04.01.2023

AI Act der EU: Was auf Startups rechtlich zukommen könnte

Elisabeth Kutner, Martin Hanzl und Alexander Glaser von EY Law Pelzmann Gall Größ Rechtsanwälte GmbH beleuchten im zweiten Teil ihrer zweiteiligen Reihe für den brutkasten, was auf Startups mit dem "AI Act" der EU rechtlich zukommen könnte.
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Elisabeth Kutner, Martin Hanzl, Alexander Glaser
Elisabeth Kutner, Martin Hanzl, Alexander Glaser | Fotos: EY Law, Hintergrund: Guillaume Périgois/Unsplash

Wie bereits in Teil 1 dieses Artikels diskutiert, gibt es – abhängig vom jeweiligen Einsatz des AI-Systems – schon jetzt einiges rechtlich zu beachten. Dies insbesondere auch, um bei einem späteren Einstieg von Investor:innen und im Rahmen einer Due Diligence „Red Flags“ weitestgehend zu vermeiden.

Teil 2 unseres Beitrages soll einen kurzen Blick in die Zukunft wagen, was es beim Einsatz von AI-Systemen aufgrund des Vorschlags des AI-Acts bzw. der KI-Haftungsrichtlinie zu beachten geben könnte.

1. AI Act – Back on track?

Im April 2021 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über Künstliche Intelligenz („AI Act“), der darauf abzielt, einen einheitlichen Rahmen für die Entwicklung, Einführung und Nutzung von Künstlicher Intelligenz („KI“ oder „AI“) in der Europäischen Union (EU) zu schaffen. Der AI Act befindet sich derzeit noch in einem Entwurfsstadium und wurde noch nicht endgültig verabschiedet oder in Kraft gesetzt.

Durch die Vorlage des Entwurfs machte die Kommission aber klar: Auch im Bereich der KI soll die EU ganz vorne dabei sein. Nach diesem Impuls wurde es jedoch recht schnell wieder ruhig um das Gesetzesvorhaben. Jetzt, gerade rechtzeitig mit dem Hype um ChatGPT, meldet sich der Rat mit einem gemeinsamen Standpunkt zum Kommissionsvorschlag.

Neben Lob über den generellen Ansatz des ursprünglichen Verordnungsvorschlags wurden vorwiegend kritische Stimmen über die zu weit gefasste Definition eines KI-Systems laut. Hier will der Rat nun nachbessern und den Begriff enger und konkreter bestimmen, indem nur noch Systeme erfasst sind, die auf Konzepten des maschinellen Lernens sowie logik- und wissensgestützten Konzepten basieren. So soll eine Überregulierung von klassischen Softwaresystemen verhindert werden.

2. AI Act – Ein Überblick über den „risk-based approach“

Sowohl der Vorschlag der Europäischen Kommission als auch die Stellungnahme des Rates folgen einem „risk-based approach“. Der AI Act teilt KI-Systeme in verschiedene Risikokategorien (von inakzeptablem Risiko bis hin zu geringem Risiko) ein und erlegt den Verantwortlichen – abhängig von der jeweiligen Einteilung eines KI-Systems – Handlungspflichten auf. Die folgende Grafik zeigt die vorgeschlagene Einteilung von AI-Systemen anhand des damit verbundenen Risikos.

der „risk-based approach“ des AI Act

Ganz oben in der Risikopyramide stehen KI-Systeme, die eine Bedrohung für Menschen, Sicherheit und Grundrechte darstellen (können). Solche Anwendungsfälle können etwa KI-Systeme zur unterschwelligen Manipulation oder biometrischen Identifizierung zur Strafverfolgung an öffentlichen Orten sein. Bis auf wenige Ausnahmen ist der Einsatz derartiger KI-Systeme unter dem vorgeschlagenen Regelwerk generell verboten. Nach dem Vorschlag der Europäischen Kommission soll (nur) das Social Scoring durch den öffentlichen Sektor unter „inakzeptables Risiko“ fallen. Der Rat möchte dieses Verbot erweitern und schlägt vor, das Verbot auch auf den privaten Bereich auszuweiten.

