13.03.2024

AI-Act vom EU-Parlament verabschiedet

Die Europäische Union ist mit diesem Beschluss der erste Kontinent, der für KI-Anwendungen gewisse Regeln aufstellt. Bis zur vollständigen Anwendung kann es allerdings bis zu zwei Jahre dauern.
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Das EU-Parlament hat mit deutlicher Mehrheit dem Gesetz zugestimmt (c) Adobe Stock
Das EU-Parlament hat mit deutlicher Mehrheit dem Gesetz zugestimmt (c) Adobe Stock

Das EU-Parlament hat heute, Mittwoch, in Straßburg die erste Regulierung von künstlicher Intelligenz (KI) weltweit beschlossen. Auf den sogenannten AI-Act einigten sich die Parlamentarier:innen zusammen mit dem Rat bereits Anfang Dezember, brutkasten berichtete. Bis zur vollständigen Anwendung kann es allerdings noch zwei Jahre dauern.

Die Europäische Union ist mit diesem Beschluss der erste Kontinent, der für KI-Anwendungen gewisse Regeln aufstellt. Einerseits sollen die neuen Vereinbarungen Grundrechte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die ökologische Nachhaltigkeit vor KI-Systemen schützen. Andererseits will die Europäische Union keine Bremse von Innovation sein und mit dem AI-Act in diesem Bereich eine Führungsrolle einnehmen.

„Social Scoring“ vom AI-Act verboten

Das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Überwachungskameras ist demnach verboten. Außerdem darf künstliche Intelligenz nicht zur Emotionserkennung am Arbeitsplatz (bzw. Schulen) oder zur Auswertung von sozialem Verhalten genutzt werden. Damit kann im europäischen Raum ein Scoringsystem nach Verhalten, ähnlich dem, wie es in China angewendet wird, nicht implementiert werden.

Ausnahmen gelten dem Beschluss nach für Strafverfolgungsbehörden, diese unterliegen allerdings gewissen Sicherheitsbestimmungen.

Verpflichtungen für Hochrisikosysteme

Weitreichende Auswirkungen hat der Beschluss für Hochrisikosysteme. Darunter fallen beispielsweise KI-Anwendungen im Bereich der kritischen Infrastruktur, Gesundheits- oder Bankwesen. Für diese Systeme sind nun Verpflichtungen vorgesehen wie etwa eine Risikobewertung aufzustellen oder Nutzungsprotokolle zu führen.

Durch die heutige Abstimmung müssen Entwickler:innen zukünftig zudem klar kennzeichnen, wenn Texte, Bilder oder Videos auf Künstlicher Intelligenz beruhen. Wie diese in der Praxis greifen sollen, bleibt angesichts der Flut an sogenannten Deepfakes fraglich.

Reaktionen fallen gemischt aus

„Die EU hat geliefert. Wir haben es geschafft, das Konzept der künstlichen Intelligenz mit den grundlegenden Werten zu verknüpfen, die das Fundament unserer Gesellschaft bilden“, zeigte sich Dragos Tudorache, rumänischer Chefverhandler für das EU-Parlament, erfreut.

Für nicht weitreichend genug erachtet Birgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der S&D-Fraktion, das heute beschlossene Gesetz: „Aufgrund der Positionierung mehrerer EU-Staaten war es zum Beispiel nicht möglich, die Nutzung von Echtzeit-Biometrie so strikt zu regulieren, wie wir als sozialdemokratische Fraktion es für nötig halten.“

Kritik kam schon im Vorfeld der Abstimmung von der Industrie. So befürchten Kritiker:innen des Gesetztes, dass sich mit den beschlossenen Regulierungen Wettbewerbsnachteile für europäische Unternehmen insbesondere im Vergleich zu den USA und China ergeben.

Allerdings können die einzelnen Mitgliedstaaten selbst entscheiden, wie streng sie die EU-Richtlinien im eigenen Land handhaben. Obendrein ist es angesichts der schnellen Entwicklungen rund um das Thema KI anzunehmen, dass die heute beschlossenen Regulierungen bis zur vollständigen Umsetzung (im Jahr 2026) zumindest teilweise veraltet sind.

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Die deutsche Wirtschaftsministerin Katherina Reiche | (c) Grunpfnul vie Wikimedia Commons
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„Mit der Startup- und Scaleup-Strategie der Bundesregierung legen wir das Fundament für die nächste Generation deutscher Weltmarktführer“, erklärt die deutsche Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, anlässlich des Beschlusses der Strategie im Bundeskabinett. Mit der Strategie will die deutsche Politik auf „geopolitische Verschiebungen, die digitale und grüne Transformation sowie der rasante Fortschritt in Schlüsseltechnologien wie Künstlicher Intelligenz“ reagieren, wie es im Papier heißt. Dieses versteht sich als eine politische Arbeitsagenda, die insgesamt 152 Einzelmaßnahmen in acht verschiedenen Handlungsfeldern bündelt. Das erklärte Ziel der deutschen Bundesregierung ist es, die Rahmenbedingungen entlang des gesamten Lebenszyklus innovativer Unternehmen zu verbessern – von der ersten Idee bis zur internationalen Expansion. Die Maßnahmen stehen allerdings unter dem Vorbehalt, dass Budget für sie vorhanden ist.

