02.12.2022

AI Act: EU will KI stärker fördern, aber auch viel stärker reglementieren

Mit dem AI Act, der in Kürze verhandelt wird, will die EU einen klaren Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz schaffen.
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Fahne der Europäischen Union
Foto: Adobe Stock

In der KI-Forschung steht die EU – wie auch in anderen Forschungsbereichen – gut da. Der Staatenbund bringt weltweit die meisten wissenschaftlichen Papers zum Thema hervor. In anderen relevanten Bereichen, etwa bei Investitionen, sieht es aber – wie so oft – anders aus. An China und die USA wird die EU auch dann nicht herankommen, wenn sie ihr Ziel, im Laufe des Jahrzehnts auf 20 Milliarden Euro Investment in AI pro Jahr zu kommen, erreicht. Unter anderem hier soll ein neuer „AI Act“ (KI-Verordnung) der Europäischen Union Verbesserung bringen – der brutkasten berichtete bereits. Zum Gesetzeswerk liegt ein Vorschlag der EU-Kommission vor, der kommende Woche erstmals abgestimmt wird, um dann in die Trilogverhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Rat und EU-Kommission zu gehen.

„Balanceakt“ zwischen Förderung und Regulierung

Auffallend ist im Entwurf zum AI Act vor allem der Versuch, Künstliche Intelligenz sehr genau – und auch relativ streng – zu reglementieren. Der Rechtsrahmen soll künftig sowohl für öffentliche als auch für private Akteure gelten – innerhalb und außerhalb der EU, „sofern das KI-System in der EU in Verkehr gebracht wird oder Menschen in der EU von seiner Verwendung betroffen sind“. Zu diesem Spannungsfeld zwischen Förderung und Reglementierung meinte Digitalisierungs-Staatssekretär Florian Tursky bei einem heutigen Pressetermin, es sei ein Balanceakt in den Verhandlungen, das richtige Maß an Regulierung zu finden.

Staatssekretär Florian Tursky beim heutigen Presetermin | © BMF

Einteilung in vier Risikostufen

Ob eine KI-Anwendung überhaupt zugelassen wird, soll nach dem AI Act-Entwurf vom von dieser ausgehenden Risiko abhängig sein, das in vier Klassifizierungen unterteil werden soll: Unannehmbares Risiko, Hohes Risiko, Geringes Risiko und Minimales Risiko. Anwendungen mit unannehmbarem Risiko sollen demnach verboten werden, etwa „social Scoring“. Die Einstufung als hohes Risiko führt zu strengen Vorgaben vor Inverkehrbringen. KI-Systeme mit geringem Risiko treffen gewisse Transparenzverpflichtungen.

Der Großteil der Anwendungen stellen Systeme mit minimalem Risiko dar, wird angeführt. Für diese gilt die freie Anwendung auf Basis der bestehenden rechtlichen Verpflichtungen ohne zusätzliche Auflagen. Dem Hochrisikobereich gehören laut EU-Kommission 15 Prozent aller Anwendungen an. Fragen zur Haftung von KI-Systemen werden im Rechtsakt übrigens nicht verankert. Hierzu wurde erst kürzlich eine gesonderte KI-Haftungs-Richtlinie vorgelegt.

In Österreich verschiedene Behörden für Ahndung von AI Act-Verstößen zuständig

Personen und Unternehmen sollen bei mutmaßlichen Verstößen gegen die geplante KI-Verordnung künftig Beschwerde bei der zuständigen Marktaufsichtsbehörde einreichen können. „In Österreich ist die Marktüberwachung je nach Produkt bei einer unterschiedlichen Stelle angesiedelt“, heißt es vom Staatssekretäriat für Digitalisierung in einer Aussendung.

Staatssekretär Tursky kommentiert dort: „Die KI-Verordnung ist ein wichtiger Schritt für Europa, um in diesem Zusammenhang für Rechtssicherheit zu sorgen. Ziel ist es, einerseits die Entwicklung von KI in Europa zu fördern. Gleichzeitig müssen aber die öffentlichen Interessen, wie Grundrechte und Sicherheit gewährleistet sein“. Ein klarer europaweiter Rechtsrahmen sei beim Thema Künstliche Intelligenz unerlässlich. Er schaffe sowohl für Entwickler die Sicherheit klarer Regeln für die Gestaltung, als auch für die Endnutzer die Sicherheit, mit einer sicheren und vertrauenswürdigen KI-Anwendung zu interagieren.

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Pröll, Länderbericht, Digital
© BKA/Regina Aigner - Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll.

Während die Regierung in vielen Bereichen den Sparstift ansetzt, wächst das Digitalbudget. Das Staatssekretariat rechtfertigt diesen Schritt mit der Hoffnung, dass Technologie-Investitionen langfristig Verwaltungskosten senken sollen. „Einsparungen durch Digitalisierung, nicht bei der Digitalisierung„, lautet die dazugehörige Devise von Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll. Ziel sei es, Österreich vom aktuell sechsten Platz im EU-Digitalisierungsranking in die europäischen Top 3 zu heben.

130 Millionen-Topf 2028

Der Finanzrahmen für die kommenden Jahre wird dafür aufgestockt. Für 2027 sind nun bis zu 117 Millionen Euro budgetiert, 2028 wächst der Topf auf bis zu 130 Millionen Euro. Das Finanzierungsmodell dabei: 20 Prozent jener Einsparungen, die durch Pensionierungen und nicht nachbesetzte Stellen in der Verwaltung entstehen, fließen direkt als Zweckwidmung in IT-Projekte zurück. Bis 2030 rechnet der Bund hier mit zusätzlichen 108 Millionen Euro für die digitale Infrastruktur.

Das Geld fließt primär in bereits bekannte Kernprojekte, allen voran die ID Austria und die Vorbereitung auf die europäische EUDI-Wallet. Die ID Austria ist seit 2023 von einer auf sechs Millionen Nutzer:innen gewachsen. Bis 2030 sollen es neun Millionen werden, womit das System zum flächendeckenden Standard für Behördenwege und wirtschaftliche Anwendungen avancieren würde, so die Hoffnung.

Project X mit Einsparungspotenzial

Im Hintergrund soll zudem unter dem Titel „Project X“ die Dateninfrastruktur nachziehen. Im Fokus steht das Once-Only-Prinzip: Unternehmen und Bürger:innen sollen ihre Daten künftig nicht mehr mehrfach bei unterschiedlichen Behörden einreichen müssen. Für den Ausbau der dafür nötigen Registervernetzung dadeX sind in den nächsten zwei Jahren bis zu 15 Millionen Euro vorgesehen. Dem gegenüber stehen laut Ministerium Effizienzgewinne: Das Projekt soll kurzfristig ein Einsparungspotenzial von rund 160 Millionen Euro heben.

Ein wesentlicher Treiber hinter diesem Budget-Schub ist schlichtweg die Demografie. In den kommenden 13 Jahren gehen 44 Prozent der Bundesbediensteten in Pension. Die Bundesregierung setzt daher auf Public AI und somit auf den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Verwaltung sowie für Services gegenüber Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen. Ziel sind sichere, rechtskonforme und breit nutzbare Anwendungen, die Prozesse beschleunigen, Routinetätigkeiten reduzieren und Wissen in der Verwaltung besser verfügbar machen sollen.

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