High-Risk Systeme, wie unter anderem KI-Technologien, die in der medizinischen Diagnose und Behandlung eingesetzt werden, sind zwar nicht verboten, stehen aber unter strengen Anforderungen für die Entwicklung, das Inverkehrbringen sowie die Nutzung. Diese müssen einem behördlichen Konformitätsbewertungsverfahren standhalten, bei dem die Einhaltung der unter der Verordnung notwendigen Vorkehrungen überprüft wird. Dazu zählen etwa ein Risikomanagement, die menschliche Aufsicht über das System sowie die Cybersicherheit.
Mit KI-Systemen in Chatbots und Deepfakes assoziiert der AI Act lediglich ein geringes Risiko. Der europäische Gesetzgeber bleibt hier weiter bei hauptsächlich oberflächlichen Maßnahmen und sieht eine Kennzeichnung des Systems als ausreichend an.

Die Nutzung von KI-Technologieanwendungen mit minimalem Risiko wird durch den AI Act nicht berührt. Darunter fallen KI-gestützte Videospiele oder auch Spam-Filter.

Tipp:

Die tatsächliche Einstufung eines KI-Systems kann aufwendig und komplex werden, ihr solltet euch daher absichern und für die Beurteilung Expert:innen hinzuziehen. Je nachdem, wann euer AI-System auf den Markt gebracht wird bzw wie lange es verkauft werden soll, kann eine frühzeitige (freiwillige) Berücksichtigung des AI Acts bereits sinnvoll sein.

3. Worauf ist als Startup nun zu achten?

Zwar steht der AI Act noch nicht vor der Tür, sondern taucht wohl eher erst am Horizont auf, dennoch sollten ambitionierte Startup-Gründer:innen bereits jetzt einige Anforderungen im Hinterkopf behalten.

Regulierung wird einerseits oft als Innovationstreiber bezeichnet. Umfassende Regulierung sowie aufwendige Registrierungs- und Prüfungsverfahren können jedoch insbesondere Startups und KMUs den Markteinstieg erschweren. Dieses Phänomen ist bisher insbesondere auf dem Finanzmarkt bekannt. Viele der zukunftsorientierten KI-Anwendungen fallen in die selbstdefinierte „High-Risk“-Kategorie des AI Acts. Der Fokus des Verordnungsvorschlags liegt klar auf der Regulierung solcher High-Risk-Systeme. Die für ein Inverkehrbringen und eine Inbetriebnahme notwendige Konformitätsbewertung durch Dritte wird nur durch intensive rechtliche und technische Vorbereitung von Seiten der KI-Anbieter:innen möglich sein. Bei selbstlernenden KI-Systemen ist eine solche Bewertung sogar auf laufender Basis durchzuführen, was für eine zusätzliche Belastung sorgt.

Der Standpunkt des Rates versucht ein Ausarten der High-Risk-Kategorie durch eine zusätzliche Anknüpfung an lediglich schwerwiegende Grundrechtsverletzungen oder andere bedeutende Risiken zu verhindern. Darüber hinaus sollen auch Vereinfachungen bei den Verfahren und technischen Anforderungen KMUs und Startups begünstigen.

Tipp

Wie diese geplanten Erleichterungen tatsächlich aussehen werden, ist kaum abzuschätzen. Ihr solltet bereits jetzt ausreichend Ressourcen und Zeit für zusätzliche Prüfungen und Prozesse einplanen.

4. Ausblick auf die KI-Haftungsrichtlinie

Um noch einmal auf den aktuellen Hype zurückzukommen: Was passiert nun, wenn ein Chatbot eine wesentliche Falschauskunft liefert und so tatsächlich einen Schaden verursacht? Wenn ein KI-System voreingenommen agiert und damit Personengruppen von Vornherein von einem Bewerbungsprozess ausschließt oder Menschen durch den Einsatz von intelligenten Operationsrobotern sonst zu Schaden kommen?