Zuletzt starke Gründungsdynamik

Das deutsche Startup-Ökosystem konnte trotz eines herausfordernden wirtschaftlichen Umfelds zuletzt eine beachtliche Gründungsdynamik aufweisen. Im ersten Halbjahr 2026 verzeichnete die Bundesrepublik mit 3.053 Startup-Gründungen einen historischen Rekordwert, was einem Zuwachs von 52 Prozent im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2025 entspricht. Getrieben wurde dieser Aufschwung insbesondere durch den anhaltenden Boom im Bereich der Künstlichen Intelligenz, auf den allein über 1.000 Neugründungen entfielen. Die nackten Rekordzahlen täuschen jedoch darüber hinweg, dass es dem deutschen Markt nach wie vor nicht ausreichend gelingt, erfolgreiche junge Firmen in die kapitalintensive Wachstums- und Skalierungsphase zu überführen. Mit rund 90 Euro Wagniskapitalinvestitionen pro Kopf im Jahr 2025 liegt die Investitionsaktivität in Deutschland signifikant hinter den führenden Märkten in den USA und Großbritannien zurück.

Risikokapital und das Hebeln privater Milliarden

Um das Abwandern vielversprechender Innovationen und den Ausverkauf ins Ausland zu verhindern, setzt die neue Strategie vor allem bei der Mobilisierung von privatem und institutionellem Kapital an. Ein zentrales Vorhaben ist die Fortführung und Weiterentwicklung der sogenannten WIN-Initiative. Laut dem Strategiepapier soll damit darauf hingearbeitet werden, die Zusagen privater Investoren für Investitionen in Wagniskapital und das Startup-Ökosystem auf 25 Milliarden Euro mehr als zu verdoppeln. Flankiert wird diese Absicht durch die nationale Umsetzung der überarbeiteten europäischen Solvency-II-Richtlinie, die es Versicherungsgesellschaften erleichtert, Kapitalanlagen als langfristige Aktieninvestitionen einzustufen. Dadurch sinken die regulatorischen Eigenkapitalanforderungen für solche Risikokapitalinvestitionen drastisch von 49 auf 22 Prozent. Ergänzend ist die Bereitstellung von Bundesmitteln für eine Nachfolgegeneration des größten europäischen Dachfonds, den „Wachstumsfonds II“, über die KfW Capital geplant.

Neuer Fokus auf DefenceTech und Sicherheit

Zu den markantesten und zugleich politisch sensibelsten Neuerungen der Regierungsstrategie gehört die erstmalige, systematische Berücksichtigung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie. In einer Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums heißt es von Ministerin Reiche, das Konzept verfolge das Ziel, das „Gründen zu erleichtern, das Wachstum zu beschleunigen und Innovation in Deutschland zu halten“. Für Startups aus dem Rüstungssektor wird im Rahmen des verbleibenden „Deutschlandfonds“ ein spezielles Direktbeteiligungsvehikel des Bundes geschaffen. Damit beabsichtigt die Bundesregierung, sich künftig erstmals direkt an jungen Unternehmen zu beteiligen, die Waffen herstellen, um deren Kapitalzugang zu sichern.

Neben der Rüstungsförderung adressiert die Strategie auch administrative Hürden, die im internationalen Vergleich als Standortnachteil gelten. Über das Hebelprojekt „Schneller Gründen“ soll bis Ende 2026 der Entwurf für ein Gründungsbeschleunigungsgesetz ausgearbeitet werden, um Anmeldeverfahren und die Vergabe von Steuernummern digital zu vereinheitlichen. Zudem unterstützt die deutsche Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission für die EU Inc., die als europäisch vereinheitlichte Rechtsform für grenzüberschreitend tätige Startups etabliert werden soll.

Kritik von mehreren Seiten

Trotz des breiten Maßnahmenpakets regt sich im deutschen Ökosystem und in den Verbänden auch Kritik an der strategischen Ausrichtung der Bundesregierung. Vor allem der starke Rüstungsfokus bei gleichzeitiger Vernachlässigung gesellschaftlicher Aspekte steht im Zentrum der Debatte. So wird etwa vom Bundesverband für Social Entrepreneurship in Deutschland (SEND e.V.) kritisiert, dass „soziale Gründungsvorhaben“ in der neuen Fassung überhaupt keine Rolle mehr spielen. Auch der Verband der Business Angels äußert Unmut und bezeichnet die fast ausschließliche Fokussierung auf Venture-Kapital als Finanzierungsinstrument als eine Maßnahme „an den Gründungsrealitäten vorbei“, da erfahrene private Geldgeber für die Nachhaltigkeit von Gründungen entscheidender seien.

Fachkommentare aus den Bereichen Bioökonomie und Nachhaltigkeit warnen zudem vor einem „Klumpenrisiko“ durch den engen Fokus auf Verteidigungstechnologien. Aus der Gründerszene selbst wird bemängelt, dass das ehemals politisch stark beworbene Vorreiterprojekt einer „Gründung in 24 Stunden“ sowie Erleichterungen für das „Gründen aus dem Beruf“ im finalen Papier nicht mehr auftauchen. Zudem weisen Industrievertreter darauf hin, dass zentrale Herausforderungen für innovationsintensive Branchen über die reine Startup-Finanzierung hinausgehen; es fehle an Impulsen für spätere Finanzierungsrunden, an regulatorischer Beschleunigung sowie am Ausbau industrieller Produktionskapazitäten. Ob die Strategie die Erwartungen der Praxis erfüllen kann, wird von Branchenbeobachtern auch aufgrund des Zeithorizonts bezweifelt: Dass mit der Umsetzung der Maßnahmen lediglich „noch in dieser Legislaturperiode begonnen“ werden soll, lasse kein hohes Tempo vermuten.

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