10.05.2023

AI Act kommt – das plant die EU nun wirklich

Die Europäische Union nähert sich einer Einigung bezüglich der Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Erste Eckpunkte des AI Acts sind nun bekannt.
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Fahnen der Europäischen Union
Fahnen der Europäischen Union | Foto: Adobe Stock

Es war ein hartes Stück Arbeit, doch die EU steht nun tatsächlich vor einem Durchbruch bezüglich der Verabschiedung des AI Acts. Bei einem Pressebriefing, bei dem brutkasten am Mittwoch teilnahm, wurden erste Eckpunkte vor der morgigen Abstimmung im LIBE-Ausschuss bekanntgegeben.

Harte Verhandlungen zwischen zwei Lagern

„Die schnellen Entwicklungen im AI-Bereich haben die Aufgabe nicht leichter gemacht“, sagt der italienische Sozialdemokrat Brando Benifel. Immer wieder hätten neue Vorkommnisse und Fortschritte bei AI dazu geführt, dass man bei den Verhandlungen immer wieder nachjustieren musste.

Doch nun sei es endlich an der Zeit, dass man eine Einigung erzielt hat, die im Juni vom Europäischen Parlament abgeschlossen wird. Zuvor habe es zähe Verhandlungen darüber gegeben, wie man die Bewahrung der Innovation und wichtige Grundrechte in Einklang bringt.

Letztlich zeigt sich durch die teils nicht völlig offenen Antworten der EU-Parlamentarier Benifel und Dragos Tudorache (EP) aus Rumänien, dass man eher den vorsichtigen Weg einschlagen wird. Massenhafte biometrische Erfassung und Identifizierung von Personen im öffentlichen Raum im EU-Raum dürften beispielsweise verboten werden, auch wenn sich einige EU-Staaten für die Erlaubnis einer derartigen Maßnahme ausgesprochen haben.

Generative AI muss transparenter werden

Generell hielten die Parlamentarier fest, dass es schwer war, die unterschiedlichen Bedürfnisse und Zugänge zu AI zwischen den Mitgliedsstaaten zu harmonisieren. Auch ChatGPT und andere Produkte generativer AI haben die Politik lange um Begriffe diskutieren lassen. So wäre viel Zeit damit verbracht werden, Begriffe nationalstaatlicher Gesetzgebung in AI-Regulatoren umzuwandeln.

Einen wichtigen Punkt nimmt hier Transparenz ein, mit der sich nun ChatGPT und andere generative AI-Modelle genauer beschäftigen müssen. In Zukunft müssen Entwickler:innen offenlegen, mit welchen Daten sie ihre Programme trainiert haben. „Es soll in Zukunft klar sein, welche Papers, wissenschaftliche Artikel oder Songs verwendet wurden, um KI-Modelle zu trainieren“, sagt Benifel. In einer kurzen Zusammenfassung sollen diese wichtigen Daten preisgegeben werden. Darüber hinaus sollen Entwickler:innen dazu verpflichtet werden, Programmschritte zu berücksichtigen, die dafür sorgen, dass kein illegaler Content durch AI entstehen kann. Um Deep Fakes zu vermeiden, müssen gewisse AI-Produkte auch klar gekennzeichnet werden.

Finale Abstimmung für Juni geplant

Im fertigen Paket ist dann auch eine Ausnahme für die Beschränkungsmodalitäten für Forscher:innen enthalten. So gehe es darum, „gute Rahmenbedingungen zu schaffen, die noch immer elastisch genug für Adaptierungen sind“, meint Tudorache. Die EU will mit dem AI Act einen Grundstock für ihre Ausrichtung bei diesem globalen Thema setzen. Die Balance zwischen Regulatorien und Innovation wird über die erste Abstimmung am 11. Mai die zentrale Frage bleiben.

Denn am Donnerstag gibt zunächst nur der zuständige Ausschuss seinen Segen unter dem Pakt. Sowohl Benifel und Tudorache hoffen nach den zähen Verhandlungen, die von Interessenskonflikten geprägt waren auf eine breite Zustimmung. Europa stellt sich der Zukunft und will zum Vorbild für die Welt werden, wenn es darum geht, wie man legislativ AI begegnet. Die echte Härteprobe erfolgt im Juni. Dann soll auch das Plenum der historischen Gesetzgebung zustimmen.

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Metaloop, Investment
(c) Metaloop - Die beiden Metaloop-Founder Jan Pannenbäcker (r.) und Alexander Schlick.

Es schien, eine der heimischen Scaleup-Erfolgsstorys zu werden: Vor zwei Jahren sprachen die beiden Metaloop-Founder Jan Pannenbäcker und Alexander Schlick noch von achtstelligen Umsätzen und starkem Wachstum – brutkasten berichtete. Nun gab es aber einen deutlichen Dämpfer: Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) vermeldet, dass die Metaloop Europe GmbH ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Vom zuständigen Landesgericht wurde ein Sanierungsverfahren eröffnet.

Metaloop: 163 Gläubiger

Die Passiva betragen laut AKV rund 11,08 Millionen Euro (163 Gläubiger) – aktuell sind zehn Mitarbeitende beschäftigt, Gehälter wurden bis inklusive Mai ausbezahlt.

„Nach einer verlustreichen Aufbauphase mit steigenden Umsätzen erreichte das Unternehmen Anfang 2026 den Break-even und arbeitet seither aufgrund einer Fokussierung auf margenstärkere Geschäfte sowie effizienterer Strukturen leicht profitabel. Die Liquidität blieb jedoch angespannt, da weitere Eigenkapitalzuführungen ausblieben. Dies führt zu erhöhtem Aufwand im Tagesgeschäft, eingeschränkter Geschäftsentwicklung und Vertrauensverlust bei Partnern“, liest man beim AKV.

Und weiter. „Trotz positiver operativer Entwicklung reichen die Mittel gemäß eigener Angaben jedoch nicht aus, um anstehende Kreditrückzahlungen zu bedienen. Mangels weiterer Finanzierung besteht daher keine positive Fortbestehensprognose. Laut der uns vorliegenden Unterlagen bewertet die Schuldnerin ihre Aktiva mit rund 10,2 Millionen Euro.“

Fortführung geplant

Das Unternehmen soll fortgeführt und über einen Sanierungsplan entschuldet werden. Dabei sollen die Insolvenzgläubiger eine Quote von 20 Prozent erhalten, die innerhalb von zwei Jahren nach Annahme des Plans ausbezahlt werden soll. Finanziert werden soll dies zunächst durch den Abbau von Lagerbeständen und das Eintreiben offener Forderungen sowie später aus den laufenden Geschäftserträgen.

Der Sanierungsplan wird vor der Abstimmung noch konkretisiert bzw. angepasst, während der Alpenländische Kreditorenverband seine Umsetzbarkeit prüft und dabei auch bewertet, ob der Zahlungsvorschlag – der nur dem gesetzlichen Minimum entspricht – noch verbessert werden kann.


Eine Anfrage an die beiden Gründer zu den Hintergründen wurde vonseiten des brutkasten gestellt.

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