10.05.2023

AI Act kommt – das plant die EU nun wirklich

Die Europäische Union nähert sich einer Einigung bezüglich der Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Erste Eckpunkte des AI Acts sind nun bekannt.
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Fahnen der Europäischen Union
Fahnen der Europäischen Union | Foto: Adobe Stock

Es war ein hartes Stück Arbeit, doch die EU steht nun tatsächlich vor einem Durchbruch bezüglich der Verabschiedung des AI Acts. Bei einem Pressebriefing, bei dem brutkasten am Mittwoch teilnahm, wurden erste Eckpunkte vor der morgigen Abstimmung im LIBE-Ausschuss bekanntgegeben.

Harte Verhandlungen zwischen zwei Lagern

„Die schnellen Entwicklungen im AI-Bereich haben die Aufgabe nicht leichter gemacht“, sagt der italienische Sozialdemokrat Brando Benifel. Immer wieder hätten neue Vorkommnisse und Fortschritte bei AI dazu geführt, dass man bei den Verhandlungen immer wieder nachjustieren musste.

Doch nun sei es endlich an der Zeit, dass man eine Einigung erzielt hat, die im Juni vom Europäischen Parlament abgeschlossen wird. Zuvor habe es zähe Verhandlungen darüber gegeben, wie man die Bewahrung der Innovation und wichtige Grundrechte in Einklang bringt.

Letztlich zeigt sich durch die teils nicht völlig offenen Antworten der EU-Parlamentarier Benifel und Dragos Tudorache (EP) aus Rumänien, dass man eher den vorsichtigen Weg einschlagen wird. Massenhafte biometrische Erfassung und Identifizierung von Personen im öffentlichen Raum im EU-Raum dürften beispielsweise verboten werden, auch wenn sich einige EU-Staaten für die Erlaubnis einer derartigen Maßnahme ausgesprochen haben.

Generative AI muss transparenter werden

Generell hielten die Parlamentarier fest, dass es schwer war, die unterschiedlichen Bedürfnisse und Zugänge zu AI zwischen den Mitgliedsstaaten zu harmonisieren. Auch ChatGPT und andere Produkte generativer AI haben die Politik lange um Begriffe diskutieren lassen. So wäre viel Zeit damit verbracht werden, Begriffe nationalstaatlicher Gesetzgebung in AI-Regulatoren umzuwandeln.

Einen wichtigen Punkt nimmt hier Transparenz ein, mit der sich nun ChatGPT und andere generative AI-Modelle genauer beschäftigen müssen. In Zukunft müssen Entwickler:innen offenlegen, mit welchen Daten sie ihre Programme trainiert haben. „Es soll in Zukunft klar sein, welche Papers, wissenschaftliche Artikel oder Songs verwendet wurden, um KI-Modelle zu trainieren“, sagt Benifel. In einer kurzen Zusammenfassung sollen diese wichtigen Daten preisgegeben werden. Darüber hinaus sollen Entwickler:innen dazu verpflichtet werden, Programmschritte zu berücksichtigen, die dafür sorgen, dass kein illegaler Content durch AI entstehen kann. Um Deep Fakes zu vermeiden, müssen gewisse AI-Produkte auch klar gekennzeichnet werden.

Finale Abstimmung für Juni geplant

Im fertigen Paket ist dann auch eine Ausnahme für die Beschränkungsmodalitäten für Forscher:innen enthalten. So gehe es darum, „gute Rahmenbedingungen zu schaffen, die noch immer elastisch genug für Adaptierungen sind“, meint Tudorache. Die EU will mit dem AI Act einen Grundstock für ihre Ausrichtung bei diesem globalen Thema setzen. Die Balance zwischen Regulatorien und Innovation wird über die erste Abstimmung am 11. Mai die zentrale Frage bleiben.

Denn am Donnerstag gibt zunächst nur der zuständige Ausschuss seinen Segen unter dem Pakt. Sowohl Benifel und Tudorache hoffen nach den zähen Verhandlungen, die von Interessenskonflikten geprägt waren auf eine breite Zustimmung. Europa stellt sich der Zukunft und will zum Vorbild für die Welt werden, wenn es darum geht, wie man legislativ AI begegnet. Die echte Härteprobe erfolgt im Juni. Dann soll auch das Plenum der historischen Gesetzgebung zustimmen.

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© Edward Jenner

Ziel der neuen Initiative ist es, EU-prämierte Innovationsvorhaben schneller in die Praxis umzusetzen und strategische Schlüsseltechnologien am Standort Österreich zu stärken.

Dafür übernimmt Österreich künftig direkt die europäische Projektbewertung für ausgewählte Vorhaben. Da eine zusätzliche nationale Fachbegutachtung entfällt, soll der Prozess beschleunigt und der bürokratische Aufwand für Forschende und Gründerinnen sowie Gründer minimiert werden. Das Programm orientiert sich an den Kernzielen der nationalen Industriestrategie 2035, die eine Erhöhung der technologischen Souveränität sowie der wirtschaftlichen Resilienz vorsieht.

Zwei Förderschienen für Startups und Forschung

Das neue Instrument unterteilt sich in zwei spezifische Linien, die unterschiedliche Entwicklungsphasen abdecken:

  • „ERC Proof of Concept Seal of Excellence“: Diese Linie unterstützt die wirtschaftliche Verwertung von bereits vorliegenden wissenschaftlichen Forschungsergebnissen. Hierfür wird ein nicht rückzahlbarer Pauschalbetrag von 150.000 Euro pro Projekt vergeben.
  • „EIC Accelerator Seal of Excellence“: Diese Schiene richtet sich gezielt an österreichische Startups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit hochgradig innovativen, skalierbaren Projekten. Die Förderung deckt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Projektkosten ab, wobei die Maximalsumme bei 2,5 Millionen Euro pro Projekt liegt.

Schlanke Abwicklung in der Pilotphase

Die FFG setzt das Programm zunächst im Rahmen einer Pilotphase um. Um die administrativen Hürden so gering wie möglich zu halten, kommt eine sogenannte „Lump-Sum-Logik“ zum Einsatz. Als Grundlage für den pauschalierten Zuschuss dient dabei direkt der bereits positiv bewertete Horizon-Europe-Antrag.

Laut FFG-Geschäftsführerin Henrietta Egerth soll dieses Verfahren den bürokratischen Aufwand deutlich reduzieren. Dadurch könnten sich die Beteiligten stärker auf die eigentliche Verwertung und die Marktwirkung ihrer Innovationen konzentrieren.

Auch von politischer Seite wird die Initiative unterstützt: Innovationsminister Peter Hanke erklärte: „Mit der neuen Seal of Excellence-Förderung schaffen wir einen schnelleren und effizienteren Weg, um europäisch ausgezeichnete Spitzenforschung und Deep-Tech-Innovationen umzusetzen.“ Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer verwies zudem auf den globalen Wettbewerb um Schlüsseltechnologien. Hier sei mehr Tempo bei Innovationen notwendig, um den heimischen Standort nachhaltig abzusichern.

Die Einreichung ist ab sofort laufend über das digitale Portal „FFG eCall“ möglich. Einzige zwingende Voraussetzung für die Antragstellung bleibt das bereits verliehene EU-Exzellenzsiegel.

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