07.12.2022

AI Act der EU: KI-Regulierung im Anmarsch

Was hat sich seit dem ersten AI-Act-Entwurf geändert? Welche Auswirkungen hat das auf Startups? Jeannette Gorzala, Rechtsanwältin und Mitglied von AI Austria sowie dem European AI Forum, klärt diese Fragen in ihrem Gastbeitrag auf.
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In ihrem Gastbeitrag erklärt Gorzala, was der AI Act für Startups bedeutet. (c) (c) AdobeStock & Jeannette Gorzala

Seit der Veröffentlichung des ersten Entwurfs des Artificial Intelligence Act (AI Act) durch die Europäischen Kommission im April 2021 läuft das europäische Gesetzgebungsverfahren auf Hochtouren. Am 6. Dezember 2022, etwas mehr als eineinhalb Jahre nach der Erstveröffentlichung, wurde der gemeinsame Standpunkt im Rat der Europäischen Union (Rat) zum AI Act verabschiedet.

Die Definition des KI-Systems bestimmt, welche Technologien vom AI Act überhaupt betroffen sind, und damit die Pflichten von Herstellern und Nutzern. Im Vergleich zur ursprünglich umstrittenen, sehr weiten Definition, wirkt die neue stark eingegrenzt, da sie sich nunmehr nur auf Software bezieht, die machine learning oder Logik- sowie wissensbasierte Ansätze verwendet. Statistische Ansätze, Such-, Schätz- und Optimierungsmethoden wurden als KI-Technologien gestrichen. Dies darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Verständnis von machine learning und Logik- und wissensbasierten Ansätzen sehr umfangreich ist.

Achtung bei Erstellung & Verwendung von General Purpose AI

Neu ist, dass auch general purpose AI systeme (auch wenn sie Open Source sind), die entweder Hochrisiko-Systeme sind oder als Komponenten für diese verwendet werden, die Compliance für Hochrisiko-Systeme erfüllen müssen. General purpose AI sind Systeme, die allgemeine Funktionen, wie beispielsweise Bild-, Sprach-, Texterkennung, Video- und Audioproduktion, Mustererkennung, Fragenbeantwortung oder Übersetzung ausführen können. Diese Bestimmung kann eine breite Palette von Entwicklern entlang der Software-Lieferkette betreffen, weshalb bereits jetzt auf good governance geachtet werden sollte. Die konkreten Pflichten stehen noch nicht fest und sollen durch weitere Rechtsakte konkretisiert werden.

AI Act sieht hohe Risiken bei Hochrisiko-KI

Für die Klassifizierung, ob ein Hochrisiko KI-System vorliegt, wird eine horizontale Ebene eingezogen. Diese soll dazu dienen, KI-Systeme, die wahrscheinlich zu keinen fundamentalen Risiken für Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte führen, weil ihr Output nur als Zusatz zu einer Aktion oder Entscheidung dient, von der Hochrisiko-Kategorie auszunehmen. Schwierig ist, dass hier erst spätestens einem Jahr nach Inkrafttreten des AI Acts genaue Vorgaben ergehen sollen. Startups müssen daher für die Einordnung ihres Geschäftsmodells ein zusätzliches Kriterium berücksichtigen, dass mit einer unklaren Abwägungsentscheidung behaftet ist. Startups mit Lösungen im Bereich Gesundheitsversicherung oder digitale Infrastruktur sollten im Auge behalten, dass diese Bereiche nunmehr ebenfalls der Hochrisiko-Kategorie hinzugefügt wurden.

Spielen im neuen KI-Sandkasten unter realen Konditionen, mit Haftung

Mit KI-Sandboxes soll ein kontrolliertes Umfeld geschaffen werden, in dem innovative KI-Systeme entwickelt, getestet und validiert werden können, dies unter der direkten Aufsicht und Anleitung der national zuständigen Behörden. Mit dem Ziel den AI Act innovationsfreundlich zu gestalten wurde klargestellt, dass AI Sandboxes auch das testen von KI-Systemen im Echtbetrieb erlauben sollen. Unter bestimmten Voraussetzungen soll auch das Testen von KI-Systemen außerhalb behördlicher Aufsicht zulässig sein. Klargestellt wird aber auch, die Teilnahme in der KI-Sandbox ist kein Freischein. Teilnehmer haften für jegliche verursachen Schäden.


