07.12.2022

AI Act der EU: KI-Regulierung im Anmarsch

Was hat sich seit dem ersten AI-Act-Entwurf geändert? Welche Auswirkungen hat das auf Startups? Jeannette Gorzala, Rechtsanwältin und Mitglied von AI Austria sowie dem European AI Forum, klärt diese Fragen in ihrem Gastbeitrag auf.
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In ihrem Gastbeitrag erklärt Gorzala, was der AI Act für Startups bedeutet. (c) (c) AdobeStock & Jeannette Gorzala

Seit der Veröffentlichung des ersten Entwurfs des Artificial Intelligence Act (AI Act) durch die Europäischen Kommission im April 2021 läuft das europäische Gesetzgebungsverfahren auf Hochtouren. Am 6. Dezember 2022, etwas mehr als eineinhalb Jahre nach der Erstveröffentlichung, wurde der gemeinsame Standpunkt im Rat der Europäischen Union (Rat) zum AI Act verabschiedet.

Die Definition des KI-Systems bestimmt, welche Technologien vom AI Act überhaupt betroffen sind, und damit die Pflichten von Herstellern und Nutzern. Im Vergleich zur ursprünglich umstrittenen, sehr weiten Definition, wirkt die neue stark eingegrenzt, da sie sich nunmehr nur auf Software bezieht, die machine learning oder Logik- sowie wissensbasierte Ansätze verwendet. Statistische Ansätze, Such-, Schätz- und Optimierungsmethoden wurden als KI-Technologien gestrichen. Dies darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Verständnis von machine learning und Logik- und wissensbasierten Ansätzen sehr umfangreich ist.

Achtung bei Erstellung & Verwendung von General Purpose AI

Neu ist, dass auch general purpose AI systeme (auch wenn sie Open Source sind), die entweder Hochrisiko-Systeme sind oder als Komponenten für diese verwendet werden, die Compliance für Hochrisiko-Systeme erfüllen müssen. General purpose AI sind Systeme, die allgemeine Funktionen, wie beispielsweise Bild-, Sprach-, Texterkennung, Video- und Audioproduktion, Mustererkennung, Fragenbeantwortung oder Übersetzung ausführen können. Diese Bestimmung kann eine breite Palette von Entwicklern entlang der Software-Lieferkette betreffen, weshalb bereits jetzt auf good governance geachtet werden sollte. Die konkreten Pflichten stehen noch nicht fest und sollen durch weitere Rechtsakte konkretisiert werden.

AI Act sieht hohe Risiken bei Hochrisiko-KI

Für die Klassifizierung, ob ein Hochrisiko KI-System vorliegt, wird eine horizontale Ebene eingezogen. Diese soll dazu dienen, KI-Systeme, die wahrscheinlich zu keinen fundamentalen Risiken für Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte führen, weil ihr Output nur als Zusatz zu einer Aktion oder Entscheidung dient, von der Hochrisiko-Kategorie auszunehmen. Schwierig ist, dass hier erst spätestens einem Jahr nach Inkrafttreten des AI Acts genaue Vorgaben ergehen sollen. Startups müssen daher für die Einordnung ihres Geschäftsmodells ein zusätzliches Kriterium berücksichtigen, dass mit einer unklaren Abwägungsentscheidung behaftet ist. Startups mit Lösungen im Bereich Gesundheitsversicherung oder digitale Infrastruktur sollten im Auge behalten, dass diese Bereiche nunmehr ebenfalls der Hochrisiko-Kategorie hinzugefügt wurden.

Spielen im neuen KI-Sandkasten unter realen Konditionen, mit Haftung

Mit KI-Sandboxes soll ein kontrolliertes Umfeld geschaffen werden, in dem innovative KI-Systeme entwickelt, getestet und validiert werden können, dies unter der direkten Aufsicht und Anleitung der national zuständigen Behörden. Mit dem Ziel den AI Act innovationsfreundlich zu gestalten wurde klargestellt, dass AI Sandboxes auch das testen von KI-Systemen im Echtbetrieb erlauben sollen. Unter bestimmten Voraussetzungen soll auch das Testen von KI-Systemen außerhalb behördlicher Aufsicht zulässig sein. Klargestellt wird aber auch, die Teilnahme in der KI-Sandbox ist kein Freischein. Teilnehmer haften für jegliche verursachen Schäden.


Welcher Haftungsrahmen für KI geplant ist und was auf Softwareentwickler:innen zukommt, wird im zweiten Teil des Startup-Updates behandelt.

