02.12.2022

AI Act: EU will KI stärker fördern, aber auch viel stärker reglementieren

Mit dem AI Act, der in Kürze verhandelt wird, will die EU einen klaren Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz schaffen.
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Fahne der Europäischen Union
Foto: Adobe Stock

In der KI-Forschung steht die EU – wie auch in anderen Forschungsbereichen – gut da. Der Staatenbund bringt weltweit die meisten wissenschaftlichen Papers zum Thema hervor. In anderen relevanten Bereichen, etwa bei Investitionen, sieht es aber – wie so oft – anders aus. An China und die USA wird die EU auch dann nicht herankommen, wenn sie ihr Ziel, im Laufe des Jahrzehnts auf 20 Milliarden Euro Investment in AI pro Jahr zu kommen, erreicht. Unter anderem hier soll ein neuer „AI Act“ (KI-Verordnung) der Europäischen Union Verbesserung bringen – der brutkasten berichtete bereits. Zum Gesetzeswerk liegt ein Vorschlag der EU-Kommission vor, der kommende Woche erstmals abgestimmt wird, um dann in die Trilogverhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Rat und EU-Kommission zu gehen.

„Balanceakt“ zwischen Förderung und Regulierung

Auffallend ist im Entwurf zum AI Act vor allem der Versuch, Künstliche Intelligenz sehr genau – und auch relativ streng – zu reglementieren. Der Rechtsrahmen soll künftig sowohl für öffentliche als auch für private Akteure gelten – innerhalb und außerhalb der EU, „sofern das KI-System in der EU in Verkehr gebracht wird oder Menschen in der EU von seiner Verwendung betroffen sind“. Zu diesem Spannungsfeld zwischen Förderung und Reglementierung meinte Digitalisierungs-Staatssekretär Florian Tursky bei einem heutigen Pressetermin, es sei ein Balanceakt in den Verhandlungen, das richtige Maß an Regulierung zu finden.

Staatssekretär Florian Tursky beim heutigen Presetermin | © BMF

Einteilung in vier Risikostufen

Ob eine KI-Anwendung überhaupt zugelassen wird, soll nach dem AI Act-Entwurf vom von dieser ausgehenden Risiko abhängig sein, das in vier Klassifizierungen unterteil werden soll: Unannehmbares Risiko, Hohes Risiko, Geringes Risiko und Minimales Risiko. Anwendungen mit unannehmbarem Risiko sollen demnach verboten werden, etwa „social Scoring“. Die Einstufung als hohes Risiko führt zu strengen Vorgaben vor Inverkehrbringen. KI-Systeme mit geringem Risiko treffen gewisse Transparenzverpflichtungen.

Der Großteil der Anwendungen stellen Systeme mit minimalem Risiko dar, wird angeführt. Für diese gilt die freie Anwendung auf Basis der bestehenden rechtlichen Verpflichtungen ohne zusätzliche Auflagen. Dem Hochrisikobereich gehören laut EU-Kommission 15 Prozent aller Anwendungen an. Fragen zur Haftung von KI-Systemen werden im Rechtsakt übrigens nicht verankert. Hierzu wurde erst kürzlich eine gesonderte KI-Haftungs-Richtlinie vorgelegt.

In Österreich verschiedene Behörden für Ahndung von AI Act-Verstößen zuständig

Personen und Unternehmen sollen bei mutmaßlichen Verstößen gegen die geplante KI-Verordnung künftig Beschwerde bei der zuständigen Marktaufsichtsbehörde einreichen können. „In Österreich ist die Marktüberwachung je nach Produkt bei einer unterschiedlichen Stelle angesiedelt“, heißt es vom Staatssekretäriat für Digitalisierung in einer Aussendung.

Staatssekretär Tursky kommentiert dort: „Die KI-Verordnung ist ein wichtiger Schritt für Europa, um in diesem Zusammenhang für Rechtssicherheit zu sorgen. Ziel ist es, einerseits die Entwicklung von KI in Europa zu fördern. Gleichzeitig müssen aber die öffentlichen Interessen, wie Grundrechte und Sicherheit gewährleistet sein“. Ein klarer europaweiter Rechtsrahmen sei beim Thema Künstliche Intelligenz unerlässlich. Er schaffe sowohl für Entwickler die Sicherheit klarer Regeln für die Gestaltung, als auch für die Endnutzer die Sicherheit, mit einer sicheren und vertrauenswürdigen KI-Anwendung zu interagieren.

