13.03.2024

AI-Act vom EU-Parlament verabschiedet

Die Europäische Union ist mit diesem Beschluss der erste Kontinent, der für KI-Anwendungen gewisse Regeln aufstellt. Bis zur vollständigen Anwendung kann es allerdings bis zu zwei Jahre dauern.
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Das EU-Parlament hat mit deutlicher Mehrheit dem Gesetz zugestimmt (c) Adobe Stock
Das EU-Parlament hat mit deutlicher Mehrheit dem Gesetz zugestimmt (c) Adobe Stock

Das EU-Parlament hat heute, Mittwoch, in Straßburg die erste Regulierung von künstlicher Intelligenz (KI) weltweit beschlossen. Auf den sogenannten AI-Act einigten sich die Parlamentarier:innen zusammen mit dem Rat bereits Anfang Dezember, brutkasten berichtete. Bis zur vollständigen Anwendung kann es allerdings noch zwei Jahre dauern.

Die Europäische Union ist mit diesem Beschluss der erste Kontinent, der für KI-Anwendungen gewisse Regeln aufstellt. Einerseits sollen die neuen Vereinbarungen Grundrechte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die ökologische Nachhaltigkeit vor KI-Systemen schützen. Andererseits will die Europäische Union keine Bremse von Innovation sein und mit dem AI-Act in diesem Bereich eine Führungsrolle einnehmen.

„Social Scoring“ vom AI-Act verboten

Das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Überwachungskameras ist demnach verboten. Außerdem darf künstliche Intelligenz nicht zur Emotionserkennung am Arbeitsplatz (bzw. Schulen) oder zur Auswertung von sozialem Verhalten genutzt werden. Damit kann im europäischen Raum ein Scoringsystem nach Verhalten, ähnlich dem, wie es in China angewendet wird, nicht implementiert werden.

Ausnahmen gelten dem Beschluss nach für Strafverfolgungsbehörden, diese unterliegen allerdings gewissen Sicherheitsbestimmungen.

Verpflichtungen für Hochrisikosysteme

Weitreichende Auswirkungen hat der Beschluss für Hochrisikosysteme. Darunter fallen beispielsweise KI-Anwendungen im Bereich der kritischen Infrastruktur, Gesundheits- oder Bankwesen. Für diese Systeme sind nun Verpflichtungen vorgesehen wie etwa eine Risikobewertung aufzustellen oder Nutzungsprotokolle zu führen.

Durch die heutige Abstimmung müssen Entwickler:innen zukünftig zudem klar kennzeichnen, wenn Texte, Bilder oder Videos auf Künstlicher Intelligenz beruhen. Wie diese in der Praxis greifen sollen, bleibt angesichts der Flut an sogenannten Deepfakes fraglich.

Reaktionen fallen gemischt aus

„Die EU hat geliefert. Wir haben es geschafft, das Konzept der künstlichen Intelligenz mit den grundlegenden Werten zu verknüpfen, die das Fundament unserer Gesellschaft bilden“, zeigte sich Dragos Tudorache, rumänischer Chefverhandler für das EU-Parlament, erfreut.

Für nicht weitreichend genug erachtet Birgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der S&D-Fraktion, das heute beschlossene Gesetz: „Aufgrund der Positionierung mehrerer EU-Staaten war es zum Beispiel nicht möglich, die Nutzung von Echtzeit-Biometrie so strikt zu regulieren, wie wir als sozialdemokratische Fraktion es für nötig halten.”

Kritik kam schon im Vorfeld der Abstimmung von der Industrie. So befürchten Kritiker:innen des Gesetztes, dass sich mit den beschlossenen Regulierungen Wettbewerbsnachteile für europäische Unternehmen insbesondere im Vergleich zu den USA und China ergeben.

Allerdings können die einzelnen Mitgliedstaaten selbst entscheiden, wie streng sie die EU-Richtlinien im eigenen Land handhaben. Obendrein ist es angesichts der schnellen Entwicklungen rund um das Thema KI anzunehmen, dass die heute beschlossenen Regulierungen bis zur vollständigen Umsetzung (im Jahr 2026) zumindest teilweise veraltet sind.

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Renésim Gründer und CEO Georg Schmidt-Sailer | (c) brutkasten
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Als Startup kann man Renésim wohl schon eine Zeit lang nicht mehr bezeichnen. In der heimischen Szene ist das Unternehmen mit Hauptsitz in München vor allem dafür bekannt, dass es 2010 das erst zweite Startup-Investment vom damals noch frischgebackenen Business Angel Hansi Hansmann erhielt. Damals startete es im noch kaum erschlossenen Online-Juwelier-Markt.

Vom Online-Juwelier-Startup zum hybriden KMU

In den ersten Jahren lief das Online-Schmuck-Geschäft gut – bis die internationalen Juwelier-Riesen nachzogen und in den Markt einstigen. Sie trieben die Klickpreise in kurzer Zeit in massive Höhen, wie Gründer und CEO Georg Schmidt-Sailer brutkasten 2022 erzählte. Danach stieg Renésim auf ein hybrides System um und eröffnete zunächst ein physisches Geschäft in zentraler Lage in München, 2022 dann auch in Wien in einer Seitengasse des Graben. Auch in der Wachstumsstrategie sei man von Startup auf KMU umgestiegen, erklärte der Gründer.

Deutsche Renésim-Mutter vor Insolvenz – auch Österreich-Tochter in Konkurs

Doch letztlich scheint die Strategie scheint im Lichte der aktuellen Krisen nicht mehr funktioniert zu haben. Wie der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) verlautbart, brachte die österreichische Renésim-Tochter einen Konkurs-Antrag ein. Eine Fortführung ist nicht geplant. Auch bei der deutschen Muttergesellschaft stehe die Insolvenz bevor. Die Schulden der österreichischen Tochter betragen rund 680.000 Euro. Vier Dienstnehmer:innen und 35 Gläubiger:innen sind betroffen.

“Massive Umsatzeinbrüche” und kein Investment

In einer Erklärung auf der Page des AKV heißt es dazu: “Laut eigenen Angaben ist das Abgleiten in die nunmehrige Insolvenz auf massive Umsatzeinbrüche zurückzuführen. Die Bemühungen um eine Investition zur Schließung der Liquiditätslücke sind schlussendlich gescheitert.” Die bevorstehende Insolvenz der deutschen Muttergesellschaft habe zur Folge, dass die österreichische Renésim-Tochter keine Ware mehr beziehen könne, sodass ein Fortbetrieb nicht von Interesse sei.

Mittlerweile hat sich auch Renésim-Gründer Georg Schmidt-Sailer gegenüber brutkasten zu Wort gemeldet: “Es ist natürlich bitter, aber in meiner Verantwortung als Geschäftsführer musste ich diesen Schritt jetzt setzen. Mir tut das für alle Beteiligten, vor allem unsere Gläubiger und insbesondere unsere Kund:innen, sehr leid”.


Disclaimer: Das Statement von Georg Schmidt-Sailer wurde am Freitag, den 31. Mai, ergänzt.

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