02.12.2022

AI Act: EU will KI stärker fördern, aber auch viel stärker reglementieren

Mit dem AI Act, der in Kürze verhandelt wird, will die EU einen klaren Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz schaffen.
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Fahne der Europäischen Union
Foto: Adobe Stock

In der KI-Forschung steht die EU – wie auch in anderen Forschungsbereichen – gut da. Der Staatenbund bringt weltweit die meisten wissenschaftlichen Papers zum Thema hervor. In anderen relevanten Bereichen, etwa bei Investitionen, sieht es aber – wie so oft – anders aus. An China und die USA wird die EU auch dann nicht herankommen, wenn sie ihr Ziel, im Laufe des Jahrzehnts auf 20 Milliarden Euro Investment in AI pro Jahr zu kommen, erreicht. Unter anderem hier soll ein neuer „AI Act“ (KI-Verordnung) der Europäischen Union Verbesserung bringen – der brutkasten berichtete bereits. Zum Gesetzeswerk liegt ein Vorschlag der EU-Kommission vor, der kommende Woche erstmals abgestimmt wird, um dann in die Trilogverhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Rat und EU-Kommission zu gehen.

„Balanceakt“ zwischen Förderung und Regulierung

Auffallend ist im Entwurf zum AI Act vor allem der Versuch, Künstliche Intelligenz sehr genau – und auch relativ streng – zu reglementieren. Der Rechtsrahmen soll künftig sowohl für öffentliche als auch für private Akteure gelten – innerhalb und außerhalb der EU, „sofern das KI-System in der EU in Verkehr gebracht wird oder Menschen in der EU von seiner Verwendung betroffen sind“. Zu diesem Spannungsfeld zwischen Förderung und Reglementierung meinte Digitalisierungs-Staatssekretär Florian Tursky bei einem heutigen Pressetermin, es sei ein Balanceakt in den Verhandlungen, das richtige Maß an Regulierung zu finden.

Staatssekretär Florian Tursky beim heutigen Presetermin | © BMF

Einteilung in vier Risikostufen

Ob eine KI-Anwendung überhaupt zugelassen wird, soll nach dem AI Act-Entwurf vom von dieser ausgehenden Risiko abhängig sein, das in vier Klassifizierungen unterteil werden soll: Unannehmbares Risiko, Hohes Risiko, Geringes Risiko und Minimales Risiko. Anwendungen mit unannehmbarem Risiko sollen demnach verboten werden, etwa „social Scoring“. Die Einstufung als hohes Risiko führt zu strengen Vorgaben vor Inverkehrbringen. KI-Systeme mit geringem Risiko treffen gewisse Transparenzverpflichtungen.

Der Großteil der Anwendungen stellen Systeme mit minimalem Risiko dar, wird angeführt. Für diese gilt die freie Anwendung auf Basis der bestehenden rechtlichen Verpflichtungen ohne zusätzliche Auflagen. Dem Hochrisikobereich gehören laut EU-Kommission 15 Prozent aller Anwendungen an. Fragen zur Haftung von KI-Systemen werden im Rechtsakt übrigens nicht verankert. Hierzu wurde erst kürzlich eine gesonderte KI-Haftungs-Richtlinie vorgelegt.

In Österreich verschiedene Behörden für Ahndung von AI Act-Verstößen zuständig

Personen und Unternehmen sollen bei mutmaßlichen Verstößen gegen die geplante KI-Verordnung künftig Beschwerde bei der zuständigen Marktaufsichtsbehörde einreichen können. „In Österreich ist die Marktüberwachung je nach Produkt bei einer unterschiedlichen Stelle angesiedelt“, heißt es vom Staatssekretäriat für Digitalisierung in einer Aussendung.

Staatssekretär Tursky kommentiert dort: „Die KI-Verordnung ist ein wichtiger Schritt für Europa, um in diesem Zusammenhang für Rechtssicherheit zu sorgen. Ziel ist es, einerseits die Entwicklung von KI in Europa zu fördern. Gleichzeitig müssen aber die öffentlichen Interessen, wie Grundrechte und Sicherheit gewährleistet sein“. Ein klarer europaweiter Rechtsrahmen sei beim Thema Künstliche Intelligenz unerlässlich. Er schaffe sowohl für Entwickler die Sicherheit klarer Regeln für die Gestaltung, als auch für die Endnutzer die Sicherheit, mit einer sicheren und vertrauenswürdigen KI-Anwendung zu interagieren.

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B&C-Gruppe
© Georg Wilke - Alexander Zwickl.

Die B&C Holding Österreich GmbH ist die oberste Holdinggesellschaft unter dem Dach der B&C Privatstiftung und bündelt die Beteiligungs- und Investmentaktivitäten der B&C-Gruppe. Diese investiert in etablierte börsennotierte und außerbörsliche Unternehmen sowie in Technologie-Wachstumsunternehmen.

B&C-Gruppe: Ausbau des Portfolios

Alexander Zwickl wird mit seiner Bestellung zum Geschäftsführer künftig für den Ausbau des Beteiligungsportfolios reifer Unternehmen zuständig sein. Dabei setzt die Gruppe auf längerfristig und partnerschaftlich ausgerichtete sowie flexibel strukturierte Minderheitsbeteiligungen an etablierten Industrie- und industrienahen Unternehmen. Darüber hinaus übernimmt Zwickl innerhalb der Geschäftsführung leitende Aufgaben im bestehenden Kernbeteiligungsmanagement.

Mit seiner Bestellung wird zudem die Geschäftsführung der B&C Holding Österreich GmbH von zwei auf drei Mitglieder erweitert. Gemeinsam mit Patrick Lackenbucher und Thomas Zimpfer bildet Zwickl nun das dreiköpfige Führungsgremium.

Der Manager verfügt über Erfahrung in der Führung und strategischen Weiterentwicklung von Industrieunternehmen sowie in den Bereichen M&A und Private Equity. Zuletzt war er Chief Financial Officer und Chief Commercial Officer bei Alu Menziken, einem europäischen Hersteller von Aluminiumkomponenten für Automobil-, Luftfahrt- und Industrieanwendungen. Dort trug er operative Verantwortung und begleitete unter anderem Wachstums- und Transformationsprogramme. Zuvor war Zwickl in der Strategieberatung, im Beteiligungsgeschäft und in leitenden Funktionen im industriellen Umfeld tätig. Der gebürtige Wiener studierte Betriebswirtschaft an der Wirtschaftsuniversität Wien.

Zwickl möchte neue Investitionsmöglichkeiten erschließen

„Als wesentliche Aktionärin begleiten wir die Transformation unserer bestehenden Beteiligungen und bauen zugleich unsere Investmentaktivitäten aus. Wir erleben eine neue wirtschaftliche Realität, die diese Aufgaben noch anspruchsvoller macht. Deshalb stellen wir die Geschäftsführung breiter auf“, sagt Wolfgang Hofer, Aufsichtsratsvorsitzender der B&C-Gruppe.

Und Zwickl ergänzt: „Die B&C verbindet als österreichische Industrieholding langjährige Erfahrung im klassischen Industriebereich mit Investments in innovative Technologieunternehmen. Für mich steht sie für österreichisches Unternehmertum, Unabhängigkeit und Flexibilität. Ich freue mich darauf, gemeinsam mit einem starken Team die Entwicklung der B&C-Gruppe mitzugestalten und neue Investitionsmöglichkeiten zu erschließen.“

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