Ein dramatisches Beispiel für eine potenzielle Schädigung durch künstliche Intelligenz war der Testlauf eines medizinischen Chatbots, der ebenfalls auf GPT-3-Software basierte. Zum einen reagierte die KI mit eigenartigen medizinischen Diagnosen, viel drastischer aber war, dass der Bot in psychologischen Gesprächen die Patient:innen dazu ermunterte, sich ihren Suizidgedanken hinzugeben. Durch den AI Act sollen je nach Risikoeinstufung des KI-Systems Vorkehrungen getroffen werden, um solche Fehler möglichst zu vermeiden (siehe dazu bereits oben).

Falls durch ein KI-System aber trotzdem ein Schaden verursacht wird, müssen entsprechende gesetzliche Grundlagen für eine Haftung bereitgestellt werden. Während die Nachweisbarkeit eines Schadens selten ein Problem darstellt, scheitert der Beweis der Kausalität und Schuld bereits merkbar öfter. Angefangen bei Chatbots wird der Nachweis von Kausalität und Verschulden bei hoch-komplexen KI-Systemen wohl ungemein schwerer.

Die europäische Kommission hat dieses Risiko bereits erkannt und reagierte im September mit einem Richtlinienvorschlag über die KI-Haftung. Die im englischen AI Liability Directive genannte Richtline soll den AI Act um ein wirksames zivilrechtliches außervertragliches und verschuldensabhängiges Haftungssystem, insbesondere für High-Risk-KI-Systeme, ergänzen. Die Durchsetzbarkeit von Haftungsfällen wird durch ein Zusammenspiel von Vermutungsregeln und Offenlegungspflichten erleichtert. Ziel ist es, dadurch insbesondere den Black-Box-Effekt zu überwinden, da die menschliche Handlung oft nicht mehr problemlos mit einem Ereignis in Verbindung gebracht werden kann, wenn ein „selbstständiges“ KI-System dazwischentritt.

Gerichte sollen daher widerlegbar Verschulden vermuten können, wenn eine gerichtlich aufgetragene Offenlegungspflicht nicht erfüllt wird. Ist das Verschulden nachgewiesen oder zumindest vermutet worden, kann das Gericht auch eine widerlegbare Kausalitätsvermutung anstellen. Da aber eine solche Vermutung auch für eine:n Schädiger:in oft schwer zu widerlegen sein kann, stellt die Richtline bestimmte Anforderungen und Einschränkungen auf.

So muss es nach den Umständen des Falles als hinreichend wahrscheinlich angesehen werden können, dass das Verschulden das Ergebnis des KI-Systems beeinflusst hat und das Verschulden selbst auf einem Verstoß gegen ein Gesetz beruht, das gerade solche Schäden verhindern soll. Zusätzlich wird die Zulässigkeit einer Vermutung für KI-Systeme mit einem geringen Risiko deutlich eingegrenzt und ist auch für High-Risk Systeme ausgeschlossen, wenn ohnehin ausreichend Beweismittel vorliegen.

Tipp

Für den potenziellen Schädiger wird es zum großen Nachteil, wenn keine entsprechenden Aufzeichnungen offengelegt werden können. Beim Einsatz von KI-Systemen solltet ihr euch bereits davor um rechtskonforme Unterlagen und Aufzeichnungen kümmern.

5. Haftung vor Umsetzung der KI-Haftungsrichtlinie (k)ein Thema?

Bis man sich auf EU-Ebene über die KI-Haftungsrichtlinie geeinigt hat bzw bis diese dann tatsächlich in den nationalen Mitgliedstaaten umgesetzt wird, wird noch einige Zeit vergehen. Dennoch sollten Unternehmen das Thema Haftung schon jetzt beachten.