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Everleaf
© Everleaf - Christophe Vermeersch, Gründer Everleaf.

Vor etwas mehr als einem Jahr konnte Everleaf eine Finanzierungsrunde in sechsstelliger Höhe holen – brutkasten berichtete. Nun vermeldet man ebenfalls ein Investment im gleichen Umfang.

Everleaf: Umsatz fast verzehnfacht

Frisches Gemüse in der eigenen Wohnung ernten, ohne Garten und ohne grünen Daumen: Mit diesem Versprechen ist Everleaf mit der ersten Version seines vertikalen Indoor-Gartens auf den Markt gegangen. Beim Mai-Investment 2025 lautete das Ziel, den Umsatz im laufenden Jahr zu verzehnfachen. Dieses Ziel hat das Startup nach eigenen Angaben beinahe erreicht.

Die neuen Investoren beteiligen sich als Business Angels und bringen, neben dem Kapital, Netzwerk und operative Erfahrung mit, heißt es. Einer von ihnen habe im Silicon Valley selbst ein Unternehmen aufgebaut und erfolgreich verkauft. Namen der neuen Gesellschafter werden jedoch nicht genannt.

„Geld allein löst in unserer Phase wenig. Was uns wirklich weiterbringt, sind Leute, die den Weg vom Startup zum großen Unternehmen schon einmal gegangen sind und wissen, wo es dabei knirscht“, kommentiert Gründer Christophe Vermeersch die Finanzierungsrunde.

Kapital fließt in Ware

Ein Großteil der neuen Mittel soll nicht ins Marketing, sondern in die Ware selbst fließen. Für Everleaf sei genau das die zentrale Herausforderung im Consumer-Hardware-Geschäft: Produktion und Einkauf müssen Monate vorfinanziert werden, lange bevor ein einziger Garten verkauft ist. Je stärker das Unternehmen wächst, desto größer werde der Kapitalbedarf, der in Lager und Vorproduktion gebunden ist.

Klassische Einkaufsfinanzierungen von Banken würden in dieser Größenordnung noch nicht greifen. Genau hier setzt die neue Runde an: Sie soll das Working Capital stärken und damit die Basis für das geplante Wachstum schaffen. Everleaf hält sich außerdem die Option offen, künftig ein weiteres Double Equity zu beantragen, um diesen Bereich dauerhaft abzusichern, wie man mitteilt.

„Bei Hardware entscheidet nicht nur, wie gut du verkaufst, sondern ob du die Ware überhaupt durchgehend vorfinanzieren kannst, ohne dabei ‚Out of Stock‘ zu sein. Diese Hürde wird mit jedem Wachstumsschritt größer“, erklärt Vermeersch.

Everleaf mit In-House-Konzept

Everleaf entwickelt seine Produkte seit einem Jahr vollständig in-house und bringt dabei zunehmend neues Zubehör für den Everleaf-Garden auf den Markt. Mithilfe von 3D-Druck werden Ideen zunächst getestet, bevor bei erfolgreicher Nachfrage in skalierbare Produktion investiert wird. Das Unternehmen setzt dabei weiterhin auf ein kleines Team und KI-gestützte Prozesse. Mit dem neuen Kapital will Everleaf ab dem kommenden Jahr auch erstmals über den deutschsprachigen Raum hinausgehen.

„Uns war immer wichtig, erst zu zeigen, dass unser Produkt und unser Ansatz in DACH funktioniert, bevor wir in neue Märkte gehen“, sagt Vermeersch. „Inzwischen haben wir ein System gefunden, das funktioniert. Genau das wollen wir jetzt auf weitere Länder übertragen.“ Die Entscheidung, um welche Länder es sich dabei handelt, ist noch nicht final getroffen worden, doch stehen die nordischen ganz oben auf der Liste, wie der Gründer brutkasten mitteilt: „Das werden wir aber testen müssen“, sagt er. „Und dann wählen, wo wir das größte Potenzial sehen.“

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