13.03.2024

AI-Act vom EU-Parlament verabschiedet

Die Europäische Union ist mit diesem Beschluss der erste Kontinent, der für KI-Anwendungen gewisse Regeln aufstellt. Bis zur vollständigen Anwendung kann es allerdings bis zu zwei Jahre dauern.
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Das EU-Parlament hat mit deutlicher Mehrheit dem Gesetz zugestimmt (c) Adobe Stock
Das EU-Parlament hat mit deutlicher Mehrheit dem Gesetz zugestimmt (c) Adobe Stock

Das EU-Parlament hat heute, Mittwoch, in Straßburg die erste Regulierung von künstlicher Intelligenz (KI) weltweit beschlossen. Auf den sogenannten AI-Act einigten sich die Parlamentarier:innen zusammen mit dem Rat bereits Anfang Dezember, brutkasten berichtete. Bis zur vollständigen Anwendung kann es allerdings noch zwei Jahre dauern.

Die Europäische Union ist mit diesem Beschluss der erste Kontinent, der für KI-Anwendungen gewisse Regeln aufstellt. Einerseits sollen die neuen Vereinbarungen Grundrechte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die ökologische Nachhaltigkeit vor KI-Systemen schützen. Andererseits will die Europäische Union keine Bremse von Innovation sein und mit dem AI-Act in diesem Bereich eine Führungsrolle einnehmen.

„Social Scoring“ vom AI-Act verboten

Das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Überwachungskameras ist demnach verboten. Außerdem darf künstliche Intelligenz nicht zur Emotionserkennung am Arbeitsplatz (bzw. Schulen) oder zur Auswertung von sozialem Verhalten genutzt werden. Damit kann im europäischen Raum ein Scoringsystem nach Verhalten, ähnlich dem, wie es in China angewendet wird, nicht implementiert werden.

Ausnahmen gelten dem Beschluss nach für Strafverfolgungsbehörden, diese unterliegen allerdings gewissen Sicherheitsbestimmungen.

Verpflichtungen für Hochrisikosysteme

Weitreichende Auswirkungen hat der Beschluss für Hochrisikosysteme. Darunter fallen beispielsweise KI-Anwendungen im Bereich der kritischen Infrastruktur, Gesundheits- oder Bankwesen. Für diese Systeme sind nun Verpflichtungen vorgesehen wie etwa eine Risikobewertung aufzustellen oder Nutzungsprotokolle zu führen.

Durch die heutige Abstimmung müssen Entwickler:innen zukünftig zudem klar kennzeichnen, wenn Texte, Bilder oder Videos auf Künstlicher Intelligenz beruhen. Wie diese in der Praxis greifen sollen, bleibt angesichts der Flut an sogenannten Deepfakes fraglich.

Reaktionen fallen gemischt aus

„Die EU hat geliefert. Wir haben es geschafft, das Konzept der künstlichen Intelligenz mit den grundlegenden Werten zu verknüpfen, die das Fundament unserer Gesellschaft bilden“, zeigte sich Dragos Tudorache, rumänischer Chefverhandler für das EU-Parlament, erfreut.

Für nicht weitreichend genug erachtet Birgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der S&D-Fraktion, das heute beschlossene Gesetz: „Aufgrund der Positionierung mehrerer EU-Staaten war es zum Beispiel nicht möglich, die Nutzung von Echtzeit-Biometrie so strikt zu regulieren, wie wir als sozialdemokratische Fraktion es für nötig halten.“

Kritik kam schon im Vorfeld der Abstimmung von der Industrie. So befürchten Kritiker:innen des Gesetztes, dass sich mit den beschlossenen Regulierungen Wettbewerbsnachteile für europäische Unternehmen insbesondere im Vergleich zu den USA und China ergeben.

Allerdings können die einzelnen Mitgliedstaaten selbst entscheiden, wie streng sie die EU-Richtlinien im eigenen Land handhaben. Obendrein ist es angesichts der schnellen Entwicklungen rund um das Thema KI anzunehmen, dass die heute beschlossenen Regulierungen bis zur vollständigen Umsetzung (im Jahr 2026) zumindest teilweise veraltet sind.

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Containex-Project-Geschäftsführer Markus Pöcksteiner / Hintergrund: Eine von Containex Project umgesetzte Mitarbeiter:innen-Unterkunft | (c) Containex Project (Collage: brutkasten)
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Wenn schnell bzw. temporär ein Gebäude benötigt wird, fällt die Wahl meist auf Container-Bauten. Während diese etwa auf Baustellen das immer gleiche spartanische Design haben, sind sie in aufwändigeren Ausführungen erst auf den zweiten Blick bzw. für das geschulte Auge als Container zu erkennen. Europäischer Marktführer in dem Bereich ist mit Containex eine bereits vor 45 Jahren gegründete Tochter der Wiener Neudorfer Walter Group.

Lücken im Prozess geschlossen

Vergangenes Jahr bekam das Unternehmen mit Containex Project eine neue Schwester, die nun mit ersten Projekten in den Markt startete. Das Ziel: als One-Stop-Shop alle Schritte zwischen der ersten Kundenanfrage und der Übergabe des fertigen Gebäudes innerhalb der Gruppe abdecken. Die neue Gesellschaft schließt damit die verbleibenden Lücken im Prozess, die bei Containex bislang noch bestanden. „Modulares Bauen entfaltet sein volles Potenzial dann, wenn Planung und Ausführung nahtlos ineinandergreifen. Mit Containex Project bündeln wir diese Kompetenzen in einer eigenständigen Projektgesellschaft“, sagt Geschäftsführer Markus Pöcksteiner.

Containex Project als Generalunternehmer

Als Generalunternehmer übernimmt Containex Project den kompletten Bauprozess, also Beratung, Planung, Erstellung von Einreichunterlagen, Fundamentlösungen und Baugrundvorbereitung, Herstellung von technischer Infrastruktur wie Kanal, Wasser, Strom und Daten, Lieferung, Montage und Ausbau der Containermodule, Dach- und Fassadengestaltung, Innenausbau und Koordination aller beteiligten Gewerke. „Unsere Kunden erwarten funktionale, technisch einwandfreie Lösungen mit klar definierten Verantwortlichkeiten. Genau das leisten wir – vom ersten Entwurf bis zur schlüsselfertigen Übergabe“, meint Pöcksteiner.

Unter den ersten Referenzprojekten sind etwa eine Landarztpraxis, ein Kindergarten, ein Seminarzentrum, ein Ausweichquartier eines Gymnasiums, eine Mitarbeiter:innen-Unterkunft eines Logistik-Betriebs oder Ladehubs für E-Autos bzw. E-Bikes inklusive „Lounge“ von Burgenland Energie. Dabei sind nicht alle umgesetzten Projekte temporär.

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