Einerseits kann der Einsatz von KI-Systemen oder sonstiger Software auch bereits nach geltendem Recht zur Haftung von Anwender:innen führen (beispielsweise wenn KI-Systeme durch eine:n Mitarbeitende:n eines Unternehmens falsch bedient werden). Andererseits können, insbesondere im B2B Kontext, auch vertragsrechtliche Regelungen haftungsbegründend wirken (z.B. kann ein Vertrag vorsehen, dass eine Software eine bestimmte Verfügbarkeitszeit aufweist, eine bestimmte Fehlerrate nicht überschreitet oder Ähnliches).

Tipp

Wenn ihr Software lizensiert, Software as a Service anbietet oÄ, solltet ihr zu Beginn Zeit in ein ausreichendes Vertragstemplate investieren, um sicherzustellen, dass keine „versteckten“ Haftungen enthalten sind.

6. Zusammenfassung

Bei der folgenden kurzen Zusammenfassung hat uns wieder ChatGPT unterstützt. Es gilt aber weiterhin: Wer auf aber auf Nummer sicher gehen und nichts verpassen will, sollte Texte trotzdem noch selbst lesen.

Der AI Act ist ein Gesetzentwurf der Europäischen Kommission, der sich darauf konzentriert, einen einheitlichen Rahmen für die Entwicklung, Einführung und Nutzung von Künstlicher Intelligenz in der EU zu schaffen. Der AI Act unterteilt AI-Systeme in Risikokategorien und legt für jede Kategorie Handlungspflichten fest. Die High-Risk-Systeme, wie KI-Technologie, die in der medizinischen Diagnose und Behandlung eingesetzt werden, sind den strengeren Anforderungen unterworfen und müssen einem behördlichen Konformitätsbewertungsverfahren standhalten. Die Low-Risk-Systeme haben weniger strenge Anforderungen und müssen keinem behördlichen Verfahren unterzogen werden, aber sie müssen dennoch Risiken minimieren und eine geeignete Dokumentation aufbewahren. Die KI-Haftungsrichtlinie hingegen zielt darauf ab, den Schadenersatz für Schäden, die durch KI-Systeme verursacht werden, zu regeln und sicherzustellen, dass die Verantwortlichen für KI-Systeme haftbar gemacht werden können.


Über die Autor:innen

Dr. Martin Hanzl ist Rechtsanwalt und Head of New Technologies bei EY Law Pelzmann Gall Größ Rechtsanwälte GmbH. Er betreut nationale und internationale Kryptodienstleister, FinTechs, Start-Ups sowie Finanz- und Versicherungsinstitute, insbesondere zum Einsatz von New Technologies, komplexen regulatorischen Fragestellungen und bei gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen rundum Finanzierungsrunden und Exits. Überdies ist er Projektverantwortlicher des „Blockchain and Smart Contracts“-Projektes des European Law Institutes. Er ist Vortragender an der Anwaltsakademie, Fachhochschulen und Universitäten sowie Herausgeber und Autor mehrerer Handbücher sowie zahlreicher weiterer Fachartikel zu den Themen Digitalisierung, Smart Contracts, New Technologies und Gesellschaftsrecht.

Mag. Alexander Glaser ist Rechtsanwaltanwärter bei EY Law Pelzmann Gall Größ Rechtsanwälte GmbH mit dem Fokus auf IP/IT Recht sowie neue Technologien und betreut Mandant:innen insbesondere zu Fragen rund um Krypto-Assets (zB rechtliche Einordnung, Registrierung als CASP) sowie Schutz und Nutzung von IP (ua KI-Systeme, Softwarelizensierung).

Elisabeth Kutner LL.B. (WU) ist Masterstudentin des Studiengangs Wirtschaftsrecht der Wirtschaftsuniversität Wien und juristische Mitarbeiterin bei EY Law Pelzmann Gall Größ Rechtsanwälte GmbH mit dem Fokus auf IP/IT Recht und neue Technologien.


