17.06.2022

AI-Act der EU: Was du wissen solltest

Jeannette Gorzala und Clemens Wasner sprechen bei Editor's Choice über den AI-Act der EU und erklären, wie sich dieses Gesetz in der Praxis auswirken könnte und klären auf, was das für Startups bedeutet.
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Clemens Wasner und Jeannette Gorzala erklären im aktuellen Editor's Choice Podcast, was der AI-Act der EU mit sich bringt. (c) Clemens Wasner & LinkedIn: Jeannette Gorzala. Montage: brutkasten
Clemens Wasner und Jeannette Gorzala erklären im aktuellen Editor's Choice Podcast, was der AI-Act der EU mit sich bringt. (c) Clemens Wasner & LinkedIn: Jeannette Gorzala. Montage: brutkasten

Erst im April 2021 veröffentliche die Europäische Union einen Gesetzesentwurf über die Regulierung von künstlicher Intelligenz. Aktuell durchläuft dieser Entwurf eine Reihe von Kommentaren und Revisionen. Expert:innen zufolge könnte dieses schon Anfang nächsten Jahres in Kraft treten.

Folgen des AI-Acts gehen über die Grenzen der EU hinaus

Die Europäische Union verfolgt mit dem AI-Act das Ziel, einen gesetzlichen Rahmen für den transparenten und sicheren Einsatz von künstlicher Intelligenz zu schaffen.

Obwohl in der AI-Community viel diskutiert werde, dass die Folgen des AI-Acts für internationale Firmen über die Grenzen der Europäischen Union hinaus gehen werden, wissen viele noch immer nicht, wozu dieses Gesetz nützlich ist und was es mit sich bringt.

Regulierung von künstlicher Intelligenz in der EU

In der aktuellen Folge von Editor’s Choice sprechen wir genau aus diesem Grund mit dem enliteAI CEO und AI Austria Co-Founder, Clemens Wasner sowie mit Jeannette Gorzala, Rechtsanwältin und Head of Legal bei AI Austria, über das Thema “Regulierung von Artificial Intelligence in der EU”. 

Wasner und Gorzala informieren, warum ein Gesetz für die Regulierung von AI notwendig ist, wie sich dieses auf österreichische Startups auswirken könnte und was weitere Stimmen aus der AI-Community zum Gesetzesentwurf sagen. Außerdem erklärt das Duo, wie die Regulierung von AI in der Praxis aussieht, was dem Gesetzesentwurf hervorgeht und verraten, wie sich Unternehmen schon auf den AI-Act vorbereiten können.

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(c) Adobe Stock - Axel Bueckert

Mikro-Farming könnte die Lösung für globale Ressourcenprobleme sein. Nach dieser Vision arbeitet auch das Wiener Startup Farm.now und die dahinter stehende Firma farmNOW Shared Vertical Impact Farming GmbH rund um Corinna und Alexander Juranek.

Erst im Vorjahr hat das BioTech nach eigenen Angaben einen internationalen Deal abgeschlossen. Demnach stand die Zusammenarbeit mit espère food farms SA mit Sitz in der Schweiz und der norwegischen Veronor A/S bevor. In den folgenden Jahren wollte man 150 Standorte in Italien, Frankreich sowie in Norwegen, den USA und in Mexiko aufbauen, hieß es in Medienberichten.

Dort stand in Planung, Alpensaiblinge in Aquaponik-Farmen zu züchten und bis zu 120 Gemüsearten anzubauen. Die ersten Standorte wollte man in der Toskana in Italien und auf den Vega-Inseln in Helgelandskysten, Norwegen, eröffnen. In Norwegen wollte man zwölf Tonnen “hyperlokaler Produkte” auf 90 Quadratmetern anbauen – ein ambitionierter Plan.

B2C- und B2B-Modell im Angebot

Farm.now warb mit B2B- und B2C-Modellen, eigenen Farming-Spaces und einem non-stop-Zugang zu Landwirtschaft und Ernte. Das vertikale “Farming” sollte dabei in “hochentwickelter Agrar/Green Buillding Technologie” passieren, wie das Startup auf seiner Website schreibt. Darunter mobile Glashäuser für Brachflächen, Hausdächer, ungenutzte Räume. B2B-Kunden gab Farm.now indes Lizenzen, um “Shared Impact”-Farmen aufzubauen.

Das Wiener Startup wollte mit seiner “Farming-as-a-Service”-Plattform ein Lego-ähnliches Ökosystem schaffen und “die vertikale Landwirtschaft als gemeinsame Aktivität für alle Stadtbewohner:innen neu definieren”. Mit dem Vertical Farming Ansatz verfolgte man das Ziel, Lebensmittelproduktion in Städte zu bringen und mit Solarenergie sowie energie- und wasserautark zu betreiben.

Zahlungsunfähig

Nach ambitionierten Versuchen wendete sich das Blatt: Das Impact-Startup ist nun zahlungsunfähig. Das meldet der Alpenländische Kreditorenverband heute. Es erfolgte ein Gläubigerantrag. Nach Angaben des Kreditorenverbandes wird “im Rahmen des Insolvenzverfahrens das vorhandene Vermögen inventarisiert und geschätzt. Erst nach diesen Ermittlungen wird eine Stellungnahme zu den Befriedigungsaussichten der Gläubiger möglich sein.”

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