neuen Vereinbarungen Grundrechte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die ökologische Nachhaltigkeit vor KI-Systemen schützen. Andererseits will die Europäische Union keine Bremse von Innovation sein und mit dem AI-Act in diesem Bereich eine Führungsrolle einnehmen.

„Social Scoring“ vom AI-Act verboten

Das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Überwachungskameras ist demnach verboten. Außerdem darf künstliche Intelligenz nicht zur Emotionserkennung am Arbeitsplatz (bzw. Schulen) oder zur Auswertung von sozialem Verhalten genutzt werden. Damit kann im europäischen Raum ein Scoringsystem nach Verhalten, ähnlich dem, wie es in China angewendet wird, nicht implementiert werden.

Ausnahmen gelten dem Beschluss nach für Strafverfolgungsbehörden, diese unterliegen allerdings gewissen Sicherheitsbestimmungen.

Verpflichtungen für Hochrisikosysteme

Weitreichende Auswirkungen hat der Beschluss für Hochrisikosysteme. Darunter fallen beispielsweise KI-Anwendungen im Bereich der kritischen Infrastruktur, Gesundheits- oder Bankwesen. Für diese Systeme sind nun Verpflichtungen vorgesehen wie etwa eine Risikobewertung aufzustellen oder Nutzungsprotokolle zu führen.

Durch die heutige Abstimmung müssen Entwickler:innen zukünftig zudem klar kennzeichnen, wenn Texte, Bilder oder Videos auf Künstlicher Intelligenz beruhen. Wie diese in der Praxis greifen sollen, bleibt angesichts der Flut an sogenannten Deepfakes fraglich.

Reaktionen fallen gemischt aus

„Die EU hat geliefert. Wir haben es geschafft, das Konzept der künstlichen Intelligenz mit den grundlegenden Werten zu verknüpfen, die das Fundament unserer Gesellschaft bilden“, zeigte sich Dragos Tudorache, rumänischer Chefverhandler für das EU-Parlament, erfreut.

Für nicht weitreichend genug erachtet Birgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der S&D-Fraktion, das heute beschlossene Gesetz: „Aufgrund der Positionierung mehrerer EU-Staaten war es zum Beispiel nicht möglich, die Nutzung von Echtzeit-Biometrie so strikt zu regulieren, wie wir als sozialdemokratische Fraktion es für nötig halten.”

Kritik kam schon im Vorfeld der Abstimmung von der Industrie. So befürchten Kritiker:innen des Gesetztes, dass sich mit den beschlossenen Regulierungen Wettbewerbsnachteile für europäische Unternehmen insbesondere im Vergleich zu den USA und China ergeben.

Allerdings können die einzelnen Mitgliedstaaten selbst entscheiden, wie streng sie die EU-Richtlinien im eigenen Land handhaben. Obendrein ist es angesichts der schnellen Entwicklungen rund um das Thema KI anzunehmen, dass die heute beschlossenen Regulierungen bis zur vollständigen Umsetzung (im Jahr 2026) zumindest teilweise veraltet sind.

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Das Team von No Border
Foto: Sven Thomann, 9.10.2024, Rapperswil (SG): Fabian Richter, Gilles Roulin, Ralph Weber und David Niederhofer haben zusammen die Firma No Border Schweiz gegruendet.

Fabian Richter und Daniel Niederhofer gründeten 2020 das Startup No Border E-Commerce und bieten seither Firmen ein Fulfillment-Service und die entsprechende Lagerlogistik an. In Ortenburg bei Passau betreiben sie ihr Logstikzentrum – brutkasten berichtete.

Wie das Startup nun bekannt gab, expandiert No Border in die Schweiz und gründete dafür eine eigene Gesellschaft. Im Zuge der Expansion konnte das Unternehmen die beiden ehemaligen Skiweltcup-Profis Gilles Roulin und Ralph Weber für sich gewinnen, die künftig operativ No Border Schweiz leiten werden. Roulin und Weber sind auch an der in der Schweiz ansässigen Gesellschaft beteiligt, wie No-Border-Gründer Fabian Richter gegenüber brutkasten bestätigt.

Von der Piste in die Wirtschaft

Ralph Weber, der im Februar 2024 vor der Weltcup-Abfahrt seinen Rücktritt bekannt gab, beschreibt seinen Übergang: „Der Abschied fiel mir schwer, denn mein bisheriges Leben war zu 100 Prozent auf den Sport ausgerichtet. Für die meisten Profi-Sportler ist es nicht leicht, sich neu zu orientieren. Umso mehr freut es mich, nun gemeinsam mit Gilles mit No Border ein neues Ziel vor Augen zu haben.” 

Gilles Roulin, der ebenfalls im letzten Frühling seinen Rücktritt vom Spitzensport bekannt gab, ist gespannt: „Der Einstieg in das Unternehmertum ist aufregend. Unser Konzept bietet zahlreiche Lösungen für bestehende Probleme im Handel und ich freue mich, gemeinsam mit Ralph diese neue Herausforderung anzunehmen.”

Cross-Border Fulfillment in die Schweiz

Mit der Expansion in die Schweiz bieten die Unternehmer ein Fulfillment, das sich auf die Lagerung und den Versand von Produkten aus dem Online-Handel spezialisiert. Das Angebot von No Border richtet sich an Händler aller Grössen und Tätigkeitsbereiche. Zu den Kunden zählen bekannte Unternehmen wie der österreichische Getränkehersteller Pfanner oder der deutsche Blumenhändler Blume2000.

Mit der Gründung der Schweizer Gesellschaft deckt No Border nun den gesamte DACH-Raum ab. Der Standort Schweiz soll es Händlern ermöglichen, Produkte zu Inlandskonditionen über Grenzen hinweg zu versenden. Für die Kunden soll dies Versandkosten und Lieferzeiten reduzieren.

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