21.04.2023

AI Act: Wieso die EU bei Künstlicher Intelligenz auf die Bremse steigt

Der technologische Fortschritt im KI-Bereich passiert schnell, zu schnell. Der entsprechende EU-Ausschuss zum AI Act wurde nun um zwei Monate verschoben.
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Staatssekretär Florian Tursky, AI-Expertin Jeannette Gorzala und Europarechtler Florian Prischl (C) brutkasten/ Stadler Völkel
Staatssekretär Florian Tursky, AI-Expertin Jeannette Gorzala und Europarechtler Florian Prischl (C) brutkasten/ Stadler Völkel

Die legislativen Mühlen der EU mahlen langsam. Zu langsam, wenn es nach führenden österreichischen KI-Experten und Digitalisierung-Staatssekretär Florian Tursky geht. Die Abstimmung zum AI Act verzögert sich.

KI zu schnell für die EU

Seit knapp zwei Jahren beschäftigt sich die EU mit einer Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Richtig Schwung kam in den Diskurs nur selten. Das Aufkommen von Generativer KI wie ChatGPT führte dazu, dass der Prozess bereits während der Debatte von der Technologie überholt wurde. Die Verabschiedung des finalen Gesetzesentwurf liegt auf Eis.

Derzeit herrscht innerhalb der EU jedoch Unklarheit über die konkrete Ausrichtung der Staatengemeinschaft zum Thema. „Es gibt zwei Lager – eines, das eher für mehr Regulierung steht, und eines das die Innovation vorantreiben will“, sagt die Juristin Jeannette Gorzala, die auch im Vorstand von AI Austria sitzt, gegenüber dem brutkasten. Am 26. April entscheidet sich nun, ob sich die EU zu einer gemeinsamen Position durchringen kann. Erst dann würden tiefgreifende Diskussionen starten, die letztlich zentrale Fragen klären.

Geplant ist ein umfassendes Gesetz, das Produkte und Dienstleistungen auf KI-Basis abdecken würde. Neben KI-Anwendungen, die Inhalte, Vorhersagen und Empfehlungen liefern oder die Entscheidungsfindung der Nutzer:innen beeinflussen, soll das Gesetz auch die nicht-kommerziellen Inhalte regeln. Die Nutzung von KI im öffentlichen Sektor, wie zum Beispiel bei der Strafverfolgung, steht dabei im Fokus.

AI-Act-Prozess lässt noch Fragen unbeantwortet

Viele Fragen bleiben jedoch vorerst ungeklärt. Fragen, die KI in der Zukunft wohl aufwerfen wird. Wie regelt man autonom fahrende Autos? Wie geht man mit KI im HR-Bereich um und was ist, wenn KI die Bewertung von Kreditwürdigkeit übernimmt?

Die EU will Standards für die Zukunft setzen, hängt aber derzeit an der Reaktion auf vergangene Phänomene fest. „Wir wissen derzeit nicht, ob das was wir heute unter KI verstehen, auch noch in sechs Monaten unserer Definition entsprechen wird“, erklärt Gorzala das Problem. Derzeit dürfte unter anderem noch ungeklärt sein, wie die Staatengemeinschaft mit ChatGPT umgehen will.

So gebe es derzeit laut Florian Prischl, Anwalt bei Stadler Völkel und spezialisiert auf Europa- und IT-Recht, Unklarheiten darüber, ob der ChatBot als geringes Risiko angesehen werden soll oder ob er stärker reguliert werden muss. In diesem Spannungsverhältnis bewegt sich derzeit der Diskurs.

Tursky fordert Tempo

Für den österreichischen Digitalisierungsstaatsekretär Florian Tursky drängt jedoch bereits die Zeit. „Die erst kürzlich erfolgte Ankündigung Chinas, KI auf Basis ideologischer Maßstäbe zu regulieren ist demokratiepolitisch gefährlich. KI darf keiner staatlich vorgegebenen Ideologie folgen. Umso unverständlicher ist es für mich, warum das Europäische Parlament wichtige Termine zum AI Act verschiebt“, so Tursky.

Auch Gorzala wünscht sich einen baldigen Abschluss: „Vor allem die Industrie braucht Planungs- und Rechtssicherheit im KI-Bereich, allein schon wegen Haftungsfragen“. Prischl sieht die Situation anders. Laut ihm würde der bereits bestehende Rechtsrahmen viel abdecken, das im AI Act zum Thema werden würde.

„Betrug ist Betrug – egal ob ich dafür ein Handy, einen Computer, ein Blatt Papier oder eine KI verwende“, sagt Prischl. Auch bei der Frage, ob KI die Überprüfung von der Kreditwürdigkeit übernehmen kann, würde die Gesellschaft nicht nachhaltig verändern. Immerhin würden bereits jetzt Bankangestellte auf Basis von definierten Kriterien über Kredite entscheiden, wenn das in Zukunft die KI auf Basis der gleichen Kriterien übernehmen würde, wäre das laut Prischl keine Revolution, die ein neues Rechtsverständnis erfordert. So sieht der Jurist, anders als Tursky und Gorzala, die Zeit weniger drängend.

Am 26. April entscheidet die EU über das weitere Vorgehen des AI Acts – Ergebnis vollkommen offen. Gorzala geht davon aus, dass die Rechtsgrundlage noch dieses Jahr oder spätestens Anfang nächsten Jahres beschlossen wird. Tursky hofft darauf, Prischl bleibt zurückhaltend.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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