Welcher Haftungsrahmen für KI geplant ist und was auf Softwareentwickler:innen zukommt, wird im zweiten Teil des Startup-Updates behandelt.

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Am Wochenende wurde Europas Weltraumgeschichte um ein Stück reicher. Mit Isar Aerospace, das u. a. den Transport von kleinen und mittelgroßen Satelliten anbietet, beförderte erstmals ein europäisches Raumfahrtunternehmen erfolgreich Satelliten vom europäischen Festland aus in den Orbit. Es war der zweite Flug der Trägerrakete „Spectrum“, die am Samstag Kundennutzlasten, darunter fünf CubeSats und eine experimentelle Mission, ins All beförderte. Eine entscheidende Rolle in der gesamten Mission spielt der gebürtige Österreicher Daniel Metzler, CEO und Mitgründer von Isar Aerospace.

„Wir haben innerhalb weniger Jahre erreicht, wofür die europäische Raumfahrtindustrie Jahrzehnte gebraucht hatte. Europa hat nun souveränen Zugang zum Weltraum. Wir haben ein neues Kapitel für die europäische Raumfahrt aufgeschlagen“, sagte Metzler, der am Samstag weiter ergänzte: „Der Start ist nach wie vor der größte Engpass für die globale Raumfahrtindustrie, und ab heute gibt es eine echte Alternative für kommerzielle und institutionelle Kunden.“ Diese Kunden verfügen laut Isar Aerospace nun über eine unabhängige Startoption.

Die Auswirkungen für Europa

Für Europa bedeutet der erfolgreiche Start vor allem eines: mehr Unabhängigkeit. „Die Mission markiert einen wichtigen Schritt für Europas autonomen Zugang zum Weltraum“, heißt es von der Generaldirektion für Verteidigungsindustrie und Weltraum, einer Fachabteilung der Europäischen Kommission, die weiter ergänzt: “ Ein autonomer, resilienter und wettbewerbsfähiger Zugang zum Weltraum ist ein strategischer Faktor für Europas Wirtschaft und Sicherheit und bildet die Grundlage für Anwendungen wie Navigation, Telekommunikation und Erdbeobachtung, auf die Bürger und Unternehmen täglich angewiesen sind.“ Bei Isar Aerospace ist man der Meinung, dass der Start “ Europas strategische, wirtschaftliche und technologische Zukunft prägen wird“.

Der erste Flug: 30 Sekunden

Im März 2025 flog die „Spectrum“-Trägerrakete ihren ersten Testflug, nach 30 Sekunden war dieser aber auch schon wieder vorbei. „Unser erster Testflug hat alle unsere Erwartungen erfüllt und war ein voller Erfolg. Wir hatten einen reibungslosen Start, 30 Sekunden Flugzeit und konnten sogar unser Flugabbruchsystem validieren“, erklärte Metzler damals kurz nach dem Test. Finanzielle Unterstützung erhielt Isar Aerospace u. a. von der Europäischen Weltraumorganisation ESA durch das Boost!-Programm.

Die CubeSat Mission der TU Wien

Am Samstag schaffte es mit der Sepctrum-Rakete auch ein Mini-Satellit der TU Wien, ein sogenannter CubeSat, ins All. Das Space Team der Hochschule arbeitete seit 2020 an der CubeSat Mission. Ziel war es, einen Satelliten für Ausbildungszwecke zu entwickeln und nun im Orbit zu betreiben. Dadurch sollen Schüler:innen aus AHS und BHS die Möglichkeit haben, selbst entwickelte Software auf dem Satelliten auszuführen.

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