Disclaimer: Die finalen Texte des AI Acts und der AI Liability Directive liegen zum Zeitpunkt dieses Beitrages noch nicht vor und können daher von der gegenständlichen Darstellung abweichen. Dieser Text gibt lediglich einen Überblick über ausgewählte Fragestellungen im AI-Kontext und hat weder den Anspruch auf Vollständigkeit noch stellen die Hinweise und Informationen Rechtsberatung oder sonstige Empfehlungen dar. Dieser Text kann keinesfalls eine individuelle Rechtsberatung ersetzen und dient lediglich der persönlichen Information. Dieser Text gibt überdies ausschließlich die Meinungen und Erfahrungen der Autor:innen wieder.

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Das IKEA Business Network bringt einige Vorteile mit sich - sowohl für Unternehmen, als auch für Mitarbeitende. | © Inter IKEA Systems B.V. 2025

Die Covid-Pandemie hat deutlich gezeigt, woran es vielen Arbeitsplätzen mangelte: Digitale Tools und moderne Arbeitsmethoden waren oft gar nicht oder nur unzureichend vorhanden. Als plötzlich viele ins Homeoffice wechseln mussten, wurde diese Lücke besonders sichtbar.

Nach der Pandemie stand wiederum eine andere Herausforderung im Fokus: Das klassische Büro sollte wieder ein attraktiver Ort für Mitarbeitende werden. Die Folge? Neue Konzepte für Arbeitsplatzgestaltung, flexible Arbeitsmodelle und innovative Zeitpläne. Das brachte frischen Wind in die Büroplanung – und inspirierte viele auch dazu, ihre Homeoffice-Bereiche neu zu gestalten.

Doch muss ein durchdachtes, modernes Büro wirklich teuer sein? IKEA hat dazu eine klare Haltung: Nein! Mit praktischen Einrichtungslösungen sorgt IKEA dafür, dass sich Menschen sowohl im Büro als auch im Homeoffice rundum wohlfühlen. Und genau hier setzt auch das IKEA Business Network an – ein spezielles Treueprogramm für Unternehmen. Ob Startup oder Großunternehmen: Firmen können sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren, während IKEA sich um die passende Büroausstattung kümmert.

Förderung der Kreativität und Produktivität

Graue Wände, Papierstapel auf den Schreibtischen und absolute Ruhe: So sahen klassische Büros noch früher aus. Mittlerweile hat man erkannt, dass das Unternehmen davon profitiert, wenn sich die Mitarbeitenden im Büro wohlfühlen – Stichwort Employer Branding. Aus dem alten Büro wird nun vermehrt ein Wohlfühlort: helle Farben, ergonomische Stühle, höhenverstellbare Schreibtische, Pflanzen und praktische Aufbewahrungssysteme. Eine angenehme Arbeitsatmosphäre bedeutet nicht nur glückliche Mitarbeitende, sondern auch steigende Innovationskraft und Engagement im Unternehmen. 

Die richtige Einrichtung fördert nämlich Kreativität und Produktivität – egal ob im Großraumbüro oder im Home Office. Helfen kann dabei IKEA mit seinem IKEA Business Network. Die Mitgliedschaft bietet Unternehmen smarte Einrichtungslösungen, innovativen Service und exklusive Angebote. Nicht nur das Unternehmen selbst, sondern auch Mitarbeitende profitieren von der Mitgliedschaft. Sandra Gerold, Country Business Manager bei IKEA Austria, schildert im Gespräch mit brutkasten, was die fünf größten, aber vermeidbaren Fehler bei der Büroplanung sind. 

Fünf Tipps für deine Büroplanung

Tipp 1: Achte auf ergonomische und individuelle Bedürfnisse am Arbeitsplatz.

Sandra Gerold: Ein paar identische Tische und Stühle sind schnell angeschafft und in einem Raum platziert. Hierbei wird noch viel zu oft auf die individuellen Anforderungen von Mitarbeiter:innen vergessen, um ein optimales Arbeitsumfeld zu schaffen und langfristig Gesundheitsschäden vorzubeugen. Wer den Großteil seiner Arbeitszeit sitzend verbringt, hat ein höheres Risiko, Probleme in Schultern und Rücken zu bekommen. Ein ergonomischer Bürostuhl sollte vielfach verstellbar sein und sich an deine Mitarbeiter:innen anpassen lassen, um die Muskeln und Bandscheiben zu entlasten. Der Arbeitsbereich darf auf keinen Fall zu klein oder unflexibel sein und muss auch genügend Platz für z.B. eine extra Tischbeleuchtung etc bieten.

