10.05.2023

AI Act kommt – das plant die EU nun wirklich

Die Europäische Union nähert sich einer Einigung bezüglich der Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Erste Eckpunkte des AI Acts sind nun bekannt.
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Fahnen der Europäischen Union
Fahnen der Europäischen Union | Foto: Adobe Stock

Es war ein hartes Stück Arbeit, doch die EU steht nun tatsächlich vor einem Durchbruch bezüglich der Verabschiedung des AI Acts. Bei einem Pressebriefing, bei dem brutkasten am Mittwoch teilnahm, wurden erste Eckpunkte vor der morgigen Abstimmung im LIBE-Ausschuss bekanntgegeben.

Harte Verhandlungen zwischen zwei Lagern

„Die schnellen Entwicklungen im AI-Bereich haben die Aufgabe nicht leichter gemacht“, sagt der italienische Sozialdemokrat Brando Benifel. Immer wieder hätten neue Vorkommnisse und Fortschritte bei AI dazu geführt, dass man bei den Verhandlungen immer wieder nachjustieren musste.

Doch nun sei es endlich an der Zeit, dass man eine Einigung erzielt hat, die im Juni vom Europäischen Parlament abgeschlossen wird. Zuvor habe es zähe Verhandlungen darüber gegeben, wie man die Bewahrung der Innovation und wichtige Grundrechte in Einklang bringt.

Letztlich zeigt sich durch die teils nicht völlig offenen Antworten der EU-Parlamentarier Benifel und Dragos Tudorache (EP) aus Rumänien, dass man eher den vorsichtigen Weg einschlagen wird. Massenhafte biometrische Erfassung und Identifizierung von Personen im öffentlichen Raum im EU-Raum dürften beispielsweise verboten werden, auch wenn sich einige EU-Staaten für die Erlaubnis einer derartigen Maßnahme ausgesprochen haben.

Generative AI muss transparenter werden

Generell hielten die Parlamentarier fest, dass es schwer war, die unterschiedlichen Bedürfnisse und Zugänge zu AI zwischen den Mitgliedsstaaten zu harmonisieren. Auch ChatGPT und andere Produkte generativer AI haben die Politik lange um Begriffe diskutieren lassen. So wäre viel Zeit damit verbracht werden, Begriffe nationalstaatlicher Gesetzgebung in AI-Regulatoren umzuwandeln.

Einen wichtigen Punkt nimmt hier Transparenz ein, mit der sich nun ChatGPT und andere generative AI-Modelle genauer beschäftigen müssen. In Zukunft müssen Entwickler:innen offenlegen, mit welchen Daten sie ihre Programme trainiert haben. „Es soll in Zukunft klar sein, welche Papers, wissenschaftliche Artikel oder Songs verwendet wurden, um KI-Modelle zu trainieren“, sagt Benifel. In einer kurzen Zusammenfassung sollen diese wichtigen Daten preisgegeben werden. Darüber hinaus sollen Entwickler:innen dazu verpflichtet werden, Programmschritte zu berücksichtigen, die dafür sorgen, dass kein illegaler Content durch AI entstehen kann. Um Deep Fakes zu vermeiden, müssen gewisse AI-Produkte auch klar gekennzeichnet werden.

Finale Abstimmung für Juni geplant

Im fertigen Paket ist dann auch eine Ausnahme für die Beschränkungsmodalitäten für Forscher:innen enthalten. So gehe es darum, „gute Rahmenbedingungen zu schaffen, die noch immer elastisch genug für Adaptierungen sind“, meint Tudorache. Die EU will mit dem AI Act einen Grundstock für ihre Ausrichtung bei diesem globalen Thema setzen. Die Balance zwischen Regulatorien und Innovation wird über die erste Abstimmung am 11. Mai die zentrale Frage bleiben.

Denn am Donnerstag gibt zunächst nur der zuständige Ausschuss seinen Segen unter dem Pakt. Sowohl Benifel und Tudorache hoffen nach den zähen Verhandlungen, die von Interessenskonflikten geprägt waren auf eine breite Zustimmung. Europa stellt sich der Zukunft und will zum Vorbild für die Welt werden, wenn es darum geht, wie man legislativ AI begegnet. Die echte Härteprobe erfolgt im Juni. Dann soll auch das Plenum der historischen Gesetzgebung zustimmen.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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