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Wiener Checkyeti kauft französischen Konkurrenten Manawa

Durch die Übernahme von Alentour SAS, dem Unternehmen hinter Manawa, entstehe Europas größter spezialisierter Marktplatz für Outdoor- und Nature-Aktivitäten, heißt es von Checkyeti.
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Vl.: Georg Reich, CFO/COO Checkyeti, Timothée de Roux, CEO Manawa, Jakob Keller, CEO Checkyeti | (c) Checkyeti
Vl.: Georg Reich, CFO/COO Checkyeti, Timothée de Roux, CEO Manawa, Jakob Keller, CEO Checkyeti | (c) Checkyeti

Medial war es in den vergangenen Jahren eher ruhig rund um den Wiener Outdoor- und Nature-Activity-Marktplatz Checkyeti. Brutkasten berichtete zuletzt 2019 über eine Vier-Millionen-Euro-Finanzierungsrunde. Seitdem hat sich dem Vernehmen nach jedoch einiges getan, wie öffentlich einsehbaren Firmendaten zu entnehmen ist.

So dürfte es etwa 2024 eine größere Finanzierungsrunde gegeben haben – in diesem Jahr kam es zu einer signifikanten Anteilsverschiebung zur oberösterreichischen Investmentgesellschaft Bamberger GmbH und einer deutlichen Steigerung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Eigenkapitals. Zudem verließ in dem Jahr Co-Founder Stefan Pinggera das Unternehmen. Georg Reich hingegen ist nach wie vor Geschäftsführer – mittlerweile gemeinsam mit Jakob Keller. Im jüngsten einsehbaren Jahresabschluss 2024/2025 steht weiterhin eine Vergrößerung des Bilanzverlusts um fast drei Millionen Euro zu Buche, was auf Verluste in der Höhe hindeutet. Gleichzeitig stiegen die liquiden Mittel deutlich.

Zwei „sehr komplementäre“ Unternehmen

Nun gab Checkyeti aber die Übernahme eines französischen Konkurrenten bekannt. Mit der 2021 in Paris gegründeten Alentour SAS kauft das Wiener Unternehmen den Marktplatz Manawa auf, der ebenfalls auf Outdoor- und Nature-Aktivitäten spezialisiert ist. Dabei bringe man „zwei sehr komplementäre“ Unternehmen zusammen, wird betont. „Die Transaktion bringt nicht nur eine Vergrößerung des Unternehmens, sondern vereint sich ergänzende geografische Stärken, Produktportfolios, Technologien und langjährige Beziehungen zu Anbietern und schafft so eine stärkere Plattform für Kund:innen, Anbieter von Aktivitäten und Reiseziele gleichermaßen“, heißt es dazu.

Französische Banque des Territoires finanziert Deal mit

Über das Volumen des Deals gibt es keine Auskunft. Der Deal werde teilweise über die französische Banque des Territoires finanziert, die bereits zuvor Manawa finanzierte und nun auch Anteilseigner der Gruppe wird. Die Marke Manawa soll innerhalb der Gruppe erhalten bleiben, das Unternehmen weiterhin eigenständig agieren – aber im Rahmen einer intensiven Zusammenarbeit. Gemeinsam biete man nun ein Netzwerk von mehr als 8.000 Anbietern in ganz Europa mit Zugang zu mehr als 27.000 Outdoor- und Naturerlebnissen und schaffe damit den größten spezialisierten Marktplatz für Outdoor- und Naturaktivitäten auf dem Kontinent.

„Wir können nun die Zukunft unserer Branche aktiv mitgestalten“

„Diese Transaktion spiegelt die Position wider, die Checkyeti in den vergangenen Jahren aufgebaut hat. Wir können nun die Zukunft unserer Branche aktiv mitgestalten, anstatt nur an ihr teilzunehmen. Unsere Ambition geht weit über den Zusammenschluss zweier erfolgreicher Unternehmen hinaus“, kommentiert Checkyeti-CEO Jakob Keller. Und Co-Founder und COO Georg Reich meint: „Manawa ist eine hervorragende strategische Ergänzung, die komplementäre Stärken, tiefes lokales Fachwissen und vertrauensvolle Beziehungen zu Anbietern einbringt. Gemeinsam können wir mehr in den digitalen Vertrieb, die KI-gestützte Kundenakquise, Automatisierung und das Kundenerlebnis investieren und gleichzeitig einen deutlich größeren Mehrwert sowohl für Anbieter als auch für Reisende schaffen.“

Manawa-CEO Timothée de Roux sagt: „In den vergangenen Jahren haben wir eine starke Plattform und vertrauensvolle Beziehungen zu Tausenden von Erlebnisanbietern in ganz Europa aufgebaut. Teil von CheckYeti zu werden, gibt uns die Größe, die Technologie und die Ressourcen, um diesen Weg zu beschleunigen und noch mehr Mehrwert für unsere Partner und Kunden zu schaffen.“

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