Mit der IKEA-Einrichtung wird man den Anforderungen von jedem Mitarbeitenden gerecht. | © Inter IKEA Systems B.V. 2025

Tipp 2: Verwende die richtige Beleuchtung.

Sandra Gerold: Ein helles und mit viel Tageslicht durchflutetes Büro wünscht sich wohl jeder und Sonnenlicht ist tagsüber meistens die optimale Beleuchtung. Den Schreibtisch aber direkt, frontal vor ein Fenster zu stellen, schafft zwar einen möglichen Ausblick nach draußen, aber das Tageslicht kann blenden und die Augen anstrengen. Hier sollte immer auf eine seitliche Ausrichtung geachtet werden, um Blendungen möglichst zu vermeiden. Auch wer an einer guten Beleuchtung spart, kann die Augen seiner Mitarbeiter:innen zusätzlich belasten. Zu vermeiden sind Blendung, Flimmern und große Helligkeitsunterschiede.

Tipp 3: Stelle sicher, dass du ausreichend flexibel nutzbaren Raum hast.

Sandra Gerold: Ein Großraumbüro fühlt sich nicht automatisch groß an, wenn es mit Möbeln und Menschen überfüllt ist und keine unterschiedlichen Bereiche und Flächen zur Verfügung stellt, wie z.B.: Einzel- und Teamräume. Aber man braucht auch nicht unbedingt eine große Fläche, um ein Büro geräumig zu planen und zu gestalten. Durch die richtige Planung des Layouts, Verwendung von Farbkonzepten und flexiblen Möbeln kann man ein gutes Raumgefühl schaffen. Modulare Bürosysteme geben die Möglichkeit von schneller Umgestaltung und das Ausprobieren von verschiedenen Szenarien. 

Die flexiblen Möbel von IKEA. | © Inter IKEA Systems B.V. 2025

Tipp 4: Achte auf ein passendes Raumklima.

Sandra Gerold: Ein offenes Büro in einer alten Lagerhalle ist schnell eingerichtet, hohe Decken und Stahlkonstruktionen sind ein toller Blickfang, aber ohne die richtige Einrichtung können schnell Probleme auftreten. Wenn die Temperatur am Arbeitsplatz nicht innerhalb der optimalen Werte zwischen 20-22 Grad liegt, kann es schnell ungemütlich werden. Auch die Luftfeuchtigkeit spielt eine entscheidende Rolle und sollte konstant zwischen 40-60 Prozent liegen. Auch Feinstaubbelastung und Pollenflug können in einem Büro zum Problem werden.  Luftbefeuchter und Luftreiniger können hier unterstützen, um zu einem besseren Klima beizutragen. Auch der richtige Einsatz von Pflanzen ist nicht nur ein Blickfang, sondern schafft ein angenehmes Raumklima.

Tipp 5: Unterschätze Hintergrundgeräusche nicht.

Sandra Gerold: In den meisten Großraumbüros ist viel los – Tastatur-Geklapper, Gespräche außerhalb von Meetingräumen, Diskussionen, Telefongeklingel oder Publikumsverkehr. Büros ohne Abtrennungen oder fehlender Struktur leiten Geräusche und Lärm ungefiltert weiter und können zu einer großen Belastung für Mitarbeiter:innen werden und auch auf Kund:innen nicht einladend wirken. Eine ständige Geräuschkulisse ist anstrengend und kann zu schlechter Konzentration und Fehlern führen, sowie zu Kopfschmerzen und Überanstrengung. 

Halbhohe Aufbewahrungsschränke oder Sideboards können Gliederung schaffen und Lärm reduzieren. Akustikpaneele & Schallabsorber sind wahre Superhelden gegen störenden Lärm. Sie dämpfen Geräusche, verbessern die Raumakustik und sorgen für ein angenehmes Klangbild.

IKEA Business Network bietet exklusive Angebote

Mit dem IKEA Business Network will IKEA in erster Linie Unternehmen unterstützen und das unabhängig von Größe, Umsatz und Branche. “Wir wollen also wirklich die Kleinen, die Startups und die mittleren Unternehmen unterstützen. Und auch ein sicherer und verlässlicher Partner für sie sein”, sagt Sandra Gerold. Die Mehrheit der Unternehmen, die dem Loyalty Club beitreten, seien tatsächlich Startups. 

Sandra Gerold, Country Business Manager bei IKEA Austria. | © Niklas Stadler

Kein Wunder, denn die Vorteile sind wie auf Startups zugeschnitten: Die Mitgliedschaft ist kostenlos und man erhält professionelle, persönliche und maßgeschneiderte Unterstützung beim Einrichten der Büroräumlichkeiten. Neben Rabatten und Angeboten gibt es kostenlose Design-Tipps und Online-Schulungen. Das IKEA Business Network wurde ins Leben gerufen, um Unternehmen mit innovativen Lösungen zu unterstützen, die Arbeitsräume attraktiver und funktionaler machen. Gemeinsam mit IKEA entwickeln die Mitgliedsunternehmen maßgeschneiderte Lösungen aus Produkten und Dienstleistungen, die optimal auf individuelle Anforderungen abgestimmt sind.

Business Pay Card erlaubt das Kaufen auf Rechnung

Employer Branding ist in der heutigen Business-Welt ein wichtiger Aspekt, um sich bei potenziellen Arbeitnehmer:innen als guter Arbeitgeber zu positionieren. Besonders beim IKEA Business Network können Mitarbeitende profitieren: Nach erfolgreicher Registrierung können auch sie exklusive Angebote bei IKEA und bei über 100 Partnerunternehmen genießen. Zudem erhalten alle Mitglieder (inklusive Mitarbeitende) spezielle IKEA Business Angebote in Form von Preisreduktionen. So kann man als Entrepreneur eine starke Unternehmenskultur aufbauen und das Team dazu inspirieren, sein Bestes zu geben.

Gerade in der Gründungs- oder Aufbauphase stehen viele Jungunternehmen vor finanziellen Herausforderungen. Anfangs können sich viele Rechnungen auf einmal anstauen. Hier soll die Business Pay Card als weiterer Benefit Jungunternehmen unterstützen. Die Bezahlkarte erlaubt es Mitgliedern, erst 40 Tagen nach dem Kauf zu bezahlen. Außerdem ist es möglich, ganz flexibel über verschiedene Wege bei IKEA zu bestellen – sei es über Mail, Telefon oder Chat. Dazu kommt, dass über 50 Prozent aller Speditionslieferungen von IKEA in Österreich emissionsfrei zugestellt werden – im Großraum Wien sogar schon 100 Prozent. Bis 2028 sollen weltweit 90 Prozent aller IKEA-Lieferungen ohne Treibhausgasemissionen durchgeführt werden – eine Möglichkeit, ohne großen Aufwand seinen CO2-Fußabdruck zu reduzieren.

Networking-Events

Gerade für Jungunternehmer:innen ist Networking in dieser Branche von großer Bedeutung. Doch der Einstieg gestaltet sich oft alles andere als leicht. Auch hier unterstützt das IKEA Business Network: Mit regelmäßigen Events schafft IKEA eine Plattform, auf der wertvolle Kontakte geknüpft und Erfahrungen ausgetauscht werden können. Ein besonderes Highlight: Interior Designerin Sonja Höretzeder wird vor Ort sein und einen inspirierenden Vortrag halten.

Das nächste Networking-Event findet am 25. April um 9 Uhr im IKEA Einrichtungshaus Graz statt – hier anmelden.

Oder am 23. Mai um 9 Uhr im IKEA Einrichtungshaus Vösendorfhier anmelden.

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